Im Einklang mit den EU-Beihilferegeln
EU-Wettbewerbshüter billigen paneuropäischen Garantiefonds für Unternehmen – auch in Deutschland
Der Fonds wird Garantien für Schuldtitel (z. B. Darlehen) bereitstellen
Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass der Aufbau eines 25 Mrd. Euro schweren paneuropäischen Garantiefonds zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise im Einklang mit den EU-Beihilferegeln steht. Der Fonds soll von der Europäischen Investitionsbank verwaltet werden und rund 200 Mrd. Euro an zusätzlichen Finanzierungen mobilisieren – vor allem für Klein- und Mittelunternehmen. Bisher haben 21 Mitgliedstaaten entschieden, sich an dem Fonds zu beteiligten, darunter auch Deutschland.
Im April 2020 hatte der Europäische Rat die Einrichtung eines paneuropäischen Garantiefonds unter der Verwaltung der Europäischen Investitionsbank-Gruppe als Teil der allgemeinen EU-Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus gebilligt. Er ist eines der drei Sicherheitsnetze, auf die sich der Europäische Rat geeinigt hat, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Unternehmen und Länder abzumildern.
Der Fonds wird Garantien für Schuldtitel (z. B. Darlehen) bereitstellen. Er zielt darauf ab, auf koordinierte Weise den Finanzierungsbedarf europäischer Unternehmen (hauptsächlich KMU) zu decken, die voraussichtlich langfristig überlebensfähig sind, aber in der aktuellen Krise in ganz Europa mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 01.03.21
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HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren
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