Ausweitung der EU-Antidiskriminierungsregeln
Bayerns Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein kündigt massiven Widerstand gegen Ausweitung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie an
Becksteins Forderung: "Bundesregierung muss Protest gegen Vertragsverletzungsverfahren einlegen"
(10.04.08) - Bayerns Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein hat Pläne der EU-Kommission zur Einführung neuer Antidiskriminierungsregelungen strikt abgelehnt. In einem Schreiben forderte Beckstein die Bundesregierung auf, scharfen Protest gegen das Vertragsverletzungsverfahren einzulegen.
Dr. Beckstein sagte:
"Bayern wird sich gegen eine Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen zur Nichtdiskriminierung massiv zur Wehr setzen. Wir haben bereits heute umfassende Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung. Schon der gegenwärtige gesetzliche Rahmen belastet gerade unsere mittelständischen Unternehmen mit einem erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand."
Eine weitere Ausdehnung der schon jetzt umfangreichen Diskriminierungsverbote würde unnötig die, Rechtsunsicherheit hervorrufen und vermeidbare Bürokratie erzeugen. Den Schaden würden letztlich alle Bürger haben.
Die Europäische Kommission hatte im Januar 2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Die Kommission begründet das Verfahren mit einer vermeintlich unzureichenden Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie durch das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Nach Auffassung der Kommission sind durch das deutsche Recht Entlassungen nicht abgedeckt.
Zudem wird die Frist für eine Beschwerde der Betroffenen als zu kurz beanstandet. Dr. Beckstein führte weiter aus:
"Das deutsche Kündigungsschutzrecht zählt zu den umfänglichsten der Welt. Wir brauchen hier keinerlei Draufsatteln aus Brüssel."
Die Bundesregierung hat bis Ende Mai Zeit, gegenüber der Kommission Stellung zu den Kritikpunkten zu nehmen. (Bayerischen Staatskanzlei: ra)
Lesen Sie auch:
Schutz vor Diskriminierung
Schadensersatz wegen Sexual Harassment
Effektive Verteidigung gegen AGG-Hopping
EU will Antidiskriminierungsgesetz novellieren
Gleichbehandlungsgesetz und Lebenspartnerschaft
Gleichbehandlungsgesetz auf dem Prüfstand
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Meldungen: Markt-Nachrichten
-
Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
-
Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
-
Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
-
Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
-
Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.