Ausweitung der EU-Antidiskriminierungsregeln
Bayerns Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein kündigt massiven Widerstand gegen Ausweitung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie an
Becksteins Forderung: "Bundesregierung muss Protest gegen Vertragsverletzungsverfahren einlegen"
(10.04.08) - Bayerns Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein hat Pläne der EU-Kommission zur Einführung neuer Antidiskriminierungsregelungen strikt abgelehnt. In einem Schreiben forderte Beckstein die Bundesregierung auf, scharfen Protest gegen das Vertragsverletzungsverfahren einzulegen.
Dr. Beckstein sagte:
"Bayern wird sich gegen eine Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen zur Nichtdiskriminierung massiv zur Wehr setzen. Wir haben bereits heute umfassende Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung. Schon der gegenwärtige gesetzliche Rahmen belastet gerade unsere mittelständischen Unternehmen mit einem erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand."
Eine weitere Ausdehnung der schon jetzt umfangreichen Diskriminierungsverbote würde unnötig die, Rechtsunsicherheit hervorrufen und vermeidbare Bürokratie erzeugen. Den Schaden würden letztlich alle Bürger haben.
Die Europäische Kommission hatte im Januar 2008 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Die Kommission begründet das Verfahren mit einer vermeintlich unzureichenden Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie durch das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Nach Auffassung der Kommission sind durch das deutsche Recht Entlassungen nicht abgedeckt.
Zudem wird die Frist für eine Beschwerde der Betroffenen als zu kurz beanstandet. Dr. Beckstein führte weiter aus:
"Das deutsche Kündigungsschutzrecht zählt zu den umfänglichsten der Welt. Wir brauchen hier keinerlei Draufsatteln aus Brüssel."
Die Bundesregierung hat bis Ende Mai Zeit, gegenüber der Kommission Stellung zu den Kritikpunkten zu nehmen. (Bayerischen Staatskanzlei: ra)
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