Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerbsverzerrungen möglich


Staatliche Beihilfen: Kommission nimmt französische Beihilfen für Val'Hor unter die Lupe
Europäische Kommission zweifelt an der Vereinbarkeit dieser Beihilferegelung mit den EU-Vorschriften

(23.01.12) - Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften ein förmliches Verfahren eingeleitet, um die in Frankreich erhobenen Branchenbeiträge zugunsten der Mitglieder des Verbands für Gartenbau und Landschaftsbau Val'Hor zu prüfen. Die Kommission zweifelt an der Vereinbarkeit dieser Beihilferegelung mit den EU-Vorschriften. Die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens ermöglicht es der Kommission, die Maßnahme genauer zu untersuchen und gibt interessierten Dritten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.

Im Rahmen der Beihilferegelung sollen Maßnahmen von allgemeinem Interesse für den Gartenbausektor finanziert werden, die sich auf vier Kategorien aufteilen lassen: Werbung, technische Hilfe, Forschung und Entwicklung und sonstige Maßnahmen von allgemeinem Interesse. Diese Maßnahmen werden von dem branchenübergreifenden Verband Val'Hor durchgeführt und mittels freiwilliger, für obligatorisch erklärter Beiträge der Mitglieder des Sektors finanziert. Der Beschluss der Kommission erstreckt sich auf den Zeitraum von 2005 bis heute.

Die Voruntersuchung der Kommission hat gezeigt, dass die betreffende Beihilferegelung in den Anwendungsbereich von Artikel 107 Absatz 1 AEUV fällt, da sie dem Staat zuzurechnen ist und aus staatlichen Mitteln finanziert wird. Die Kommission hat auch geprüft, ob diese Finanzierungsweise durch eine Diskriminierung zwischen den eingeführten und den nationalen Erzeugnissen oder zwischen den ausgeführten und den nationalen Erzeugnissen gegen Artikel 110 AEUV verstößt. Im gegenwärtigen Stadium ist nicht auszuschließen, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der ausgeführten oder der eingeführten Erzeugnisse kommt. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen