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Verdacht auf Schutzrechtsverletzung


Bekämpfung von Produktpiraterie: Besserer Schutz der Rechte geistigen Eigentums durch verstärkte Maßnahmen der Zollbehörden
85 Prozent aller beanstandeten Waren: Am häufigsten stammen die die Schutzrechte verletzenden Produkte (insgesamt 85 Prozent aller beanstandeten Waren) nach wie vor aus China


(21.07.11) - Im Jahr 2010 haben die Zollbehörden in der Europäischen Union an den Außengrenzen der EU mehr als 103 Millionen Waren wegen des Verdachts auf Schutzrechtsverletzung beschlagnahmt. Aus dem Jahresbericht der Kommission über die zollrechtliche Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums in der EU, der jetzt veröffentlicht wurde, geht hervor, dass sich die Zahl der vom Zoll festgehaltenen Sendungen gegenüber dem Vorjahr mit einem Anstieg von 43.500 im Jahr 2009 auf fast 80.000 im Jahr 2010 nahezu verdoppelt hat.

Der Bericht enthält auch Statistiken über Art, Ursprung und Transportmittel der an den EU-Außengrenzen sichergestellten Waren. Zum ersten Mal wurden auch Angaben zum Wert der festgehaltenen Waren aufgenommen, der auf über 1 Mrd. EUR geschätzt wird. Die betroffenen Erzeugnisse sind in erster Linie Zigaretten (34 Prozent der Beschlagnahmen), Bürobedarf (9 Prozent), andere Tabakwaren (8 Prozent), Etiketten, Anhänger und Logos (8 Prozent), Bekleidung (7 Prozent) und Spielzeug (7 Prozent). Bei 14,5 Prozent aller sichergestellten Waren handelt es sich um Haushaltsprodukte wie Shampoos, Seifen, Arzneimittel oder Haushaltsgeräte (Haartrockner, Rasierapparate, Computerteile), die möglicherweise die Sicherheit und Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern gefährden könnten. Ein wichtiger Trend ist in diesem Jahr die wachsende Zahl beschlagnahmter Postsendungen.

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: "Die Beschlagnahme von Postsendungen hat gegenüber dem Vorjahr erheblich zugenommen. Die Zahl der Fälle hat sich von 15.000 auf über 48.000 verdreifacht, und viele der so beschlagnahmten Erzeugnisse waren Arzneimittel und Körperpflegeprodukte. Dieser Aufwärtstrend ist auf die wachsende Zahl der Online-Käufe zurückzuführen."

Er fügte hinzu: "Ich habe im Mai neue Vorschriften vorgeschlagen, um Produktfälschungen stärker zu bekämpfen. Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Rechteinhaber erwarten, dass die Waren gründlich geprüft werden und sicher sind. Wir werden uns sowohl innerhalb der EU als auch mit unseren internationalen Partnern weiterhin verstärkt dafür einsetzen, dass die Rechte geistigen Eigentums im Interesse der ehrlichen Unternehmen und der Verbraucherinnen und Verbraucher so gut wie möglich geschützt werden."

Am häufigsten stammen die die Schutzrechte verletzenden Produkte (insgesamt 85 Prozent aller beanstandeten Waren) nach wie vor aus China. Dagegen nahmen andere Länder wie die Türkei, Thailand, Hongkong oder Indien in bestimmten Produktkategorien (Lebensmittel, Getränke, ausgenommen alkoholische Getränke, Speicherkarten bzw. Arzneimittel) eine Spitzenstellung ein. In über 90 Prozent der Fälle wurden die beschlagnahmten Waren vernichtet, oder es wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, um den Verstoß festzustellen.

Hintergrund
In der 2020-Strategie der EU wird hervorgehoben, dass der Schutz der Rechte geistigen Eigentums ein wichtiger Pfeiler der EU-Wirtschaft und Hauptmotor für das weitere Wachstum in Bereichen wie Forschung, Innovation und Beschäftigung in Europa ist. Eine wirksame Durchsetzung der Schutzrechte ist auch deshalb wichtig, weil bestimmte nachgeahmte Waren (wie Lebensmittel, Körperpflegeprodukte oder für Kinder bestimmte Artikel), die in einem nicht regulierten Umfeld hergestellt werden, eine ernste Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in der EU darstellen können.

Die Zollbehörden der EU spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, zu verhindern, dass gegen Rechte geistigen Eigentums verstoßende Waren auf den europäischen Binnenmarkt gelangen. Die Kommission hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, die es dem Zoll ermöglichen sollen, solche Handelsströme besser zu bekämpfen. Am 24. Mai 2011 hat die Kommission einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden angenommen, die Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets auf diesem Gebiet ist.

Eine gute Zusammenarbeit mit internationalen Handelspartnern kann wesentlich dazu beitragen, dass gegen Rechte geistigen Eigentums verstoßende Waren entdeckt und nicht in die EU ausgeführt werden. 2009 unterzeichnete die EU mit China einen Aktionsplan mit dem Schwerpunkt auf einer Verstärkung der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums. Im Jahr 2010 wurde dieser Aktionsplan bis Ende 2012 verlängert.

Eine Zusammenarbeit mit der Industrie ist ebenfalls sehr hilfreich, um Waren zu ermitteln, die gegen Rechte geistigen Eigentums verstoßen. Unternehmen können den Zoll um ein konkretes Eingreifen ersuchen, wenn sie den Verdacht haben, dass gegen ihre Rechte geistigen Eigentums verstoßen wird, und der Zoll kann anhand der von der Wirtschaft bereitgestellten Informationen gezielter kontrollieren. Die Kommission hat einen Leitfaden für Rechteinhaber erstellt, um ihnen bei der Einreichung solcher Ersuchen behilflich zu sein, und sie unterhält weiterhin enge Kontakte zur Wirtschaft, um festzustellen, wie die Kontrollen weiter verbessert werden können.

Den vollständigen Bericht finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/statistics/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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