Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Sichere und bezahlbare Energie


EU-Kommission: Leitlinien für staatliche Interventionen im Stromsektor
Künftige Durchsetzung der EU-Regeln für staatliche Beihilfen oder des EU-Energierechts

(02.12.13) - Der EU-Binnenmarkt ist sowohl für die sichere Versorgung mit bezahlbarer Energie als auch für den Klimaschutz von entscheidender Bedeutung. In einigen sehr speziellen Fällen können staatliche Interventionen notwendig werden, um politische Ziele zu erreichen – diese müssen aber ausgewogen sein und etwaige Kosten sowie Wettbewerbsverzerrungen berücksichtigen.

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung vorgelegt, in der sie Mitgliedstaaten Leitlinien gibt, wie staatliche Interventionen optimal genutzt werden können, wie laufende Maßnahmen – insbesondere Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien – reformiert werden können und wie neue Maßnahmen wirksam gestaltet werden können. Dies betrifft Reservekapazitäten für erneuerbare Energien, die herangezogen werden, wenn nicht genügend Sonne oder Wind vorhanden sind, und die zumeist mit fossilen Energieträgern betrieben werden.

Hierzu erklärte EU-Energiekommissar Günther Oettinger: "Der eigentliche Zweck des Marktes besteht darin, unsere Bürger und Unternehmen mit sicherer und bezahlbarer Energie zu versorgen. Staatliche Interventionen müssen zur Erreichung dieser Ziele beitragen. Die Energieversorgung muss kosteneffizient sein und den sich ändernden Rahmenbedingungen Rechnung tragen."

Werden staatliche Interventionen nicht sorgfältig ausgestaltet, können schwere Wettbewerbsverzerrungen und höhere Energiepreise sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen die Folge sein. Ziel dieser Mitteilung ist es daher, den Mitgliedstaaten notwendige Informationen, Leitlinien und nachahmenswerte Verfahren an die Hand zu geben, damit sie für ihre nationalen Regelungen die richtigen Entscheidungen treffen.

Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien
Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energieträger Wind und Sonne waren lange Zeit neue Technologien, für deren Entwicklung staatliche Interventionen notwendig waren. Angesichts des technischen Fortschritts, des Rückgangs der Preise für Solarpaneele und des Anstiegs der Erzeugung haben jedoch vielen Mitgliedstaaten begonnen, ihre Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien zu reformieren.

Die nachstehenden Grundsätze haben sich in der EU bewährt und können von Mitgliedstaaten bei der Reform ihrer Regelungen angewandt werden:

>> Die finanzielle Unterstützung sollte sich auf das notwendige Maß beschränken und dazu beitragen, dass erneuerbare Energien wettbewerbsfähig werden.

>> Förderregelungen sollten flexibel sein und sinkenden Erzeugungskosten Rechnung tragen. Mit zunehmender Reife sollten die Technologien allmählich den Marktpreisen ausgesetzt werden, und mit der Zeit sollte die Förderung ganz eingestellt werden. Praktisch bedeutet dies, dass Einspeisetarife durch Einspeiseprämien oder andere Stützungsinstrumente ersetzt werden, die Erzeugern Anreize bieten, sich auf Marktentwicklungen einzustellen.

>> Die Regierungen müssen unangekündigte oder rückwirkende Änderungen geltender Regelungen vermeiden. Die berechtigten Erwartungen der Investoren hinsichtlich der Erträge bestehender Investitionen müssen beachtet werden.

>> Die Mitgliedstaaten sollten ihre Strategien zur Förderung erneuerbarer Energien besser aufeinander abstimmen, um die Kosten für die Verbraucher – sowohl was die Energiepreise als auch was die Steuern betrifft - niedrig zu halten.

Reservekapazitäten für erneuerbare Energien
Auch wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht, muss Strom erzeugt werden, um die Verbraucher mit genügend Energie zu versorgen und das Stromnetz stabil zu halten. Mit der Zunahme der Erzeugung an erneuerbaren Energien wird dies jedoch zu einem Problem. Aus diesem Grund wird in mehreren Mitgliedstaaten darüber nachgedacht, wie Reservekapazitäten - z. B. Kohle- und Gaskraftwerke, die ausreichend flexibel sind, um jeweils bei Bedarf angefahren und wieder abgestellt werden zu können - organisiert und finanziert werden können.

Die Mitteilung enthält Leitlinien zu der Frage, wie diese Reservekapazitäten kosteneffizient gestaltet werden und die Vorteile des Binnenmarkts optimal genutzt werden können:

>> Bevor Regierungen über Kapazitätsmechanismen entscheiden, sollten sie zunächst die Ursachen für die unzureichende Erzeugung analysieren.

>> Außerdem sollten sie alle Wettbewerbsverzerrungen beseitigen, die verhindern können, dass der Markt die richtigen Anreize für Investitionen in Erzeugungskapazität bietet. Als Ursachen kommen regulierte Preise oder hohe Subventionen für erneuerbare Energien infrage.

>> Die Regierungen sollten sicherstellen, dass die Erzeuger erneuerbarer Energien auf Marktsignale reagieren und Flexibilität auf der Nachfrageseite unterstützen, etwa durch die Förderung unterschiedlicher Tarife für Verbraucher als Anreiz zum Stromverbrauch außerhalb der Spitzenzeiten.

>> Reservekapazitätsmechanismen sollten nicht nur auf den nationalen Markt ausgerichtet sein, sondern die europäische Perspektive einbeziehen.

Folgemaßnahmen
Die veröffentlichte Mitteilung ist zwar kein verbindlicher Rechtsakt, führt aber die wichtigsten Grundsätze auf, die die Kommission bei der Prüfung staatlicher Interventionen zur Förderung von erneuerbaren Energien, Kapazitätsmechanismen oder nachfrageseitigen Maßnahmen anwendet. Insofern ist sie maßgeblich für die künftige Durchsetzung der EU-Regeln für staatliche Beihilfen oder des EU-Energierechts. Außerdem wird die Kommission prüfen, ob sie Rechtsinstrumente vorschlagen soll, damit diese Grundsätze in vollem Umfang angewandt werden.

Hintergrund
Die EU hat sich ehrgeizige Klimaschutz- und Energieziele gesetzt: Bis 2020 soll unser Treibhausgasausstoß um 20 Prozent reduziert, der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix innerhalb der EU auf 20 Prozent erhöht und die Energieeffizienz um 20 Prozent gesteigert werden. Die Mitgliedstaaten haben bei der Verwirklichung der Ziele für erneuerbare Energien – auch durch staatliche Interventionen - Fortschritte erreicht. Ausgehend von den unterschiedlichen Instrumenten in den einzelnen Mitgliedstaaten konnte die Kommission bewährte Verfahren ermitteln, die bei etwaigen Reformen nationaler Förderregelungen für erneuerbare Energien hilfreich sein könnten. Angesichts der Förderung und der gestiegenen Erzeugung erneuerbarer Energien kam die Frage auf, ob und in welchem Umfang auch Reservekapazitäten staatlicher Förderung bedürfen.

Weitere Informationen
http://ec.europa.eu/energy/gas_electricity/internal_market_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen