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Risiken in der Seeschifffahrt


Kartellrecht: Europäische Kommission stellt Untersuchung zu P&I-Clubs ein
Gegenstand der Untersuchung waren das International Group Agreement (IGA) und das Pooling Agreement zwischen P&I Clubs, die gemeinschaftlich Risiken in der Seeschifffahrt absichern

(07.08.12) - Die Europäische Kommission hat ihre kartellrechtliche Untersuchung einzelner Bestimmungen in Seeversicherungsvereinbarungen über Schadensteilung und gemeinsame Rückversicherung eingestellt. P&I-Clubs sind gemeinnützige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die ihre Mitglieder, die Reeder, über Protection & Indemnity-Versicherungen – eine Art von Seehaftpflichtversicherung – gegen Risiken in der Seeschifffahrt absichern.

Gegenstand der Untersuchung waren das International Group Agreement (IGA) und das Pooling Agreement zwischen Protection and Indemnity Clubs, den sogenannten P&I Clubs, die gemeinschaftlich Risiken in der Seeschifffahrt absichern (protection & indemnity – Schutz und Entschädigung). Diese beiden Vereinbarungen enthalten Bestimmungen über die Schadensteilung und die gemeinsame Rückversicherung sowie Bestimmungen über die vertraglichen Beziehungen zwischen den P&I-Clubs und ihren Mitgliedern. Untersucht wurde, ob einige der in diesen Vereinbarungen enthaltenen Bestimmungen den Wettbewerb zwischen den P&I-Clubs schwächten und/oder ob durch sie der Zugang für gewerbliche Versicherer und/oder andere P&I-Gegenseitigkeitsversicherer zu den relevanten Märkten in gewissem Maße beschränkt wurde.

Die Kommission leitete das Kartellverfahren im August 2010 ein und hat im Rahmen einer Marktuntersuchung Stellungnahmen von Reedern, Schiffsmaklern und gewerblichen Versicherer eingeholt. Die Ergebnisse der Marktuntersuchung haben die anfänglichen kartellrechtlichen Bedenken der Kommission nicht bestätigt.

Die Vereinbarungen, die innerhalb der International Group of P&I Clubs (IG) geschlossen wurden, waren früher per Beschluss der Kommission vom 12. April 1999 von den EU-Wettbewerbsregeln freigestellt. Die Freistellung lief am 20. Februar 2009 aus. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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