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EU-Gelder in Taschen von Kriminellen


Schutz von Steuergeldern: Regeln für die strafrechtliche Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichtetem Betrug
Kommissionsvorschlag für stärkeres strafrechtliches Vorgehen gegen Betrüger

(17.07.12) - Das von der EU verfolgte Ziel, mehr Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen und die Lebensbedingungen zu verbessern, wird gefährdet, wenn EU-Mittel zu kriminellen Zwecken missbraucht werden. In der gesamten EU stehen die öffentlichen Finanzen unter starkem Druck, und jeder Euro zählt. Daher hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag unterbreitet, der neue Regeln für die strafrechtliche Bekämpfung von gegen den EU-Haushalt gerichtetem Betrug vorsieht, durch die das Geld der Steuerzahler besser geschützt werden soll.

Durch die Richtlinie soll ein einheitlicherer Rahmen für die Verfolgung und die Ahndung von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftaten geschaffen werden, so dass sich Kriminelle nicht länger die bestehenden Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen zunutze machen können. Zu diesem Zweck sieht der Vorschlag einheitliche Definitionen von gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftatbeständen sowie einheitliche Mindestsanktionen (darunter auch Freiheitsstrafen in schweren Fällen) und einheitliche Bedingungen in Bezug auf die möglichen Untersuchungs- und Strafverfolgungszeiträume (Verjährungsfristen) vor. Auf diese Weise sollen potenzielle Betrüger abgeschreckt, wirksamere rechtliche Maßnahmen auf nationaler Ebene ermöglicht und Einziehungen ausgefallener EU-Mittel erleichtert werden.

Dazu EU-Justizkommissarin Viviane Reding sagte: "EU-Gelder dürfen nicht in die Taschen von Kriminellen gelangen. Wir brauchen dringend strafrechtliche Vorschriften von höchstem Niveau, um das Geld der Steuerzahler schützen zu können. Unser Ziel ist klar: Betrug gegen den EU-Haushalt darf nicht ungestraft bleiben. Der vorgelegte Vorschlag soll dabei helfen, das bestehende Flickwerk bei den strafrechtlichen EU-Vorschriften zu beseitigen, das dazu geführt hat, dass manche Mitgliedstaaten eine gegebene Straftat mit Freiheitsstrafen ahnden und andere Mitgliedstaaten gar nicht."

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Betrugsbekämpfung betont: "Der bestehende Ansatz für den Schutz von EU-Geldern lässt sich bestenfalls als 'lückenhaft' beschreiben. Betrüger dürfen sich nicht ihrer Verfolgung und Bestrafung entziehen können, nur weil sie sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden. Das Geld der europäischen Steuerzahler muss in allen Mitgliedstaaten wirksam geschützt werden. Der heute vorgelegte Vorschlag ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung."

Die bestehenden Ansätze der einzelnen Mitgliedstaaten für den Schutz von EU-Geldern unterscheiden sich von Land zu Land teils erheblich. Der Begriff "Betrug zu Lasten des EU-Haushalts" wird von Land zu Land unterschiedlich ausgelegt, und auch die betreffenden Strafen sind von Land zu Land verschieden. Die Strafen für Betrug beispielsweise reichen in der Europäischen Union von keinem vorgeschriebenen Strafmaß bis hin zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren, und die Zeiträume, in denen eine Untersuchung und Strafverfolgung möglich ist, reichen von einem Jahr bis zu zwölf Jahren.

Um diesem Problem zu begegnen, werden in dem heute vorgelegten Richtlinienvorschlag Straftatbestände wie Betrug und betrugsähnliche Straftaten wie Korruption, missbräuchliche Mittelverwendung, Geldwäsche oder Behinderung öffentlicher Vergabeverfahren zu Lasten des EU-Haushalts definiert. Durch die einheitlichen Definitionen soll zu einer einheitlichen EU-weiten Anwendung durch die zuständigen Justizbehörden beigetragen werden, denn gegenwärtig schwankt die Verurteilungsquote bei den in Mitgliedstaaten aufgedeckten Fällen von Betrug beim Vollzug des EU-Haushalts je nach Land zwischen 14 und 80 Prozent (EU-Durchschnitt: 41 Prozent).

Zu diesem Zweck schlägt die Kommission vor, dass die Mitgliedstaaten für schwere Fälle von Betrug als Mindeststrafmaß eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vorsehen. Um die Einziehung der betroffenen Mittel zu erleichtern, sollen die Erträge aus derartigen Straftaten künftig beschlagnahmt werden müssen.

Hintergrund
Die Verluste, die dem EU-Haushalt infolge rechtswidriger Handlungen entstehen, sind besorgniserregend. Über 90 % der Haushaltsmittel der EU werden von den Mitgliedstaaten verwaltet. Im Jahr 2010 gab es insgesamt 600 Fälle von Betrugsverdacht im Zusammenhang mit EU-Ausgaben und -Einnahmen. Das Gesamtschadensvolumen der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Betrugsfälle belief sich auf 600 Mio. EUR.

Dabei handelte es sich um Fälle, in denen beispielsweise im Bereich Landwirtschaft und regionale Entwicklung Personen bei der Beantragung von EU-Finanzhilfen falsche Angaben gemacht hatten oder in denen nationale Beamte unter Verletzung der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags Geld angenommen hatten.

Im Mai 2011 nahm die Kommission die Mitteilung "Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen" an, die Vorschläge für einen besseren Schutz der finanziellen Interessen der EU enthielt.

Weitere Informationen:
Homepage der Vizepräsidentin der Kommission und Justizkommissarin Viviane Reding: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm

Homepage von Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/semeta/index_de.htm

Legislativvorschlag:
http://ec.europa.eu/anti_fraud/policy/preventing-fraud/index_de.htm

Europäische Kommission – Strafrechtspolitik:
http://ec.europa.eu/justice/criminal/criminal-law-policy/index_de.htm


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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