Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Grundsätze der Abfallbewirtschaftung


Umweltschutz: Kommission fordert sechs Mitgliedstaaten auf, die EU-Abfallrahmenrichtlinie zu beachten
Die überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG steckt den rechtlichen Rahmen für die Behandlung von Abfall in der EU ab

(30.05.11) - Die Europäische Kommission fordert sechs Mitgliedstaaten (Frankreich, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Slowenien und die Slowakei) auf, ihr die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in innerstaatliches Recht mitzuteilen, die bis Dezember 2010 erfolgen musste. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik übermittelt die Kommission nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, dieser Aufforderung nachzukommen. Sollten diese Mitgliedstaaten ihrer rechtlichen Verpflichtung nicht nachkommen, kann die Kommission sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen. Sie kann bereits in diesem Stadium den Gerichtshof bitten, ein Zwangsgeld zu verhängen.

Die überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG steckt den rechtlichen Rahmen für die Behandlung von Abfall in der EU ab. Mit ihr wurden Grundsätze der Abfallbewirtschaftung wie das Verursacherprinzip und eine verbindliche Abfallhierarchie eingeführt, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihren Abfall nach Maßgabe folgender Prioritätenfolge zu bewirtschaften: Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung.

Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um dieser Richtlinie bis zum 12. Dezember 2010 nachzukommen. Da die Mitgliedstaaten der Kommission nicht alle Umsetzungsmaßnahmen fristgerecht mitgeteilt haben, hat diese ein Fristsetzungsschreiben an sie gerichtet. Die Rechtsvorschriften wurden jedoch noch immer nicht angenommen, weswegen die Kommission beschlossen hat, den Mitgliedstaaten eine mit Gründen versehene Stellungnahmen zu senden. Treffen diese Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Monaten keine geeigneten Maßnahmen, kann die Kommission sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

Nach den neuen Regeln kann die Kommission in Fällen, in denen Mitgliedstaaten EU-Rechtsvorschriften nicht fristgemäß in einzelstaatliches Recht umsetzen, jetzt bei der ersten Anrufung des Gerichtshofs die Verhängung eines Zwangsgelds vorschlagen. Diese Regeln wurden im November 2010 beschlossen und sind am 15. Januar 2011 in Kraft getreten.

Hintergrund
In der EU werden jährlich 3 Milliarden Tonnen Abfälle erzeugt, und diese Menge nimmt ständig zu. Um Wachstum und Abfallerzeugung zu entkoppeln, gibt die Abfallrahmenrichtlinie einen Rechtsrahmen für die Abfallbehandlung in der EU vor. Der Rechtsrahmen dient dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit, indem die schädlichen Auswirkungen von Abfallerzeugung und -bewirtschaftung verhindert werden.

Weitere Informationen
Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren im Allgemeinen:
http://ec.europa.eu/community_law/infringements/infringements_en.htm

Näheres zur Abfallpolitik der EU:
http://ec.europa.eu/environment/waste/index.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen