Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Meeresverschmutzung und Umweltschutz


Umweltkriminalität: Kommission fordert zwöf Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Vorschriften auf
Die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt soll sicherstellen, dass schwerwiegende Verstöße gegen EU-Umweltschutzvorschriften in allen Mitgliedstaaten strafrechtlich geahndet werden


(27.06.11) - Die Europäische Kommission hat zwölf Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Monaten für die Umsetzung von EU-Vorschriften über strafrechtliche Sanktionen bei Meeresverschmutzung und anderen Umweltdelikten gesetzt. Die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt hätte spätestens am 26. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Zehn Mitgliedstaaten – Deutschland, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern – sind dieser Aufforderung bislang allerdings nicht nachgekommen.

Darüber hinaus haben acht Mitgliedstaaten – Finnland, Griechenland, Italien, Litauen, Portugal, Rumänien, Slowakei und die Tschechische Republik – einzelne Vorschriften im Zusammenhang mit der Meeresverschmutzung durch Schiffe nicht oder nur unkorrekt übernommen. Die Richtlinie 2009/123/EG hätte spätestens am 16. November 2010 umgesetzt sein sollen. Wenn die betreffenden Mitgliedstaaten die Umsetzungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei Monaten mitteilen, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Hintergrundinformationen
Strafrechtliche Sanktionen bei Umweltdelikten
Die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt soll sicherstellen, dass schwerwiegende Verstöße gegen EU-Umweltschutzvorschriften in allen Mitgliedstaaten strafrechtlich geahndet werden. Die Richtlinie fordert, dass Verstöße wie die illegale Verbringung von Abfällen oder der Handel mit gefährdeten Arten in allen Mitgliedstaaten als Straftat eingestuft werden.

Strafrechtliche Sanktionen bei Verschmutzung durch Schiffe
Die Richtlinie 2009/123/EG (zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG) über die Meeresverschmutzung durch Schiffe ist Teil der EU-Vorschriften zur Verbesserung der Sicherheit des Seeverkehrs und zum Schutz der Meere vor Verschmutzung durch Schiffe. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, schwere Fälle illegaler Einleitungen von Schadstoffen durch Schiffe als Straftat zu betrachten.

Den beiden Richtlinien zufolge müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Straftaten mit "wirksamen, angemessenen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen" geahndet werden.

Wenn die Mitgliedstaaten die Richtlinien nicht oder nur unvollständig umsetzen, können für Straftaten und strafrechtliche Sanktionen bei schwerwiegenden Verstößen gegen EU-Bestimmungen zum Schutz der Umwelt und zum Schutz vor Verschmutzung durch Schiffe keine einheitlichen Mindestvorschriften angewandt werden. EU-weite Vorschriften sollen aber Schlupflöcher schließen, die andernfalls von Umweltsündern ausgenutzt werden könnten.

Die mit Gründen versehenen Stellungnahmen bilden die zweite Stufe des dreistufigen Vertragsverletzungsverfahrens. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen