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EU-weite Überprüfung von Websites


Koordinierte Durchsetzungsaktion bringt bessere Befolgung der Verbraucherrechte auf Reise-Websites
Von den 552 überprüften Reise-Websites sind dank der gemeinsamen Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Kommission nunmehr 62 Prozent im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz

(08.05.14) - Eine von der Europäischen Kommission koordinierte konzertierte Aktion nationaler Verbraucherbehörden brachte im Jahr 2013 das überraschende Ergebnis, dass 382 von 552 überprüften Websites nicht dem europäischen Verbraucherrecht entsprachen. Dank entschlossener Durchsetzungsmaßnahmen bieten nun 62 Prozent der überprüften Websites die Informationen, die der Verbraucher erwarten darf. Die verbleibenden 38 Prozent haben weitere Maßnahmen zu erwarten; die Behörden in Europa werden auch weiterhin sicherstellen, dass die Rechte der Verbraucher in vollem Umfang gewahrt werden.

"Ein Drittel der Internetnutzer in der Europäischen Union bucht Reisen und Unterbringung online. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Online-Buchung sicher und zuverlässig funktioniert. Von den 552 überprüften Reise-Websites sind dank der gemeinsamen Bemühungen der Mitgliedstaaten und der Kommission nunmehr 62 Prozent im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz. Ich werde nicht ruhen, bis die Rechte der Verbraucher uneingeschränkt geachtet werden, und ich werde versuchen, dieses Ziel mit Hilfe der bestehenden Möglichkeiten zu erreichen", sagte Neven Mimica, EU-Kommissar für Verbraucherpolitik.

Die Europäische Kommission koordiniert regelmäßig konzertierte Überprüfungen (sogenannte "Sweeps") von Websites; die nationalen Durchsetzungsbehörden führen diese durch, identifizieren Verstöße gegen das Verbraucherrecht und stellen anschließend die Durchsetzung sicher. Im Sommer 2013 überprüften die nationalen Behörden Websites, über die Flugreisen und Hotelzimmer gebucht werden können; dabei geht es sowohl um Sites von Anbietern als auch von Zwischenhändlern. Insgesamt wurden 552 Websites überprüft.

Bei dieser Überprüfung und Verifizierung stellten nationale Behörden fest, dass insgesamt 382 Websites gegen EU-Verbraucherrecht verstießen; lediglich 31 Prozent der überprüften Websites entsprachen den EU-Regeln. Die nationalen Behörden wandten sich anschließend an die einheimischen Betreiber der nicht-konformen Websites, um die Anpassung an das EU-Verbraucherrecht durchzusetzen; bei Betreibern aus anderen Mitgliedstaaten ersuchten sie die betreffenden Mitgliedstaaten um Unterstützung. Bisher wurden bei 173 Websites die Missstände abgestellt, womit der Anteil der konformen Websites an der überprüften Gesamtzahl auf 62 Prozent steigt. Gegen 209 Websites laufen weitere Maßnahmen, darunter 52 Websites, deren Betreiber die Abstellung der Mängel bereits zugesagt haben.

Was genau wurde geprüft?
Auf den Websites wurde geprüft, ob: Informationen über die wesentlichen Merkmale der Dienstleistungen leicht zugänglich waren, Preise frühzeitig und einschließlich fakultativer Zusatzkosten angegeben wurden, E-Mail-Adressen angegeben waren, an die Fragen oder Beschwerden gerichtet werden konnten, und die Geschäftsbedingungen vor dem Kauf einzusehen und in einfach verständlicher Sprache abgefasst waren. Die häufigsten Mängel waren:

>> Das Fehlen obligatorischer Informationen über die Identität des Anbieters, insbesondere der E-Mail-Adresse, so dass die Verbraucher keine einfache Kontaktmöglichkeit hatten. Diese Angaben fehlten auf 162 Websites (30 Prozent).

>> Fehlende klare Hinweise über Beschwerdemöglichkeiten. Diese Angaben fehlten auf 157 Websites (28 Prozent).

>> Fakultative Zusatzkosten, z. B. für Gepäck, Versicherung, Vorrang beim Boarding, werden nicht auf "Opt-in"-Basis angeboten. Dieses Problem wurde auf 133 Websites (24 Prozent) festgestellt.

>> Der Gesamtpreis der Dienstleistung erscheint nicht unmittelbar, wenn die Hauptelemente der Buchung erstmals angezeigt werden. Diese Angabe fehlte auf 112 Websites (20 Prozent).

Was geschieht als Nächstes?
Gegen die 209 Websites, die den Anforderungen immer noch nicht genügen, werden auf nationaler Ebene administrative oder rechtliche Schritte unternommen. Außerdem werden bestimmte Praktiken im Reiseverkehrssektor eingehender geprüft; es soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher über alle einschlägigen Informationen verfügen und eine fundierte Entscheidung treffen können.

Hintergrund
Ein "Sweep" ist eine EU-weite Überprüfung von Websites, mit der Verstöße gegen das Verbraucherrecht aufgedeckt werden sollen, mit anschließenden Durchsetzungsmaßnahmen. Der Sweep wird von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden gemäß der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz synchron durchgeführt Der Travel Services Sweep fand im Juni 2013 in 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island statt.1 Die "Durchsetzungsphase" ist noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich um die siebte konzertierte Aktion dieser Art seit 2007. Es wurden Websites überprüft, die Flugreisen oder Unterbringung oder beides anbieten; Websites, die beide Dienstleistungen anbieten, wurden doppelt gezählt.

Zunehmend kaufen Bürger in der EU Reisedienstleistungen online: 2012 buchten 32 Prozent der europäischen Verbraucher, die über einen Internet-Zugang verfügen, Flugtickets oder Hotelzimmer online (Eurostat-Daten aus dem "e-Shopping Survey 2012"). Auf Reisen, Touristik und verbundene Sektoren entfallen etwa 10 Prozent des BIP der EU. 2011 unternahmen die europäischen Bürger mehr als 1 Milliarde Urlaubsreisen, davon fast 80 Prozent innerhalb der EU. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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