Internationale Flugsicherheitsstandards
Neue EU-Vorschriften für die Sicherheit von Flughäfen
Mit den neuen Vorschriften wird ein europäischer Rechtsrahmen geschaffen, der es den nationalen Luftfahrtbehörden ermöglicht, Flughäfen die Einhaltung technischer und betrieblicher Vorschriften zu bescheinigen, und der die Aufsicht über die zugelassenen Flughäfen regelt
(25.03.14) - Am 6. März sind neue EU-Vorschriften in Kraft getreten, die erstmalig gemeinsame Standards für die Planung, den Betrieb und die Erhaltung sicherer Flughäfen vorsehen und für mehr als 700 der größten Flughäfen in der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten.
Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Siim Kallas erklärte dazu: "Sicherheit ist das wichtigste Ziel der EU-Luftverkehrspolitik. Die Flughäfen werden durch die Anwendung dieser neuen Vorschriften sicherer, und dieses Plus an Sicherheit wird auch den Luftfahrtunternehmen und Flugreisenden, die diese Flughäfen nutzen, zugute kommen."
Mit den neuen Vorschriften wird ein europäischer Rechtsrahmen geschaffen, der es den nationalen Luftfahrtbehörden ermöglicht, Flughäfen die Einhaltung technischer und betrieblicher Vorschriften zu bescheinigen, und der die Aufsicht über die zugelassenen Flughäfen regelt. Die Vorschriften bieten auch den nötigen Spielraum, falls bereits vorhandene Infrastruktur nicht den Planungsvorgaben für Flughäfen entsprechen sollte. Zudem werden die notwendigen Schritte beschrieben, um bestehende, aufgrund nationaler Vorschriften erteilte Zeugnisse für Flughäfen in neue, den EU-Vorschriften entsprechende Zeugnisse umzuwandeln.
Die Verordnung (EU) Nr. 139/2014 der Kommission wahrt die Kontinuität mit internationalen Flugsicherheitsstandards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO). Zum Inkrafttreten der Verordnung hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ein Paket von Begleitunterlagen veröffentlicht, das die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Vorschriften unterstützen und für eine EU-weit einheitliche Umsetzung sorgen wird. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.