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Wettbewerb wird nicht erheblich behindert


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Ankauf des niederländischen Herstellers von Abhitze-Dampferzeugers NEM durch Siemens
Sowohl Siemens als auch NEM verfügen nur über geringe Marktanteile und werden auf beiden Stufen der Lieferkette weiterhin einer Reihe starker Wettbewerber gegenüberstehen


(10.11.11) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb des niederländischen Herstellers von Abhitze-Dampferzeugern NEM Holding B.V. durch die Siemens AG nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Wie die Kommission festgestellt hat, werfen weder der kombinierte Marktanteil noch die Integration der beiden Hersteller wettbewerbsrechtliche Bedenken auf.

Das Produktangebot von Siemens umfasst unter anderem Gas-und-Dampfkraftwerke, in denen Abhitze-Dampferzeuger wie die von NEM hergestellten zum Einsatz kommen. Abhitze-Dampferzeuger nutzen die Abhitze von Gasturbinen für die Erzeugung von Dampf, der wiederum für die Stromerzeugung genutzt wird, so dass sich der energetische Wirkungsgrad des Kraftwerks verbessert und der CO2-Ausstoß verringert wird.

Sowohl Siemens als auch NEM verfügen nur über geringe Marktanteile und werden auf beiden Stufen der Lieferkette weiterhin einer Reihe starker Wettbewerber gegenüberstehen. Ferner gibt es auf dem Markt für Abhitzekessel eine beträchtliche Menge ungenutzter Kapazitäten.

Die Kommission kam deshalb zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Das Vorhaben wurde am 23. September 2011 zur Genehmigung bei der Kommission angemeldet.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Die Siemens AG bietet vor allem für Industriekunden eine breite Palette von Waren und Dienstleistungen in den drei Geschäftsfeldern Industrie, Energie und Gesundheit an.

Das niederländische Unternehmen NEM konzipiert, baut, liefert und wartet verschiedene Typen von Abhitzekesseln und Heizkesseln für Anwendungen in Industrie und Energieversorgung.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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