Sanierung einer ehemaligen Chemikalienlagerstätte
Umwelt: Kommission fordert Italien nachdrücklich zur Einhaltung des EU-Umweltrechts auf
Der Fall betrifft die Sanierung eines ehemaligen Industriegebiets in Cengio, zu dem auch eine bodenkontaminierte Deponie für gefährliche Abfälle gehörte
(17.03.11) - Die Europäische Kommission fordert Italien auf, den EU-Vorschriften nachzukommen und sicherzustellen, dass ein Projekt zur Sanierung einer ehemaligen Chemikalienlagerstätte in Ligurien die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährdet. Bisher hat Italien diesbezüglich keine Garantien gegeben. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik stellt die Kommission Italien daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu. Italien hat zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Reagiert Italien nicht in angemessener Weise, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof mit der Sache befassen.
Der Fall betrifft die Sanierung eines ehemaligen Industriegebiets in Cengio, zu dem auch eine bodenkontaminierte Deponie für gefährliche Abfälle gehörte. Nach der Richtlinie 85/337/EWG (Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen) müssen Projekte, bei denen unter anderem aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor Erteilung der Genehmigung einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen (UVP) unterzogen werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind für Abfallbeseitigungsanlagen, die gefährliche Abfälle deponieren, verbindlich. Das betreffende Sanierungsprojekt wurde von den italienischen Behörden jedoch ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt.
Da der betreffende Standort weder als Deponie noch als sanierte Deponie anerkannt wird, wurden möglicherweise auch die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erlassenen strengen Auflagen der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien (Deponie-Richtlinie) nicht eingehalten.
Deponien, auf denen gefährliche Abfälle gelagert werden, können Umwelt und Gesundheit extrem gefährden, da giftige Chemikalien ins lokale Grundwasser durchsickern können. Nach der Deponie-Richtlinie müssen sie daher sehr sorgfältig gebaut, bewirtschaftet sowie vor und nach ihrer Schließung überwacht werden.
Die Kommission hat Italien am 9. Oktober 2009 in einem Fristsetzungsschreiben aufgefordert sicherzustellen, dass diese Kategorie potenziell umwelt- und gesundheitsschädigender Projekte in Einklang mit der Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Deponie-Richtlinie genehmigt, bewirtschaftet und nach ihrer Schließung überwacht wird. Da Italien der Kommission nicht glaubhaft nachgewiesen hat, dass die genannten Auflagen in Bezug auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt erfüllt sind, wird eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.
Hintergrundinformationen
Nach der Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen mögliche Auswirkungen von Projekten auf die Umwelt ermittelt und geprüft werden, bevor die Projekte anlaufen können. Auf diese Weise können die Planer ihre Projekte anpassen und negative Folgen bereits im Vorfeld minimieren.
Die Deponie-Richtlinie soll die negativen Auswirkungen von Abfalldeponien auf die Umwelt und insbesondere auf Oberflächengewässer, Grundwasser, Böden, Luft und die Gesundheit des Menschen verhindern oder reduzieren und enthält strikte Leitlinien für die Deponiebewirtschaftung.
Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren im Allgemeinen finden Sie unter folgender Internetadresse:
http://ec.europa.eu/community_law/infringements/infringements_de.htm
http://ec.europa.eu/environment/legal/implementation_en.htm
(Europäische Kommission: ra)
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