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Erhebliches Kostenrisiko für Shopbetreiber


Neufassung des § 312g BGB führt mehrere Regelungen ein, die Kunden mehr Sicherheit bei Einkäufen im Internet bieten sollen
"Button-Lösung": eco warnt Betreiber von Onlineshops vor Abmahnrisiko


(23.08.12) - Am 1. August 2012 trat eine Rechtsänderung in Kraft, die nahezu alle Betreiber von deutschen Onlineshops betrifft: Die sogenannte "Button-Lösung" soll Verbraucher vor teuren Abofallen bei Internetkäufen schützen. In der Praxis dürfte sie stattdessen ein erhebliches Kostenrisiko für Shopbetreiber schaffen.

Die Neufassung des § 312g BGB führt mehrere Regelungen ein, die Kunden mehr Sicherheit bei Einkäufen im Internet bieten sollen. Ein Teil davon gilt als unproblematisch: So müssen Onlineshops künftig eindeutig ausweisen, wenn durch eine Bestätigung eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst wird. Ebenso muss bei Abonnements die Mindestlaufzeit angegeben werden.

Als kritisch gelten hingegen die Vorgaben dazu, welche Informationen bei Abschluss einer Bestellung angezeigt werden, wie sie hervorzuheben sind und wie sie angeordnet sein müssen. Diese Pflichten weichen deutlich vom weithin üblichen und bekannten Shopdesign ab. Daher müssen nahezu alle Unternehmen mit Onlineshops die Gestaltung entsprechend anpassen. Versäumen sie dies, gilt der Kaufvertrag des Kunden als unwirksam und – ein wesentlich höheres Risiko – der Betreiber riskiert eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

"Diese Regelung dürfte viele Onlinehändler noch vor Probleme stellen", erläutert Rechtsanwalt Ivo A. Ivanov, Justiziar des eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft. "Wir sprechen hier ja nicht nur von Großunternehmen wie Amazon, sondern von zahllosen stationären Kleinhändlern, die ihre Produkte hauptsächlich im Laden und nur nebenbei online anbieten." Diese könnten nun Opfer einer neuen Abmahnwelle werden, wenn entsprechende Kanzleien die neue Regelung zu Gewinnzwecken missbrauchen.

"Natürlich kann man die Position einnehmen, dass jeder Unternehmer die Wettbewerbsvorschriften im Auge behalten muss. Aber bei einem kleinen, nebenbei gepflegten Onlineshop für Gartenzubehör oder Babykleidung ist das unrealistisch", so Ivanov. "Leider gibt es keine einfache Lösung. Wir können nur öffentlich warnen und darauf hinweisen, die neuen Vorschriften möglichst schnell umzusetzen." Doch auch diese Lösung hat einen Wermutstropfen: Um den Willen des Gesetzgebers zu erfüllen, müssen die Betreiber Geld in ihre Shops investieren, ohne dass ihre Kunden dadurch einen Vorteil hätten. (eco: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

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    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

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    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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