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E-Invoicing-Pflicht in Deutschland kommt


Mit Retarus setzen Unternehmen die neuen gesetzlichen Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung um
Rechnungsstellung digitalisieren mit Retarus E-Invoicing: Darüber hinaus ermöglicht eine effiziente Prozessautomatisierung Zeit- und Kostenersparnisse



Ab 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen verpflichtend sein. Deutsche Unternehmen müssen ab dann ausschließlich elektronische Rechnungen in einem strukturierten Format übermitteln und empfangen. Akuten Handlungsbedarf haben Unternehmen, die ihre Rechnungsprozesse noch nicht an die neuen Vorgaben angepasst haben. Mit Retarus E-Invoicing erfüllen Unternehmen schon heute alle neuen gesetzlichen Vorgaben.

Ab 1. Januar 2025 ist der Empfang einer E-Rechnung nach EN 16931 für alle deutschen B2B-Geschäfte vorgeschrieben. Zulässige Formate sind CII und UBL (XML) sowie Factur-X/ZUGFeRD (hybrid). Papierrechnungen dürfen weiterhin bis zum 31. Dezember 2026 ausgetauscht werden. Ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2027 gilt die Übergangsregelung dann noch für rechnungsstellende Firmen mit weniger als 800.000 Euro Umsatz im Jahr.

Bestehende EDI-Verbindungen, über die nicht EN-16931-konforme E-Rechnungen laufen, bleiben bis dahin erlaubt. Jedoch muss der Rechnungsempfänger schon während der Übergangsfristen beim Erhalt "sonstiger" elektronischer Formate, wie zum Beispiel PDF, ausdrücklich zustimmen. Da der Zeit- und Ressourcenaufwand für die Umstellung je nach Unternehmensgröße und Systemlandschaft erheblich sein kann, ist es empfehlenswert, entsprechende Projektstrukturen zeitnah zu implementieren. Dies erleichtert eine fristgerechte Umsetzung. (Retarus: ra)

eingetragen: 08.08.24
Newsletterlauf: 07.10.24

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