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Managementleistungen für Fachmarktimmobilien


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Gemeinschaftsunternehmen von ECE und Metro für Immobilienmanagement in Deutschland
Das erste Mal, dass die Kommission den Markt für das Management von Fachmarktimmobilien im Rahmen eines Fusionskontrollverfahrens untersucht hat

(07.11.11) - Die Europäische Kommission hat dem deutschen Gewerbeimmobilienmanager ECE und dem Unternehmen Metro Asset Management Services (MAMS), einer Tochtergesellschaft der deutschen Metro Group, die Genehmigung für die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das Immobilienmanagementleistungen für Fachmarktzentren anbieten soll, nach der EU-Fusionskontrollverordnung erteilt. Nachdem die Kommission den Markt für das Management von Fachmarktimmobilien, insbesondere in Deutschland, geprüft hatte, kam sie zu dem Schluss, dass das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, da andere Anbieter von Managementleistungen für Fachmarktimmobilien weiterhin ausreichend Wettbewerbsdruck auf ECE und auf das Gemeinschaftsunternehmen ausüben werden.

Dies ist das erste Mal, dass die Kommission den Markt für das Management von Fachmarktimmobilien im Rahmen eines Fusionskontrollverfahrens untersucht. Das Vorhaben wird zu horizontalen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten des Gemeinschaftsunternehmens und seiner Muttergesellschaft ECE in Deutschland führen und die Führungsposition von ECE beim Angebot von Managementleistungen für Fachmarktimmobilien in Deutschland weiter ausbauen.

Die Kommission hat eine Beschwerde von einem konkurrierenden Anbieter solcher Managementleistungen erhalten und die Auswirkungen des Vorhabens auf den Markt für das Management von Fachmarktimmobilien in Deutschland sowie in möglichen engeren Teilsegmenten geprüft. Ihre besondere Aufmerksamkeit galt dabei der besonderen Rolle des Immobilienmanagers als Anbieter von Leistungen für den Immobilieneigentümer und seiner Schnittstellenfunktion in Bezug auf alle Aspekte der Aushandlung von Mietverträgen.

Die Untersuchung der Kommission hat bestätigt, dass die Jointventure-Partner auch nach der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens mit einer Reihe von Wettbewerbern konkurrieren werden und dass Immobilieneigentümern weiterhin genügend andere Anbieter von Managementleistungen für Fachmarktimmobilien zur Verfügung stehen werden.

Die Kommission stellte ferner fest, dass die Gefahr gering ist, dass das Gemeinschaftsunternehmen und ECE den Mietern (d. h. den Geschäften) in den von ihnen verwalteten Fachmarktzentren die Mietkonditionieren diktieren werden, da die Mieter auch nach Gründung des Gemeinschaftsunternehmens noch eine ausreichende Auswahl an geeigneten Mietflächen haben werden.

Die Kommission ist deshalb zu der Auffassung gelangt, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.

Das Vorhaben wurde am 21. September 2011 bei der Kommission angemeldet.

Die Unternehmen und ihre Tätigkeiten
ECE, das letztlich von Herrn Alexander Otto kontrolliert wird, erbringt Beratungs- und Managementleistungen für Erwerb, Entwicklung, Planung und Bau von Gewerbeimmobilien. Das Kerngeschäft von ECE bilden die Immobilienentwicklung und die Verwaltung von Einkaufszentren.

Metro Asset Management Services, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Metro AG, erbringt wesentliche Dienstleistungen innerhalb des Immobiliensegments der Metro Group, insbesondere in den Bereichen Verwaltung, Entwicklung, Vermietung, Bau und Bewirtschaftung.

Das Gemeinschaftsunternehmen, das den Namen MEC Metro-ECE Centermanagement (MEC) tragen soll, wird Managementleistungen für Fachmarktimmobilien erbringen, zunächst für 38 Fachmarktzentren in Deutschland.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Seit 1989 ist die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten EWR noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss (im Vorprüfverfahren) genehmigt oder aber eine eingehende Prüfung (Hauptprüfverfahren) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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