Freiwillige Optierung zur Umsatzsteuer
Vorsteuerberechnung auf Knopfdruck: Fiducia IT AG unterstützt Banken bei der Optierung zur Umsatzsteuer
Bisher bescherte das Verfahren Banken jede Menge bürokratischen Aufwand
(28.01.11) - Die Fiducia IT AG unterstützt ihre Kunden ab sofort bei der Verrechnung und Buchung der abzugsfähigen Vorsteuer. Was bisher viel Handarbeit und das Führen von Excel-Tabellen bedeutete, läuft jetzt mit dem Bankverfahren "agree" automatisch. Vorteile für die Kunden: Ein deutlicher Mehrertrag und Zeiteinsparung durch den Wegfall des bürokratischen Aufwands.
Was Bankkunden freut, bedeutet für viele Banken manchmal eine Ertragseinbuße: Bankdienstleistungen und Grundstücksumsätze sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Banken können deshalb gezahlte Vorsteuern aus ihren Eingangsrechnungen nicht oder nur teilweise gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Als Ausweg bietet der Gesetzgeber die freiwillige Optierung zur Umsatzsteuer an. Sie gestattet es Banken, freiwillig für bestimmte Leistungen die Umsatzsteuer ihren Firmenkunden in Rechnung zu stellen. Gezahlte Vorsteuerbeträge kann die Bank dann von der erhaltenen Umsatzsteuer abziehen. Die Differenz muss sie ans Finanzamt abführen.
Bisher bescherte das Verfahren Banken jede Menge bürokratischen Aufwand. Seit dem 3. Januar 2011 unterstützt die Fiducia IT AG ihre Kunden mit einer maschinellen Verrechnung und Buchung der abzugsfähigen Vorsteuer.
Banken können freiwillig bestimmte umsatzsteuerbefreite Bank- oder Grundstücksumsätze, etwa Zins- oder Mieterträge der Umsatzsteuer unterwerfen. Bei dem Verfahren berechnet die Bank ihren gewerblichen Kunden für Bankdienstleistungen und Grundstücksumsätze die Umsatzsteuer und weist diese separat aus. Im Gegenzug kann die Bank ihre gezahlten Vorsteuerbeträge, etwa aus Sachaufwand, Baumaßnahmen oder Portoaufwendungen von der erhaltenen Umsatzsteuer abziehen.
Der Vorteil ist genau quantifizierbar und führt zu einem deutlichen Mehrertrag für die Bank. Die verbleibende Differenz aus erhaltener Umsatzsteuer und bezahlter Vorsteuer führt die Bank an das Finanzamt ab. Für die gewerblichen Kunden wirken sich die um die Umsatzsteuer höher berechneten Bank- oder Grundstücksumsätze erfolgsneutral aus, da Firmen wiederum selbst die Vorsteuer abziehen.
Die maschinelle Unterstützung des Vorsteuerabzugs durch die Fiducia kann ab dem Buchungstag 3. Januar 2011 genutzt werden. Was bisher viel Handarbeit und das Führen von Excel-Tabellen bedeutete, läuft jetzt mit dem Bankverfahren agree automatisch. Das spart Zeit und liefert revisionssichere und transparente Rechenergebnisse auf Knopfdruck. (Fiducia IT: ra)
Fiducia IT: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>