Hinreichender Wettbewerbsdruck vorhanden
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Erwerb von Janssen Animal Health durch Pharmakonzern Eli Lilly
Wirksamer Wettbewerb wird weder im Europäischen Wirtschaftsraum noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen
(15.07.11) - Die Europäische Kommission hat nach der Fusionskontrollverordnung den angemeldeten Erwerb von Janssen Animal Health durch den Pharmakonzern Eli Lilly genehmigt.
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die kumulierten Marktanteile der beiden Unternehmen in bestimmten Bereichen zwar relativ hoch wären, die Verbraucher (Futtermittelhersteller, Vormischeinrichtungen und Geflügelzüchter) jedoch weiterhin genügend Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern hätten. Zudem werden die Marktanteile von Eli Lilly durch das Rechtsgeschäft und die Eingliederung von Janssen Animal Health-Produkten in das Unternehmensportfolio kaum vergrößert.
Die Kommission hat die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf den Wettbewerb in einer Reihe von Märkten geprüft, insbesondere was die Bekämpfung der Kokzidiose (einer Darmkrankheit) bei Geflügel betrifft, wo der gemeinsame Marktanteil erheblich sein wird. Sie kam jedoch zu dem Schluss, dass das neu formierte Unternehmen einem hinreichenden Wettbewerbsdruck durch eine Reihe ernstzunehmender Wettbewerber ausgesetzt wäre.
Die Kommission stellte daher fest, dass das Rechtsgeschäft den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird.
Eli Lilly ist ein weltweit tätiges Pharmaunternehmen, das in der Forschung, Entwicklung und Herstellung pharmazeutischer Produkte für Mensch und Tier tätig ist. Die Tochtergesellschaft Elanco betreut das Geschäftsfeld Tiergesundheit.
Janssen Animal Health ist die Tiergesundheitssparte von Janssen Pharmaceutica, einem international tätigen Pharmaunternehmen, das der Johnson and Johnson-Gruppe angehört.
Die geplante Übernahme wurde am 13. Mai 2011 bei der Kommission angemeldet.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission wurde 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission zu verhindern, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 bzw. in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.
Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer routinemäßigen Überprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft in einer ersten vorläufigen Prüfung genehmigt (Phase I) oder eine eingehende Prüfung einleitet (Phase 2). (Europäische Kommission: ra)
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