Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Beschaffungsverfahren werden erleichtert


Einsparpotenzial für Europa: Volle Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf "e-Vergabe" bis 2016
Die e-Vergabe kann Unternehmen, insbesondere KMU, das Leben erheblich erleichtern, indem sie bei Ausschreibungen für mehr Transparenz und einen besseren Zugang sorgt


(26.04.12) - Elektronische Auftragsvergabe ("e-Vergabe") bedeutet, dass sich Organisationen des öffentlichen Sektors bei der Beschaffung von Lieferungen und Leistungen oder der Ausschreibung von Bauarbeiten elektronischer Kommunikationsmittel bedienen. Eine stärkere Nutzung von e-Vergabe-Systemen in Europa kann erhebliche Einsparungen für die europäischen Steuerzahler bewirken. Öffentliche Stellen, die die e-Vergabe bereits eingeführt haben, berichten über Einsparungen in einer Größenordnung von 5 bis 20 Prozent ihrer Beschaffungsausgaben. Der Gesamtumfang des Beschaffungsmarktes in der EU wird auf über 2 Billionen Euro geschätzt. Einsparungen in Höhe von 5 Prozent entsprächen somit einem Betrag von jährlich etwa 100 Mrd. EUR. Damit könnte man den Bau von über 150 großen Krankenhäusern finanzieren. Durch die Einsparungen ließe sich – vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltszwänge – die Effizienz der öffentlichen Ausgaben optimieren.

Darüber hinaus kann die elektronische Auftragsvergabe dazu beitragen, neue Quellen für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu erschließen. Die e-Vergabe kann Unternehmen, insbesondere KMU, das Leben erheblich erleichtern, indem sie bei Ausschreibungen für mehr Transparenz und einen besseren Zugang sorgt und die Kosten der Teilnahme an Ausschreibungen (etwa für die Übermittlung oder den Ausdruck von Unterlagen) reduziert. Die innerhalb und außerhalb der EU gemachten Erfahrungen zeigen, dass sich bei Nutzung elektronischer Vergabeverfahren die Teilnahme von KMU an öffentlichen Ausschreibungsverfahren erhöht.

Ungeachtet dieser unbestreitbaren Vorteile macht die EU sowohl im Hinblick auf ihre eigenen Ziele als auch im internationalen Vergleich nur unzureichende Fortschritte. Nach wie vor kommt die e-Vergabe trotz ehrgeiziger politischer Ziele erst bei lediglich 5 bis 10 Prozent aller in der EU durchgeführten Vergabeverfahren zum Einsatz.

In der Digitalen Agenda für Europa und im eGovernment-Aktionsplan 2011 bis 2015 wurde hervorgehoben, wie wichtig die Vernetzung der e-Vergabe-Kapazitäten im gesamten Binnenmarkt ist. Im Rahmen der im Dezember 2011 beschlossenen Modernisierung der europäischen Vergaberichtlinien hat die Kommission vorgeschlagen, dafür zu sorgen, dass die elektronische Auftragsvergabe eher zur Regel als zur Ausnahme und bis Mitte 2016 zum Standardvergabeverfahren wird.

Dazu Kommissar Barnier sagte: "Es ist Zeit zu handeln. Durch die elektronische Auftragsvergabe lässt sich ein beträchtliches bisher noch ungenutztes Potenzial für die EU-Wirtschaft erschließen. Die Beschaffungsverfahren würden erleichtert, Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert, die Beteiligung von KMU erhöht, die Qualität gesteigert und die Preise gesenkt. Je früher der Übergang in die Wege geleitet wird, desto eher können wir die Vorteile der e-Vergabe nutzen."

In der heute vorgelegten Mitteilung stellt die Kommission eine Strategie vor, mit der dieses ehrgeizige Ziel verwirklicht und die Umstellung auf e-Vergabe vollzogen werden soll.

Die Kommission schlägt eine Reihe flankierender Maßnahmen vor, um die beteiligten Akteure, einschließlich KMU, dabei zu unterstützen, den Übergang rechtzeitig zu bewerkstelligen:

>> finanzielle und technische Unterstützung bei der Schaffung der Infrastrukturen für die e-Vergabe durch EU-Programme und EU-Fördermittel;

>> Ermittlung und Weitergabe von bewährten Praktiken im Bereich der e-Vergabe;

>> Überwachung der Einführung der e-Vergabe und des erzielten Nutzens;

>> Umsetzung einer umfassenden Verbreitungsstrategie mit dem Ziel, die Akteure über Chancen und Nutzen der e-Vergabe zu informieren.

Außerdem wird in der Mitteilung angekündigt, dass die Europäische Kommission selbst bis Mitte 2015 – also bereits ein Jahr vor Ablauf der den Mitgliedstaaten gesetzten Frist – auf eine vollständige elektronische Auftragsvergabe umstellen und ihre e-Vergabe-Lösungen den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen wird.

Hintergrund
Die Legislativvorschläge zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens in Europa, die von der Europäischen Kommission im Dezember 2011 angenommen wurden, sehen ein schrittweise umzusetzendes, ambitioniertes Konzept für die Umstellung auf e-Vergabe in der EU vor:

Zunächst soll für bestimmte Phasen des Vergabeverfahrens (elektronische Bekanntmachung von Ausschreibungen und elektronische Verfügbarmachung von Ausschreibungsunterlagen) die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel verbindlich vorgeschrieben werden; geschehen soll dies bis Mitte 2014 (dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie). Ferner sollen zentrale Beschaffungsbehörden – ebenfalls bis Mitte 2014 – vollständig auf die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel umstellen, unter anderem auf eine elektronische Angebotsabgabe.

Anschließend soll die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel für alle öffentlichen Auftraggeber und alle Vergabeverfahren verbindlich vorgeschrieben werden; dies soll bis Mitte 2016 (also zwei Jahre nach der voraussichtlichen Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie) geschehen.

Schließlich sollen detailliertere Vorschriften festgelegt werden, die darauf abstellen, Interoperabilität und Standardisierung der e-Vergabeverfahren zu fördern.

Nächste Schritte
Die Kommission wird eine Konferenz über die elektronische Auftragsvergabe veranstalten, die Gelegenheit bieten wird, die Vorteile der e-Vergabe und die Herausforderungen im Hinblick auf die Umsetzung zu erörtern. Die Konferenz mit dem Titel "Elektronisches Vergabeverfahren – Herausforderung und Chance” wird am 26. Juni 2012 stattfinden.

Weitere Informationen zur EU-Politik im Bereich der elektronischen Auftragsvergabe sowie die heute angenommene Mitteilung finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/e-procurement/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen