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Wettbewerbsverzerrungen möglich


Staatliche Beihilfen: Kommission nimmt französische Beihilfen für Val'Hor unter die Lupe
Europäische Kommission zweifelt an der Vereinbarkeit dieser Beihilferegelung mit den EU-Vorschriften

(23.01.12) - Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften ein förmliches Verfahren eingeleitet, um die in Frankreich erhobenen Branchenbeiträge zugunsten der Mitglieder des Verbands für Gartenbau und Landschaftsbau Val'Hor zu prüfen. Die Kommission zweifelt an der Vereinbarkeit dieser Beihilferegelung mit den EU-Vorschriften. Die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens ermöglicht es der Kommission, die Maßnahme genauer zu untersuchen und gibt interessierten Dritten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.

Im Rahmen der Beihilferegelung sollen Maßnahmen von allgemeinem Interesse für den Gartenbausektor finanziert werden, die sich auf vier Kategorien aufteilen lassen: Werbung, technische Hilfe, Forschung und Entwicklung und sonstige Maßnahmen von allgemeinem Interesse. Diese Maßnahmen werden von dem branchenübergreifenden Verband Val'Hor durchgeführt und mittels freiwilliger, für obligatorisch erklärter Beiträge der Mitglieder des Sektors finanziert. Der Beschluss der Kommission erstreckt sich auf den Zeitraum von 2005 bis heute.

Die Voruntersuchung der Kommission hat gezeigt, dass die betreffende Beihilferegelung in den Anwendungsbereich von Artikel 107 Absatz 1 AEUV fällt, da sie dem Staat zuzurechnen ist und aus staatlichen Mitteln finanziert wird. Die Kommission hat auch geprüft, ob diese Finanzierungsweise durch eine Diskriminierung zwischen den eingeführten und den nationalen Erzeugnissen oder zwischen den ausgeführten und den nationalen Erzeugnissen gegen Artikel 110 AEUV verstößt. Im gegenwärtigen Stadium ist nicht auszuschließen, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der ausgeführten oder der eingeführten Erzeugnisse kommt. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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