Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU: Rechtsvorschriften übermittelt


Gleichstellung von Frauen und Männern: Europäische Kommission stellt Verfahren gegen Österreich und Ungarn ein
Vertragsverletzungsverfahren: Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung bei der Mitgliedschaft in Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisationen


(23.02.11) - Die Europäische Kommission hat heute die Verfahren eingestellt, die sie wegen unterlassener Mitteilung von Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Vorschriften gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bereich Beschäftigung gegen Österreich (Richtlinie 2006/54/EG) sowie wegen deren mangelhafter Umsetzung gegen Ungarn eingeleitet hatte. Nach dem Einschreiten hat Österreich seine Rechtsvorschriften übermittelt und Ungarn sein innerstaatliches Recht mit den Anforderungen der Richtlinie in Einklang gebracht. Damit wurden die Fälle erfolgreich abgeschlossen.

Die Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, weil die Behörden die nationalen Maßnahmen nur teilweise gemeldet hatten. Insbesondere wurde beanstandet, dass für mehrere Bundesländer keine Umsetzungsmaßnahmen gemeldet wurden.

Auf die mit Gründen versehene Stellungnahme hin teilte Österreich der Kommission mit, dass die erforderlichen Umsetzungsvorschriften zu der Richtlinie auf regionaler Ebene erlassen worden waren. Die Kommission ist jetzt der Ansicht, dass Österreich somit die Richtlinie umgesetzt hat, und hat das Verfahren eingestellt.

Gegen Ungarn hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie 2006/54/EG, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung bei der Mitgliedschaft in Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisationen, eingeleitet.

Als Reaktion auf das Einschreiten der Kommission hat Ungarn seine Rechtsvorschriften im Juli 2009 mit einem neuen Gesetz geändert und in dem von der Kommission beanstandeten Punkt mit der Richtlinie in Einklang gebracht.

Andere Aspekte wie die Entschädigung von Diskriminierungsopfern und die Unabhängigkeit der ungarischen Gleichstellungsstelle ließ die Kommission fallen, nachdem Ungarn die Bestimmungen im nationalen Rechtssystem geklärt hatte.

Hintergrund
Die Richtlinie 2006/54/EG (Neufassung der Richtlinie 2002/73/EG) ist ein zentrales Instrument im Korpus der europäischen Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Ihr Ziel ist es, den Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Beschäftigung und Beruf umzusetzen. Insbesondere führt sie genaue Definitionen der Begriffe unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, Belästigung und sexuelle Belästigung ein. Ferner schreibt sie die Einrichtung einer oder mehrerer Stellen vor, deren Aufgabe darin besteht, die Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu fördern, zu analysieren, zu beobachten und zu unterstützen, und verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Dialog mit Nichtregierungsorganisationen zu ermutigen. Frist für die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht war der 5. Oktober 2005. (Europäische Kommission: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen