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Geoblocking-Verbot in der EU zeigt Wirkung


Der grenzüberschreitende Zugang zu Websites wurde verbessert
Seit Dezember 2018 ist ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel in der ganzen EU verboten


2. April 2025

Seit Dezember 2018 ist ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel in der ganzen EU verboten. Die Europäische Kommission hat einen ersten Bericht über die bisherigen Ergebnisse der Verordnung vorgelegt. Die Hälfte der Verbraucher ist sich des EU-weit geltenden Verbots bewusst. Der grenzüberschreitende Zugang zu Websites wurde verbessert. "Die Pandemie hat gezeigt, wie sehr wir in allen EU-Ländern auf digitale Technologien angewiesen sind und dass der grenzüberschreitende Online-Zugang zu Waren und Dienstleistungen für die europäischen Verbraucher ungeachtet ihres Standorts, ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit ohne Hindernisse oder Reibungsverluste möglich sein sollte", sagte Binnenmarktkommissar Thierry Breton. "Diese erste Überprüfung der Geoblockierungsverordnung zeigt bereits erste positive Ergebnisse."

Die EU-Kommission werde die Auswirkungen weiter beobachten und mit den Interessenvertretern diskutieren, insbesondere im Rahmen des Aktionsplans für Medien und audiovisuelle Medien, um sicherzustellen, dass die Branche expandieren und neue Zielgruppen erreichen kann. Die Vielfalt der Waren und Dienstleistungen soll grenzüberschreitend in vollem Umfang nutzbar sein, so der EU-Kommissar weiter.

Der Bericht befasst sich mit den potenziellen Auswirkungen für die Verbraucher, die sich aus der Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung für den grenzüberschreitenden Zugang zu urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Serien, Musik, E-Books oder Videospielen ergeben könnten, um der Nachfrage auch von Menschen, die in Grenzregionen leben, und von sprachlichen Minderheiten gerecht zu werden.

Um die potenziellen Auswirkungen der Verordnung auf den audiovisuellen Sektor weiter zu bewerten, wird die Kommission einen Dialog mit den Interessengruppen einleiten, um konkrete Wege zur Förderung der Verbreitung von und des Zugangs zu hochwertigen Inhalten für die Verbraucher in der gesamten EU zu untersuchen.

Die Kommission wird auch weiterhin, insbesondere durch die Europäischen Verbraucherzentren, das Bewusstsein für die Verordnung schärfen, ihre Umsetzung über das Kooperationsnetzwerk für Verbraucherschutz überwachen und dabei die Auswirkungen anderer Binnenmarktmaßnahmen, z.B. auf die grenzüberschreitende Mehrwertsteuer und neue digitale Vertragsregeln, berücksichtigen.

Hintergrund
Seit Dezember 2018 ist ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel in der ganzen EU verboten. Verbraucher können dank der neuen EU-Verordnung beliebige Waren wie Möbel und Spielzeug oder Dienstleistungen wie Hotelübernachtungen innerhalb der ganzen EU ebenso online einkaufen wie zu Hause. Die Verbraucher werden nicht mehr länger auf Websites mit nationalen Angeboten umgelenkt oder mit Hindernissen konfrontiert werden, wie beispielweise der Aufforderung, mit einer in einem anderen Land ausgestellten Debit- oder Kreditkarte zu zahlen. Für die Unternehmen bedeuten die neuen Vorschriften mehr Rechtssicherheit, um grenzüberschreitend tätig zu sein. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 18.01.21
Newsletterlauf: 08.03.21


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