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Regeln für vernetzte intelligente Geräte


Sicherheit und der Schutz der Privatsphäre beim "Internet der Dinge"
Digitale Agenda: Im Wege der Konsultation möchte die Europäische Kommission Meinungsäußerungen zu den Themen Schutz der Privatsphäre, Sicherheit, Gefahrenabwehr in kritischen, auf das Internet der Dinge gestützten Infrastrukturen, Ethik, Interoperabilität, Leitungs- und Aufsichtsmechanismen und Standards einholen


(23.04.12) - Das "Internet der Dinge" bezeichnet eine Zukunft, in der Alltagsgegenstände wie Telefone, Autos, Haushaltsgeräte, Kleidungsstücke und sogar Lebensmittel mittels intelligenter Chips drahtlos mit dem Internet verbunden sind und Daten erfassen und austauschen können. Die Europäische Kommission möchte erkunden, welcher Rahmen gesetzt werden muss, damit das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial des Internets der Dinge ausgeschöpft werden kann, und wie gleichzeitig ein ausreichendes Maß an Kontrolle über die Geräte zu gewährleisten ist, die Informationen erfassen, verarbeiten und speichern. Zu diesen Informationen gehören Verhaltensmuster der Nutzer, ihre Aufenthaltsorte und Präferenzen. Die Kommission will sicherstellen, dass die Rechte von Privatpersonen respektiert werden, und leitet vor diesem Hintergrund eine öffentliche Konsultation ein, zu der bis zum 12. Juli 2012 beigetragen werden kann.

Heutzutage besitzt der Durchschnittsbürger zwei Gegenstände, die mit dem Internet verbunden sind. Bis 2015 dürften es sieben sein, weltweit werden dann 25 Mrd. Geräte über Drahtlosverbindungen verfügen. Diese Zahl könnte sich bis 2020 auf 50 Mrd. verdoppeln. In Zukunft werden also möglicherweise viele Alltagsgegenstände mit dem Internet verbunden sein. Ein Beispiel: Wenn an der Universität eine Vorlesung am frühen Morgen wegen Erkrankung des Dozenten ausfällt, könnten die Wecker und Kaffeemaschinen der Studierenden automatisch so gestellt werden, dass sie eine Stunde länger schlafen können. Vergisst ein älterer Mensch, eine wichtige Arznei einzunehmen, könnte einem anderen Familienmitglied oder einer lokalen Notrufzentrale eine Warnmeldung übermittelt werden, so dass jemand vorbeigeschickt werden kann, der nach dem Rechten schaut.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: "Ein Internet der Dinge, bei dem Alltagsgegenstände mit intelligenten Funktionen ausgestattet sind, ist der nächste große Entwicklungsschritt. Ich möchte ein Internet der Dinge fördern, das unseren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen dient, und bei dem die Sicherheit und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet sind und ethische Werte beachtet werden."

Zur Realisierung des enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenzials des Internets der Dinge sind faire Wettbewerbs­verhältnisse nötig, damit alle Akteure unter gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren können, ohne dass einzelne den Zugang kontrollieren oder den Anbieterwechsel von Nutzern behindern. Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz ist die Festlegung eines ethischen und rechtlichen Rahmens mit Unterstützung durch technische Mittel, der Eigenbestimmung und Sicherheit der Nutzer gewährleistet. Im Wege der Konsultation möchte die Kommission Meinungsäußerungen zu den Themen Schutz der Privatsphäre, Sicherheit, Gefahrenabwehr in kritischen, auf das Internet der Dinge gestützten Infrastrukturen, Ethik, Interoperabilität, Leitungs- und Aufsichtsmechanismen und Standards einholen. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Empfehlung der Kommission zum Internet der Dinge einfließen, die bis Sommer 2013 vorgelegt wird. Die Förderung des Internets der Dinge ist ein vorrangiges Ziel der Digitalen Agenda für Europa.

Hintergrund
Das heutige Internet bietet Zugang zu Inhalten und Informationen durch die Verbindung vielfältiger Endgeräte, wie PCs, Smartphones oder Fernsehgeräte, mit Internetseiten. In der nächsten Entwicklungsstufe werden Informationen zum physischen Umfeld durch angeschlossene Gegenstände bereitgestellt werden können, die mit Sensoren für ihr Umfeld ausgestattet sind und über Smartchips mittels RFID-Technik mit oder ohne menschliches Dazutun kommunizieren.

Für diese Weiterentwicklung vernetzter Geräte gibt es zahllose Beispiele: Ein PKW könnte den Zustand verschiedener Fahrzeugsysteme mittels eingebetteter Sensoren zum Zweck der Ferndiagnose und Wartung melden; unterwegs ließen sich auf dem Smartphone Informationen über den Zustand von Haustüren und Fensterläden oder sogar von Lebensmitteln im Kühlschrank empfangen, die von Sensoren daheim übermittelt werden; Autofahrer könnten von ihrem Fahrzeug um mögliche Verkehrsstaus herumgelotst werden; persönliche Geräte könnten Informationen zum aktuellen Gesundheitszustand von daheim versorgten Patienten an eine zentrale Stelle senden.

Die öffentliche Konsultation wird in eine neue Empfehlung zum Internet der Dinge Eingang finden. Diese Empfehlung stellt eine Folgemaßnahme zur Mitteilung der Kommission zum Internet der Dinge aus dem Jahr 2009 dar, in der 14 Maßnahmen dargelegt wurden, mit denen Europa befähigt werden soll, Technologien und Systeme für das Internet der Dinge zu entwickeln, die mit den zentralen Werten Europas, wie Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, vereinbar sind. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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