Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Grundsätze für IKT-Dienste


Digitale Agenda/Handel: EU und USA einigen sich auf weltweit anzustrebende Handelsgrundsätze für Informations- und Kommunikationstechnologie
Die EU und die USA werden gemeinsame Grundsätze wie Transparenz, offene Netze, grenzübergreifenden Informationsfluss, diskriminierungsfreie Nutzung lokaler Infrastruktur, effiziente und diskriminierungsfreie Frequenznutzung usw. fördern


(08.04.11) - Die Europopäische Kommission und die Regierung der Vereinigten Staaten haben sich im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrats (TEC) auf zehn Kerngrundsätze für den Handel im Bereich der Informations- und Kommunikationsdienste (IKT-Dienste) geeinigt. EU und USA wollen diese Grundsätze in Zusammenarbeit mit anderen Ländern weltweit fördern, um die globale Entwicklung von IKT-Netzen und -Diensten zu unterstützen und den Anbietern solcher Dienste die Möglichkeit zu geben, unter gleichen Wettbewerbsvoraussetzungen mit etablierten lokalen Anbietern um Verträge zu konkurrieren.

Die für die Digitale Agenda zuständige EU-Vizepräsidentin Neelie Kroes und EU-Außenhandelskommissar Karel De Gucht begrüßten diese Grundsätze als wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung der Kommissionsmitteilung zur Zukunft der Handelspolitik (MEMO/10/555) und der Digitalen Agenda für Europopa (MEMO/10/199 und MEMO/10/200).

Neelie Kroes erklärte: "Diese Grundsätze, die die EU und die USA künftig beide in ihre Handelsabkommen mit anderen Ländern aufnehmen wollen, werden dazu beitragen, dass Handelsregeln künftig zum Nutzen aller Unternehmen und Verbraucher als wirksames Mittel zu weltweiten Öffnung der IKT-Märkte eingesetzt werden."

Karel De Gucht fügte hinzu: "Die vereinbarten Grundsätze sind ein hervorragendes Beispiel dafür, welch wichtige Rolle der TEC dabei spielen kann, die transatlantischen Bemühungen um Konvergenz auf eine höhere politische Ebene zu heben. Dies wird uns auch bei Vereinbarungen mit anderen Handelspartnern zugute kommen."

Die EU und die USA werden gemeinsame Grundsätze wie Transparenz, offene Netze, grenzübergreifenden Informationsfluss, diskriminierungsfreie Nutzung lokaler Infrastruktur, effiziente und diskriminierungsfreie Frequenznutzung usw. fördern. Diese Grundsätze werden die EU und die USA in ihren Bemühungen unterstützen, IKT-Diensten sowohl in bilateralen Abkommen als auch im Rahmen der WTO einen höheren Stellenwert zu verleihen. Die Zusammenarbeit zwischen EU und USA im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrats hat dazu beigetragen, dies zu erreichen.

Die von EU und USA vereinbarten Grundsätze für IKT-Dienste lassen sich wie folgt zusammenfassen:

>> Transparenz der Vorschriften, die sich auf IKT und IKT-Dienste auswirken

>> offene Netze für Verbraucher, damit diese Informationen abrufen und verbreiten und beliebige Anwendungen und Dienste nutzen können

>> grenzübergreifender Informationsfluss

>> keine Verpflichtung zur Nutzung lokaler Infrastruktur für IKT-Dienste

>> Staaten sollten die uneingeschränkte ausländische Beteiligung an ihrem IKT-Sektor durch Niederlassung oder auf anderem Wege zulassen

>> effiziente und maximierte Frequenznutzung

>> Unabhängigkeit der für IKT-Dienste zuständigen Regulierungsbehörden

>> unkomplizierte Zulassung konkurrierender Telekommunikationsdienste

>> Anbieter von IKT-Diensten müssen das Recht haben, über eine Zusammenschaltung mit anderen Service-Providern öffentlich zugängliche Telekommunikationsnetze und -dienste zu nutzen. Öffentliche Telekomunternehmen sollten die Möglichkeit haben, mit großen Anbietern eine Zusammenschaltung zu kostenorientierten, diskriminierungsfreien und transparenten Preisen auszuhandeln und zu vereinbaren.

>> internationale Zusammenarbeit, um die digitale Kompetenz in Drittländern zu verbessern und die "digitale Kluft" zu verringern.

EU und USA wollen mit Drittländern zusammenarbeiten, um die nationalen Regulierungskapazitäten zu steigern und die globale Entwicklung von IKT-Netzen und –Diensten zu unterstützen. Die weltweite Umsetzung dieser Grundsätze würde nicht nur Europopäischen und US-amerikanischen Unternehmen erheblich bessere Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, sondern auch den dortigen Verbraucherinnen und Verbrauchern niedrigere und stärker vom Wettbewerb bestimmte Preise für IKT-Dienste sowie Zugang zu einem breiteren Spektrum von Technologien bescheren.

So wird beispielsweise der Marktzugang in einigen Ländern heute noch dadurch behindert, dass die geltenden Lizenzierungsvorschriften heimische Unternehmen begünstigen. Die Förderung eines vereinfachten Zulassungssystems würde ausländischen Firmen die Möglichkeit geben, nach Leistungskriterien zu konkurrieren. Ein weiteres Beispiel betrifft Satellitendienste. Die Europopäischen Satellitenbetreiber gehören zur Weltspitze, aber in vielen Ländern dürfen ausländische Firmen ihre Dienste erst dann anbieten, wenn die Kapazität der nationalen Satelliten erschöpft ist. Die Anwendung des von EU und USA vereinbarten Grundsatzes über die lokale Infrastruktur würde eine solche Diskriminierung unterbinden.

Hintergrund
Die Handelsgrundsätze für IKT-Dienste sind zwischen EU und USA in Form einer Absichtserklärung vereinbart worden und berühren nicht das Recht der EU und der USA, an ihrer jeweiligen Politik zum Schutz des geistigen Eigentums, der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie zur Förderung der kulturellen Vielfalt festzuhalten. Die Grundsätze werden alle zwei Jahre überprüft und gelten unbeschadet der Rechte und Pflichten der Welthandelsorganisation (WTO) sowie der Ausnahmeregelungen im Rahmen des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS).

Der Transatlantische Wirtschaftsrat tagte im vergangenen Dezember unter dem gemeinsamen Vorsitz von EU-Kommissar De Gucht und US-Vize-Sicherheitsberater Mike Froman. Seit seiner Gründung im Jahr 2007 ist der TEC die zentrale politische Plattform für die Zusammenarbeit zwischen EU und USA in Fragen der Regulierung und der Wirtschaftsstrategie. Zu seinen Hauptzielen gehören die Förderung der transatlantischen Regulierungskonvergenz, um insbesondere in neuen Schlüsselsektoren Handels- und Investitionshemmnisse zu verhindern. Der TEC soll auch ein abgestimmtes Vorgehen auf anderen Märkten erleichtern. Die vereinbarten Grundsätze können als konkreter Schritt in diese Richtung gewertet werden.

Weitere Informationen:
Die zwischen EU und USA vereinbarten Handelsgrundsätze für IKT-Dienste sind abrufbar unter:
http://ec.Europopa.eu/information_society/activities/internationalrel/docs/eu-us-tradeprinciples.pdf

Internetseite zur Digitalen Agenda:
http://ec.Europopa.eu/information_society/digital-agenda/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen