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Kartellrecht, Kartellverfolgung & Fusionskontrolle


Der neue Wettbewerbsbericht: 2010 war das Jahr der Rechtsdurchsetzung und Reformen
2010 belegte die Kommission in sieben Kartellbeschlüssen insgesamt 70 Unternehmen mit Geldbußen, deren Gesamtumfang knapp 3 Mrd. EUR betrug


(21.07.11) - Im Hinblick auf die Durchsetzung und die umfassende Überarbeitung der EU-Wettbewerbsvorschriften – zugunsten der Verbraucher und der Unternehmen – war 2010 ein ganz besonders wichtiges Jahr. So wäre mit den Geldbußen gegen Unternehmen in Preis- und Marktaufteilungskartellen fast eine neue Rekordmarke in der Kartellverfolgung gesetzt worden. Gleichzeitig galt es, die Bedingungen für die aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise weiterhin erforderliche Unterstützung des Bankensektors neu zu formulieren. Ferner wurden neue Regeln für horizontale und vertikale Vereinbarungen erlassen.

Diese und Hunderte andere Beispiele sind Gegenstand des jüngsten Berichts der Europäischen Kommission über die Wettbewerbspolitik (2010), in dem besonders herausgestellt wird, welche Vorteile sich für gesetzestreue Unternehmen und Verbraucher aus der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften ergeben.

Anlässlich der 40. Ausgabe des jährlichen Berichts über die Wettbewerbspolitik beginnt die diesjährige Ausgabe mit einem Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in der Wettbewerbspolitik und der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts in den letzten vierzig Jahren.

Im letzten Jahr erließ die Kommission mehr als 400 Beihilfebeschlüsse. Das Ziel der meisten der genehmigten staatlichen Beihilfen bestand in der Förderung gemeinsamer europäischer Interessen (wie Forschung, Entwicklung und Innovation, regionaler Zusammenhalt und Umweltschutz).

Im Bankensektor hat die Kommission unter anderem die Umstrukturierungspläne der französisch-belgischen Bank Dexia, der belgischen Versicherungsgesellschaft Ethias, des niederländischen Finanzunternehmens Aegon, der lettischen Bank Parex und der Sparkasse Köln/Bonn geprüft. Alle Umstrukturierungsbeschlüsse waren aufgrund von Rekapitalisierungen und anderen Unterstützungsmaßnahmen, die die Mitgliedstaten aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise vorgenommen hatten, erforderlich. Mit den Beschlüssen wurden die betreffenden Finanzinstitute zum Teil verpflichtet, sich zu verkleinern, um auf diese Weise zu den Umstrukturierungskosten beizutragen. Ferner mussten sie gegebenenfalls ihre Geschäftspläne ändern, um ihre Rentabilität zu gewährleisten, und Maßnahmen zur Begrenzung etwaiger beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen (z. B. Übernahme- und Werbeverbote) ergreifen.

Kartellverfolgung
2010 belegte die Kommission in sieben Kartellbeschlüssen insgesamt 70 Unternehmen mit Geldbußen, deren Gesamtumfang knapp 3 Mrd. EUR betrug. Hierzu zählen auch die ersten Fälle, in denen ein Vergleich erzielt wurde (vollständiger Vergleich in der DRAM-Sache und ein "Hybrid"-Vergleich im Futterphosphate-Fall, in dem sich einige Kartellbeteiligte für und andere wiederum gegen das Vergleichsverfahren entschieden hatten).

Kartellrecht
In mehreren Branchen wurden maßgebliche Kartellrechtsbeschlüsse erlassen. Im Verkehrssektor hat die Kommission in ihrem Beschluss über die transatlantische Allianz oneworld die Verpflichtungszusagen der drei oneworld-Mitgliedsfluggesellschaften British Airways, American Airlines und Iberia für bindend erklärt, um zu gewährleisten, dass die rund 2,5 Mio. Fluggäste bestimmter Strecken weiterhin zwischen genügend Flugfrequenzen wählen können und die Preise vom Wettbewerb bestimmt bleiben. Auch in der Finanzdienstleistungsbranche haben die Beschlüsse der Kommission zu den Zusagen von Visa bezüglich seiner Interbankenentgelte im EWR konkrete Vorteile für Händler und Verbraucher gebracht und zur Weiterentwicklung effizienter Zahlungsmittel im Binnenmarkt beigetragen.

Des Weiteren hat die Kommission mehrere Fälle abgeschlossen, in denen es um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ging, und zwar in Bereichen, die für den Verbraucher von großer Bedeutung sind: pharmazeutische Produkte und Gesundheitsprodukte (besserer Marktzugang für Generika), Energie (Unterbindung einer von den etablierten Unternehmen in Frankreich, Schweden, Deutschland bzw. Italien angestrebten Marktabschottung neuer Anbieter von den jeweiligen Energiemärkten) sowie Informations- und Kommunikationstechnologien (Gewährleistung wettbewerbsfähiger Breitband- und Mobilfunkmärkte).

Fusionskontrolle
Die Kommission erließ 270 Beschlüsse zu Unternehmenszusammenschlüssen, wobei die Beteiligten in 16 Fällen ihr Übernahmevorhaben ändern mussten. In drei Fällen wurde beschlossen, eine eingehende Prüfung einzuleiten (Oracle/Sun Microsystems, Monsanto/Syngenta).

Neueste Entwicklungen in der Wettbewerbspolitik
Im Kartellrechtsbereich hat die Kommission neue Regeln für Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die auf derselben Handelsstufe zusammenarbeiten, (horizontale Vereinbarungen) sowie für Vereinbarungen zwischen Unternehmen verschiedener Handelsstufen angenommen. Bei vertikalen Vereinbarungen besteht das Grundprinzip der überarbeiteten Vorschriften darin, dass Unternehmen mit begrenzter Marktmacht frei über den Vertrieb ihrer Waren entscheiden können, sofern ihre Vereinbarungen keine Beschränkungen bezüglich der Preisfestsetzung oder andere Kernbeschränkungen enthalten. Bei horizontalen Vereinbarungen soll den Unternehmen größtmögliche Kooperationsfreiheit gelassen und gleichzeitig der Wettbewerb vor Formen der Zusammenarbeit, die gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen, geschützt werden.

Neue Vorschriften gibt es auch für den Versicherungsbereich und für Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und deren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilanbietern. Mit den überarbeiteten Regeln wurde die Wettbewerbspolitik für den Verkaufsmarkt an die allgemeinen, für andere Branchen geltenden Bestimmungen angepasst und gleichzeitig ein Rahmen für mehr Wettbewerb auf dem After-Sales-Markt geschaffen.

Der vollständige Bericht und die dazugehörigen Arbeitspapiere der Kommissionsdienststellen sind auf folgender Website zu finden:
http://ec.europa.eu/competition/publications/annual_report/index.html
(Europäische Kommission: ra)


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    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

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