Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Beihilfen als Beitrag zur Regionalentwicklung


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission leitet eingehende Untersuchung der Regionalbeihilfe für Porsche in Leipzig ein
Kommission wird prüfen, ob die Beihilfe als Investitionsanreiz notwendig und angemessen ist und ob deren Beitrag zur Regionalentwicklung stärker ins Gewicht fällt als die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung

(17.07.12) - Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob die Regionalbeihilfe zugunsten des deutschen Autoherstellers Porsche in Sachsen mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Wegen der hohen Marktanteile von Volkswagen-Porsche und der investitionsbedingten Steigerung der Kapazitäten muss die Kommission eine eingehende Prüfung der Beihilfe vornehmen.

Die Kommission wird prüfen, ob die Beihilfe als Investitionsanreiz notwendig und angemessen ist und ob deren Beitrag zur Regionalentwicklung stärker ins Gewicht fällt als die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung. Mit der Eröffnung eines Prüfverfahrens wird Beteiligten die Möglichkeit gegeben, zu den fraglichen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Dem Ausgang des Verfahrens wird dadurch nicht vorgegriffen.

Im Dezember 2011 hat Deutschland eine Regionalbeihilfe für die Porsche Leipzig GmbH und die Porsche AG, beide Tochtergesellschaften der Volkswagen-Porsche-Gruppe, für ein Investitionsvorhaben in Sachsen angemeldet. Gegenstand des Vorhabens ist die Herstellung des neuen Pkw-Modells "Porsche Macan". Die Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 521,56 Mio. EUR. Deutschland beabsichtigt, das Vorhaben mit 43,67 Mio. EUR in Form eines direkten Zuschusses und eines Investitionszulage zu unterstützen. Mit dem Investitionsvorhaben wurde im April 2011 begonnen; es soll 2014 abgeschlossen werden.

Leipzig kommt für Regionalbeihilfen zur Förderung der Entwicklung von bestimmten Wirtschaftstätigkeiten oder –zweigen gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Unio (AEUV) in Betracht.

Hintergrund
Nach den EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen kann die Kommission solche Beihilfen in der Phase der vorläufigen Prüfung nur genehmigen, wenn der durch die Investition entstandene Marktanteil und die Kapazitätssteigerung gewisse Schwellenwerte nicht überschreiten.

Ist die Kommission wie im vorliegenden Fall der Meinung, dass diese Schwellenwerte überschritten werden, muss sie eine eingehende Prüfung nach der in ihrer Mitteilung über die Prüfung staatlicher Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben festgelegten Methode durchführen. Diese Prüfung stellt in einem ersten Schritt fest, ob die Beihilfe notwendig ist, um einen Anreiz für die Investition in der Region zu schaffen. Ist dies der Fall, prüft die Kommission in einem zweiten Schritt, ob die Gesamtvorteile für die Regionalentwicklung stärker ins Gewicht fallen als die mit der staatlichen Maßnahme verbundene Beeinträchtigung des Wettbewerbs und des Handels zwischen den Mitgliedstaaten.

Ähnliche Fragen wie in dem Beschluss werden derzeit in zwei weiteren laufenden Volkswagen-Porsche betreffenden Untersuchungen der Kommission überprüft/behandelt. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen