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Produkte mit Gesundheitsrisiken


Liste der gefährlichen Produkte, die im Safety Gate 2024 der Kommission notifiziert wurden, ebnet den Weg für einen besseren Verbraucherschutz
Das Schnellwarnsystem Safety Gate ermöglicht es nationalen Marktüberwachungsbehörden aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), gefährliche Non-Food-Produkte zu melden und Maßnahmen gegen sie zu ergreifen und andere Behörden zu warnen, rasch Maßnahmen zu ergreifen



Die Europäische Kommission hat ihren Jahresbericht über Safety Gate, das europäische Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte, vorgestellt. Der Bericht enthält einen Überblick über gefährliche Produkte, die 2024 im Safety Gate gemeldet wurden. Im vergangenen Jahr wurden 4.137 Warnmeldungen gemeldet - die höchste jemals verzeichnete Anzahl von Warnmeldungen seit dem Start des Systems im Jahr 2003. Diese Zunahme der Warnmeldungen zeigt die wachsende Wirksamkeit und das wachsende Vertrauen in das Safety-Gate-System, da die Behörden die Plattform häufiger nutzen, um potenzielle Bedrohungen für die Verbrauchersicherheit zu melden und anzugehen. In dem Bericht werden auch die Folgemaßnahmen beschrieben, die von den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens, Islands und Liechtensteins ergriffen wurden, um Schäden für die Verbraucher zu verhindern und den Verkauf gefährlicher Produkte zu stoppen.

Wichtigste Feststellungen
Im vergangenen Jahr waren Kosmetika (36 Prozent) nach wie vor die am häufigsten gemeldeten Produkte mit Gesundheitsrisiken, gefolgt von Spielzeug (15 Prozent), Elektrogeräten (10 Prozent), Kraftfahrzeugen (9 Prozent) und chemischen Produkten (6 Prozent).

Chemische Inhaltsstoffe waren die Hauptursache für das Risiko in fast der Hälfte der Warnungen. Zu den nachgewiesenen gefährlichen Chemikalien gehörten Cadmium, Nickel und Blei in Schmuck sowie allergene Duftstoffe in Körperölen und synthetische Chemikalien, die zum Erweichen des Kunststoffs verwendet werden, zum Beispiel in einigen Kleidungsstücken. 97Prozent der gemeldeten Kosmetika enthielten BMHCA, einen verbotenen synthetischen Duftstoff, der das Fortpflanzungssystem schädigen und Hautreizungen verursachen kann.

Im Safety-Gate-System registrierte Warnmeldungen lösten eine robuste Reaktion der Marktüberwachungsbehörden aus, wobei mehr als 4.200 Folgemaßnahmen ergriffen wurden, um den Verkauf dieser Produkte zu stoppen oder sie sogar vom Markt zu nehmen.

Nächste Schritte
Die Kommission arbeitet eng mit den nationalen Marktüberwachungsbehörden zusammen, um den allerersten Sweep zur Produktsicherheit vorzubereiten. Ein "Sweep" ist eine Reihe von Kontrollen, die gleichzeitig auf Websites durchgeführt werden, um Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht in einem bestimmten Sektor zu ermitteln. Ziel des Produktsicherheits-Sweeps ist es, die auf Online-Marktplätzen verkauften Produkte auf ihre Konformität mit der neuen Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit zu überprüfen, um letztendlich die Sicherheit der online zum Verkauf angebotenen Produkte zu erhöhen.

Hintergrund
Das Schnellwarnsystem Safety Gate ermöglicht es nationalen Marktüberwachungsbehörden aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), gefährliche Non-Food-Produkte zu melden und Maßnahmen gegen sie zu ergreifen und andere Behörden zu warnen, rasch Maßnahmen zu ergreifen. Safety-Gate-Warnungen decken Risiken für die menschliche Gesundheit und Sicherheit ab, wie Erstickung, Strangulation und Schädigung des Gehörs oder des Sehvermögens sowie Risiken für die Umwelt, Energieressourcen und Eigentum.

Nach dem Inkrafttreten der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit im Dezember 2024 gibt es nun einen modernisierten, zukunftssicheren Rahmen, um die Sicherheit von Produkten auf dem EU-Markt zu gewährleisten. In der Verordnung wird klargestellt, dass alle Produkte, die in der EU online oder offline verkauft werden, unabhängig von ihrem Ursprung sicher sein müssen. Sie gewährleistet eine bessere Durchsetzung der Vorschriften, verbessert die Wirksamkeit von Rückrufen gefährlicher Produkte und sieht die Verpflichtung der Unternehmen vor, den Verbrauchern Abhilfemaßnahmen anzubieten, wenn sie unsichere Produkte zurückrufen, sowie ein neues Instrument, mit dem die Verbraucher Sicherheitsprobleme melden können, wie das "Consumer Safety Gateway".

Mit der im Februar 2025 vorgelegten Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr schlug die Kommission neue gemeinsame Maßnahmen vor, um Bedenken auszuräumen, die sich aus dem Anstieg unsicherer oder illegaler Produkte ergeben, die aus Drittländern in den Binnenmarkt gelangen. In der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr sind unter anderem gezielte Maßnahmen in den Bereichen Zoll und Handel vorgesehen, wie die Einführung von Zollkontrollen, Verbraucherschutz und das Gesetz über digitale Dienste und digitale Märkte.

Am 10. April 2025 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug. Die von der Kommission vorgeschlagene neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt. Die Verordnung enthält strengere Vorschriften für den Online-Verkauf und gibt den Inspektoren mehr Befugnisse, um gefährliches Spielzeug vom Markt zu nehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass importiertes Spielzeug für die Verbraucher genauso sicher ist wie in der EU hergestelltes Spielzeug.


Seit 2022 unterstützt die eSurveillance-Anwendung "Webcrawler" die nationalen Marktüberwachungsbehörden durch die Erkennung von Online-Angeboten gefährlicher Produkte, die in Safety Gate signalisiert werden. Täglich scannt die Anwendung das Internet in allen offiziellen EU-/EWR-Sprachen, um gemeldete gefährliche Produkte zu identifizieren, die europäischen Verbrauchern zum Verkauf angeboten werden. Die ermittelten Angebote werden automatisch an die Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten weitergegeben, so dass diese die Verkäufer schnell zurückverfolgen und den wirksamen Widerruf dieser Angebote anordnen können. Dies trägt zu harmonisierten Durchsetzungsmaßnahmen bei und bewältigt die Herausforderungen bei der Überwachung des Online-Verkaufs gefährlicher Produkte. Im vergangenen Jahr hat der eSurveillance-Webcrawler fast 4000 Safety-Gate-Warnungen verarbeitet, fast 1,6 Millionen Websites analysiert und etwa 5300 Webshops identifiziert, die potenziell gemeldete Produkte anbieten. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 16.04.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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