Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Solvency II und zukünftige Aufsichtsregeln


Solvency II ist eine Herausforderung für das Risikomanagement der Unternehmen
VAG-Novelle stärkt Finanzstandort Deutschland - Dies gilt für die Versicherer und die Pensionsfonds in Deutschland


(11.12.07) - Der Deutsche Bundestag hat am 15. November 2007 die 9. VAG-Novelle verabschiedet. Die neuen Regelungen sollen den deutschen Versicherungsstandort nachhaltig fördern. "Der Bundestag stärkt mit seinen Beschlüssen die Position der deutschen Versicherungswirtschaft im europäischen Wettbewerb", ist der Hauptgeschäftsführer GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.), Dr. Jörg von Fürstenwerth, überzeugt. "Dies gilt für die Versicherer und die Pensionsfonds in Deutschland."

Ein wesentlicher Pfeiler der Novelle sind neue Bestimmungen zum Risikomanagement der Unternehmen. "Mit seinen zukünftigen Aufsichtsregeln wirft Solvency II schon heute seinen Schatten voraus. Solvency II ist eine Herausforderung für das Risikomanagement der Unternehmen. Die Bundestagsbeschlüsse bestärken die Unternehmen darin, sich frühzeitig darauf vorzubereiten", so Dr. von Fürstenwerth.

Mit Blick auf Solvency II hat der Bundestag auch die Eigenmittelfähigkeit der freien Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) weiter klargestellt. Die Frage, welche Eigenmittel in welcher Höhe unter Solvency II angerechnet werden können, wird den Wettbewerb in Europa massiv beeinflussen.

Der Bundestag stärkt daher die Position der deutschen Versicherungswirtschaft in der europäischen Diskussion. Auch der deutsche Pensionsfonds-Standort wird mit der VAG-Novelle gefördert. Denn für Pensionspläne ohne versicherungsförmige Garantie gelten zukünftig weitaus flexiblere Bedeckungsregeln. (GDV: ra)

Lesen Sie auch:
Solvency II und Lebensversicherung
EU-Vorschrift "Solvency II"
Solvency II forciert das IT-Qualitätsmanagement


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen