Unterstützung des Schienengüterverkehrs
Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt österreichisches Beihilfeprogramm für den Schienengüterverkehr
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen vereinbar ist
(13.08.12) - Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften ein mit Gesamtmitteln von 1.118 Mio. EUR ausgestattetes Beihilfeprogramm Österreichs zugunsten des Schienengüterverkehrs für den Zeitraum 2012-2017 genehmigt. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist, weil sie vor allem gleiche Wettbewerbsbedingungen für den Straßen- und den Schienengüterverkehr schafft, indem sie es ermöglicht, dass Kosten gedeckt werden, die der Schienengüterverkehr im Vergleich zum Straßengüterverkehr zusätzlich aufbringen muss. Da hiermit für ein höheres Aufkommen des Schienengüterverkehrs gesorgt wird, wird der Wettbewerb im Einklang mit der Verkehrs- und der Beihilfepolitik der EU nicht unverhältnismäßig verzerrt.
Das österreichische Beihilfeprogramm zielt auf die Unterstützung des Schienengüterverkehrs ab, der aufgrund seiner gegenüber dem Straßengüterverkehr höheren Produktionskosten im Nachteil ist. Ohne Unterstützung von der öffentlichen Hand würden Schienengüterverkehrsleistungen nur in begrenztem Umfang oder gar nicht angeboten. Darüber hinaus werden mit dem Beihilfeprogramm umweltpolitische Ziele verfolgt. Der Schienengüterverkehr wirkt sich nämlich auf die Umwelt wesentlich weniger nachteilig aus als der Straßengüterverkehr, verursacht weniger Unfälle und trägt zudem zur Entlastung der Straßen bei.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen vereinbar ist. Insbesondere sind die Beihilfebeträge strikt auf den Ausgleich von Opportunitätskosten begrenzt, die aus der Nutzung des Schienengüterverkehrs statt eines weniger umweltverträglichen Verkehrsträgers erwachsen. Die Beihilfe kann von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen beantragt werden, das Schienengüterverkehrsleistungen in Österreich erbringt bzw. zu erbringen beabsichtigt. Dank breit definierter Förderkriterien kann das Beihilfeprogramm von einer größtmöglichen Zahl von Eisenbahnunternehmen in Anspruch genommen werden.
Die Kommission hat gleichzeitig die Verlängerung eines anderen österreichischen Beihilfeprogramms mit ähnlichem Anwendungsbereich und ähnlichen Zielen genehmigt (25 Mio. EUR), das Logistikunternehmen bei Investitionen in Ausrüstungen für den intermodalen Verkehr und in neue Sicherheitstechnologien unterstützt. Die Kommission stellte außerdem auch hier fest, dass die Beihilfebeträge strikt auf den Ausgleich von Opportunitätskosten begrenzt sind, die aus der Nutzung des Schienengüterverkehrs statt eines weniger umweltverträglichen Verkehrsträgers erwachsen.
Hintergrund
Das derzeit angewandte österreichische Beihilfeprogramm läuft im Dezember 2012 aus. Wegen einer Änderung der Rechtsgrundlage musste Österreich ein neues Beihilfeprogramm anmelden. Die österreichischen Behörden wollen den Schienengüterverkehr unterstützen, da dieser aufgrund seiner im Vergleich zum Straßengüterverkehr höheren Produktionskosten im Nachteil ist. Der Anteil des Schienenverkehrs am gesamten Güterverkehr liegt in Österreich traditionell hoch (36 Prozent), so dass das Land zu den fünf EU-Mitgliedstaaten mit den höchsten Prozentsätzen gehört. Wegen seiner sensiblen Bergregionen und des zunehmenden Straßenverkehrs möchte Österreich diesen hohen Anteil beibehalten. Da sich bereits geringe Preisänderungen auf den Güterverkehr auswirken, würde die ersatzlose Streichung des bestehenden Beihilfeprogramms zu einem Anstieg des Straßengüterverkehrs führen. (Europäische Kommission: ra)
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