Kartellvorschriften im Seeverkehr
Kartellrecht: Europäische Kommission beschließt, die kartellrechtlichen Leitlinien für Seeverkehrsdienste nicht zu verlängern
Die derzeitigen Seeverkehrsleitlinien laufen somit am 26. September 2013 aus
(13.03.13) - Die Europäische Kommission wird die besonderen Leitlinien für die Anwendung des EU-Kartellrechts (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) auf Seeverkehrsdienstleistungen nicht verlängern oder erneuern. Die derzeitigen Seeverkehrsleitlinien laufen somit am 26. September 2013 aus.
Im Juli 2008 nahm die Kommission die Leitlinien für die Anwendung von Artikel 81 des EG-Vertrags (nunmehr Artikel 101 AEUV) auf Seeverkehrsdienstleistungen an, die für einen Zeitraum von fünf Jahren (bis September 2013) gelten sollten.
Eine im Mai 2012 eingeleitete öffentliche Konsultation bestätigte die vorläufige Auffassung der Kommission, dass keine besonderen kartellrechtlichen Leitlinien für den Seeverkehr mehr erforderlich sind. Das ursprüngliche Hauptziel dieser Leitlinien bestand darin, nach der Aufhebung einer Ausnahmeregelung für Linienschifffahrtskonferenzen von den Kartellvorschriften (d. h. Vereinbarungen zwischen Linienreedereien über Preise und andere Beförderungsbedingungen) im Jahr 2006 den Übergang von sektorspezifischen zu allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen für den Seeverkehr zu erleichtern. Dieses Ziel ist jetzt erreicht worden.
Das Auslaufen dieser Leitlinien entspricht dem allgemeinen Ansatz der Kommission, sektorspezifische kartellrechtliche Bestimmungen nach und nach auslaufen zu lassen. Zudem überschneiden sich die Leitlinien mittlerweile mit allgemeinen kartellrechtlichen Leitlinien wie den Leitlinien für Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.