Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Dienste frei in der ganzen EU anbieten


Unzureichende Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie bei reglementierten Berufen – Kommission leitet gegen sechs Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren ein – Deutschland dabei
Die Dienstleistungsfreiheit gehört zu den Grundlagen des Binnenmarkts

(15.07.15) - Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland, Malta, Österreich, Polen, Spanien und Zypern Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften dieser Länder beinhalten unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Nach Auffassung der Kommission laufen die Anforderungen, die bestimmte Dienstleister in diesen Mitgliedstaaten erfüllen müssen, der Dienstleistungsrichtlinie zuwider.

Elżbieta Bieńkowska, die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmen und KMU zuständige EU-Kommissarin, sagte hierzu: "Die Dienstleistungsfreiheit gehört zu den Grundlagen des Binnenmarkts. In einigen Mitgliedstaaten gibt es immer noch Hindernisse für Firmen und Einzelpersonen, die ihre Dienste frei in der ganzen EU anbieten wollen. Dabei kann es sich um Einschränkungen hinsichtlich der Rechtsform und der Beteiligungsverhältnisse, Anforderungen an die berufliche Qualifikation oder feste Preise handeln. Heute zeige ich nicht einfach nur die gelbe Karte. Ich will auch die Chancen deutlich machen: Durch einen dynamischen Binnenmarkt für freiberufliche Dienstleistungen wird die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähiger, und davon profitieren wir alle."

Wenn es durch übermäßige Anforderungen an die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen etwa zur Bedingung gemacht wird, dass die Stimmrechte und das Kapital an einer Gesellschaft nur von Berufsangehörigen gehalten werden können oder sich der Sitz eines Unternehmens in einem bestimmten gerichtlichen Zuständigkeitsbereich befinden muss, kann dies die Zweitniederlassung oder die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in den betreffenden Mitgliedstaaten erschweren. Verbindliche Mindestpreise sind zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig. Stattdessen verhindern sie, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen können.

Die Kommission fordert daher diese Mitgliedstaaten auf, ihre Bestimmungen über die Beteiligung an einer Gesellschaft und die Verbote der berufsübergreifenden Zusammenarbeit (für Architekten und Ingenieure in Malta, Österreich und Zypern sowie für Patentanwälte in Österreich) zu ändern und die verbindlichen Mindestpreise (für "Procuradores" in Spanien, Architekten, Ingenieure und Steuerberater in Deutschland, Patentanwälte in Polen und Tierärzte in Österreich) aufzuheben. Zudem hat die Kommission Bedenken, was die in Spanien geltenden Vorschriften betrifft, nach denen bestimmte Tätigkeiten der Rechtsberufe "Procuradores" und "Abogados" nicht miteinander vereinbar sind.

Ein Aufforderungsschreiben ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren und stellt ein offizielles Auskunftsersuchen dar. Die Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate, um auf die Argumente der Kommission zu reagieren.

Hintergrund
In Artikel 15 der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt ("Dienstleistungsrichtlinie") ist eine Reihe von Anforderungen an Dienstleistungsanbieter aufgeführt, unter anderem in Bezug auf Rechtsform, Beteiligungen und Preise. Solche Anforderungen sind zwar nicht völlig untersagt, führen jedoch dem Gerichtshof der Europäischen Union zufolge zu Behinderungen im Binnenmarkt für Dienstleistungen. Sie können nur beibehalten werden, wenn sie aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind, wenn sie verhältnismäßig sind – also das Ziel nicht mit einem milderen Mittel erreicht werden kann – und wenn sie nicht diskriminierend sind. Bei der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie sollten die Mitgliedstaaten ihre nationalen Vorschriften genau durchleuchten und prüfen, ob sie diesen Dreistufentest bestehen.

2013 kam die Kommission in einem Peer-Review zur Rechtsform, zur Beteiligung und zu den Anforderungen an die Preise im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie zu dem Schluss, dass diese Anforderungen nur beibehalten werden können, wenn sie notwendig, verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind und dass die betreffenden sechs Mitgliedstaaten neuen Anbietern den Zugang zum Markt für freiberufliche Dienstleistungen durch ungerechtfertigte Schranken erschweren.

Der Peer-Review wurde mit der Mitteilung der Kommission zur Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs vorgelegt.

Außerdem wurde in den länderspezifischen Empfehlungen an Deutschland, Österreich und Spanien für 2014 auf die unverhältnismäßigen Beschränkungen für freiberufliche Dienstleistungen hingewiesen.
(Europäische Kommission: ra)

Weitere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren: http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen