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Grundsätze der Abfallbewirtschaftung


Umweltschutz: Kommission fordert sechs Mitgliedstaaten auf, die EU-Abfallrahmenrichtlinie zu beachten
Die überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG steckt den rechtlichen Rahmen für die Behandlung von Abfall in der EU ab

(30.05.11) - Die Europäische Kommission fordert sechs Mitgliedstaaten (Frankreich, Lettland, Luxemburg, Ungarn, Slowenien und die Slowakei) auf, ihr die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in innerstaatliches Recht mitzuteilen, die bis Dezember 2010 erfolgen musste. Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik übermittelt die Kommission nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, dieser Aufforderung nachzukommen. Sollten diese Mitgliedstaaten ihrer rechtlichen Verpflichtung nicht nachkommen, kann die Kommission sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen. Sie kann bereits in diesem Stadium den Gerichtshof bitten, ein Zwangsgeld zu verhängen.

Die überarbeitete EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG steckt den rechtlichen Rahmen für die Behandlung von Abfall in der EU ab. Mit ihr wurden Grundsätze der Abfallbewirtschaftung wie das Verursacherprinzip und eine verbindliche Abfallhierarchie eingeführt, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihren Abfall nach Maßgabe folgender Prioritätenfolge zu bewirtschaften: Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung.

Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um dieser Richtlinie bis zum 12. Dezember 2010 nachzukommen. Da die Mitgliedstaaten der Kommission nicht alle Umsetzungsmaßnahmen fristgerecht mitgeteilt haben, hat diese ein Fristsetzungsschreiben an sie gerichtet. Die Rechtsvorschriften wurden jedoch noch immer nicht angenommen, weswegen die Kommission beschlossen hat, den Mitgliedstaaten eine mit Gründen versehene Stellungnahmen zu senden. Treffen diese Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Monaten keine geeigneten Maßnahmen, kann die Kommission sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

Nach den neuen Regeln kann die Kommission in Fällen, in denen Mitgliedstaaten EU-Rechtsvorschriften nicht fristgemäß in einzelstaatliches Recht umsetzen, jetzt bei der ersten Anrufung des Gerichtshofs die Verhängung eines Zwangsgelds vorschlagen. Diese Regeln wurden im November 2010 beschlossen und sind am 15. Januar 2011 in Kraft getreten.

Hintergrund
In der EU werden jährlich 3 Milliarden Tonnen Abfälle erzeugt, und diese Menge nimmt ständig zu. Um Wachstum und Abfallerzeugung zu entkoppeln, gibt die Abfallrahmenrichtlinie einen Rechtsrahmen für die Abfallbehandlung in der EU vor. Der Rechtsrahmen dient dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit, indem die schädlichen Auswirkungen von Abfallerzeugung und -bewirtschaftung verhindert werden.

Weitere Informationen
Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren im Allgemeinen:
http://ec.europa.eu/community_law/infringements/infringements_en.htm

Näheres zur Abfallpolitik der EU:
http://ec.europa.eu/environment/waste/index.htm
(Europäische Kommission: ra)


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