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Kartellvorschriften im Seeverkehr


Kartellrecht: Europäische Kommission beschließt, die kartellrechtlichen Leitlinien für Seeverkehrsdienste nicht zu verlängern
Die derzeitigen Seeverkehrsleitlinien laufen somit am 26. September 2013 aus

(13.03.13) - Die Europäische Kommission wird die besonderen Leitlinien für die Anwendung des EU-Kartellrechts (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) auf Seeverkehrsdienstleistungen nicht verlängern oder erneuern. Die derzeitigen Seeverkehrsleitlinien laufen somit am 26. September 2013 aus.

Im Juli 2008 nahm die Kommission die Leitlinien für die Anwendung von Artikel 81 des EG-Vertrags (nunmehr Artikel 101 AEUV) auf Seeverkehrsdienstleistungen an, die für einen Zeitraum von fünf Jahren (bis September 2013) gelten sollten.

Eine im Mai 2012 eingeleitete öffentliche Konsultation bestätigte die vorläufige Auffassung der Kommission, dass keine besonderen kartellrechtlichen Leitlinien für den Seeverkehr mehr erforderlich sind. Das ursprüngliche Hauptziel dieser Leitlinien bestand darin, nach der Aufhebung einer Ausnahmeregelung für Linienschifffahrtskonferenzen von den Kartellvorschriften (d. h. Vereinbarungen zwischen Linienreedereien über Preise und andere Beförderungsbedingungen) im Jahr 2006 den Übergang von sektorspezifischen zu allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen für den Seeverkehr zu erleichtern. Dieses Ziel ist jetzt erreicht worden.

Das Auslaufen dieser Leitlinien entspricht dem allgemeinen Ansatz der Kommission, sektorspezifische kartellrechtliche Bestimmungen nach und nach auslaufen zu lassen. Zudem überschneiden sich die Leitlinien mittlerweile mit allgemeinen kartellrechtlichen Leitlinien wie den Leitlinien für Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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