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Beihilfenkontrolle soll Digitale Agenda stärken


Staatliche Beihilfen: Kommission startet Konsultation zum Leitlinienentwurf für Breitbandnetze
Die überarbeiteten Regeln sollen für mehr Transparenz sorgen, indem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, alle Informationen über mit staatlichen Mitteln geförderte Breitbandregelungen auf einer zentralen Website zu veröffentlichen


(12.06.12) - Die Europäische Kommission ruft dazu auf, zur Anwendung der EU-Beihilfevorschriften auf öffentliche Fördermaßnahmen für den Ausbau von Breitbandnetzen Stellung zu nehmen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die derzeitigen Leitlinien auf die Ziele der Digitalen Agenda der EU abgestimmt werden können. Mit den im Entwurf enthaltenen Änderungen soll, wie im Paket der Kommission zur Modernisierung der Beihilfenpolitik vorgesehen, im Breitbandsektor eine Beihilfenpolitik gefördert werden, die im Falle von Marktversagen und zur Erreichung von Zielen, die von gemeinsamem europäischem Interesse sind, sachgerechte Beihilfen einsetzt. Dazu sollen die Regeln gestrafft und Beschlüsse rascher gefasst werden. Stellungnahmen zum Leitlinienentwurf sind bis zum 3. September einzureichen. Auf der Grundlage der Beiträge will die Kommission die endgültigen Breitbandleitlinien im Dezember 2012 annehmen.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Die Beihilfenkontrolle soll die Digitale Agenda stärken. Gleichzeitig müssen Anreize für privatwirtschaftliche Investitionen bestehen bleiben. Für die Anwendung der EU-Beihilferegeln auf diesen strategisch bedeutenden Sektor ist ein dynamischer Rahmen erforderlich. Unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Umständen ist dies umso wichtiger, als Investitionen und mehr Wettbewerb zu Wachstum und Beschäftigung beitragen können."

2011 leitete die Kommission die Überarbeitung der Breitbandleitlinien von 2009 mit einer ersten öffentlichen Konsultation auf der Grundlage eines Fragebogens ein. Außerdem gab sie einen Bericht über die Anwendung der aktuellen Regeln in Auftrag. Die meisten Stakeholder waren der Auffassung, das geltende Regelwerk funktioniere gut und bedürfe keiner größeren Änderungen, könne aber an einigen Stellen präzisiert werden. In dem Leitlinienentwurf sind die bestehenden Regeln deshalb klarer und einfacher gestaltet (Lockerung der Vorschriften für Investitionen in ländlichen Gebieten u. a.).

Des Weiteren sind alle Rechtsvorschriften der Kommission in diesem Bereich darauf abgestimmt, die Ziele der Wachstumsstrategie Europa 2020 und einer ihrer Leitinitiativen uneingeschränkt zu flankieren. Da bei der Umsetzung des Ziels, alle EU-Bürger an Breitbandnetze der Grundversorgung anzuschließen, gute Fortschritte gemacht wurden, verlagert sich der Schwerpunkt nun auf die Erleichterung des Ausbaus schneller Netze. So wird in den überarbeiteten Leitlinien vorgeschlagen, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen (über 100 Mbit/s) vorzusehen.

Die überarbeiteten Regeln sollen für mehr Transparenz sorgen, indem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, alle Informationen über mit staatlichen Mitteln geförderte Breitbandregelungen auf einer zentralen Website zu veröffentlichen bzw. die Verwaltungsaufwand für kleinere Vorhaben zu senken. Im Entwurf wird außerdem vorgeschlagen, Investitionen auf Infrastrukturelemente zu konzentrieren, die nicht unmittelbar mit der Übertragung von Diensten verbunden sind, z. B. Leerrohre oder Dark Fibre (passive Infrastruktur). Investitionen in passive Infrastruktur sind besonders kostenaufwendig. Werden solche Investitionen mit öffentlichen Mitteln finanziert, so steht die Infrastruktur unterschiedslos allen Diensteanbietern zur Verfügung, die erstmals auf dem Markt tätig werden wollen. Dies wiederum wird den Wettbewerb stärken, vor allem für besonders leistungsfähige Breitbandnetze, und sowohl zu einer Verbesserung der Breitbanddienste beitragen als auch die Preise für die Verbraucher in Europa senken. Letztlich könnte der Sektor auch für neue Privatinvestoren wie Investmentbanken oder Pensionsfonds attraktiv werden.

Hintergrund
Als die derzeit geltenden Leitlinien im September 2009 in Kraft traten, konzentrierten sich die staatlichen Maßnahmen darauf, öffentliche Mittel in ländliche bzw. abgelegene Gebiete fließen zu lassen, in denen aufgrund der hohen Kosten des Netzausbaus keine Breitbandabdeckung gewährleistet war. Die Beihilferegeln stellten sicher, dass solche staatlichen Maßnahmen private Investitionen nicht verdrängten. Sie förderten vor allem den Bau neuer Infrastruktur in Gebieten, in denen Kunden zuvor keine Wahlmöglichkeiten hatten. Um der raschen Entwicklung von Markt und Technologien Rechnung zu tragen, sahen die Leitlinien von 2009 eine Überprüfung nach drei Jahren vor.

Die Digitale Agenda für Europa ist eine der Leitinitiativen der Strategie Europa 2020. Sie erkennt den sozioökonomischen Nutzen von Breitbanddiensten, insbesondere ihre Bedeutung für Wettbewerbsfähigkeit, sozialen Zusammenhalt und Beschäftigung an und bildet die Gesamtstrategie mit über 100 Initiativen für ein "digitales Europa". Die Digitale Agenda setzt ehrgeizige Ziele für die Förderung der Breitbandinfrastruktur: So sollen bis 2013 für alle Europäer grundlegende Breitbanddienste zur Verfügung stehen. Zudem soll bis 2020 sichergestellt werden, dass i) alle Europäer Zugang zu viel höheren Internetgeschwindigkeiten von über 30 Mbit/s haben und ii) mindestens 50 Prozent aller europäischen Haushalte Internetzugänge mit über 100 Mbit/s haben.

Als Investoren kommen für diesen Sektor zwar in erster Linie kommerzielle Betreiber in Betracht, aber zur Erreichung der Ziele der Digitalen Agenda wäre es zunehmend erforderlich, öffentliche Fördermaßnahmen, die mit dem EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrecht im Einklang stehen, durch privatwirtschaftliche Investitionen dort zu ergänzen, wo private Betreiber wegen der geringen zu erwartenden Kapitalrendite nicht investieren wollen. Für die Verwirklichung der Ziele der Digitalen Agenda werden die neuen Leitlinien wahrscheinlich nicht nur immer bedeutender werden, sondern auch echten Wettbewerb um geförderte Infrastruktur sicherstellen und zwar insbesondere dann, wenn Telekommunikationsunternehmen Zuschüsse aus Steuergeldern erhalten.

Weitere Informationen:
Die Leitlinien finden Sie unter folgender Adresse:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_broadband_guidelines/index_en.html
(Europäische Kommission: ra)


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