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Governance, Risk & Compliance Management

Unser Zeitschriftenportfolio
Unser Zeitschriftenportfolio Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ), Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC), Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG), Zeitschrift Interne Revision (ZIR)


Schwerpunkt: Die Zukunft der Archivierung

Wie man mit "Software-Defined Archiving" die Herausforderungen zukunftssicherer und rechtskonformer Datenarchivierung lösen und Geschäftsrisiken minimieren kann: Compliance-gerecht, flexibel, ohne Hardware-Abhängigkeiten.
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Schwerpunkt: Compliance mit der EU-DSGVO

EU-DSGVO umsetzen
EU-DSGVO umsetzen EU-Datenschutz-Grundverordnung aus Sicht der SAP-Anwender, Bild: DSAG

Ab dem 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist und es kommt nur noch das neue Datenschutzrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Anwendung, ergänzt durch die Regelungen des BDSG-neu und einige spezialgesetzliche Regelungen.

Laut Einschätzung von Gartner werden mehr als die Hälfte aller Unternehmen weltweit die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Stichtag 25. Mai 2018 nicht einhalten können. Oftmals haben Organisationen laut IDG noch nicht mal Maßnahmen ergriffen, um die DSGVO-Anforderungen erfüllen zu können. Vielfach hapert es schon am Vermögen, DSGVO-Anforderungen exakt definieren zu können und für das eigene Unternehmen umsetzbar zu machen.

Hier geht es zum Schwerpunkt: "Compliance mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung"
(4. Update)

Auswirkungen der EuGH-Safe Harbor-Entscheidung

Der EuGH erklärte am 6. Oktober 2015 den Beschluss der EU-Kommission betreffend Safe Harbor vom 26.07.2000 (Entscheidung 2000/520/EG der Kommission) für ungültig. Safe Harbor ist damit keine Rechtsgrundlage mehr für die Übermittlung von Daten an Unternehmen in den USA.
Die nationalen Datenschutzbehörden müssen bei Beschwerden in völliger Unabhängigkeit prüfen können, ob bei der Übermittlung der Daten einer Person in ein Drittland die in der Richtlinie 95/46/EG aufgestellten Anforderungen gewahrt werden. Sie sind dabei nicht an Entscheidungen der EU-Kommission zur Angemessenheit des Schutzniveaus in dem jeweiligen Drittland gebunden.

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Bundesgerichtshof

  • Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken

    Die Frage von höheren Eigenkapitalanforderungen für Anlagen von Versicherungen und Banken in Aktien und Anleihen mit Bezug zu fossilen Brennstoffen fallen in die Zuständigkeit der Europäischen Union. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/818).

  • Sichere und flächendeckende Arzneimittelversorgung

    Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 17. Juli 2025 - I ZR 74/24), dass die in § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG aF vorgesehene Arzneimittelpreisbindung gegenüber Versandapotheken, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind, nicht anwendbar ist. Daher kann die seinerzeit erfolgte Gewährung von Bonusprämien bei der Ausgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch eine in den Niederlanden ansässige Versandapotheke nicht als unlauter verboten werden.

  • Werbung mit der Gutschrift von PAYBACK-Punkten

    Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 17. Juli 2025 - I ZR 43/24), dass die Wertgrenze für geringwertige Kleinigkeiten bei der Publikumswerbung mit Werbegaben für Medizinprodukte bei 1 € zu ziehen ist. Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte vertreibt in ihren Filialen in Deutschland Hörgeräte einer Vielzahl von Herstellern und sonstige Produkte für Hörbeeinträchtigte. Sie warb auf ihrer Internetseite mit der Gutschrift von PAYBACK-Punkten bei jedem Einkauf und der Umwandlung von PAYBACK-Punkten in Sachprämien, Gutscheine, Spenden oder Prämienmeilen. Pro Euro Umsatz wird ein PAYBACK-Punkt im Wert von 1 Cent gutgeschrieben.

  • Rechtslage bei Vertragsverlängerungsklauseln

    Der unter anderem für Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten Musterfeststellungsverfahren darüber zu entscheiden (Urteil vom 17. Juli 2025 - III ZR 388/23), ob Verträge zwischen der Betreiberin eines Online-Partnervermittlungsportals (Musterbeklagte) und ihren Kunden über eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit gekündigt werden können sowie ob die bis zum 28. Februar 2022 von der Musterbeklagten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Vertragsverlängerungsklauseln nach der maßgeblichen damaligen Rechtslage Verbraucher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligen und deswegen unwirksam sind.

  • Namensnennung in Demonstrationsaufruf

    Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29. Juli 2023 - VI ZR 426/24) hat entschieden, dass dem Bundestagsabgeordneten für die Partei Die Linke, der in einem Demonstrationsaufruf der Partei Freie Sachsen namentlich genannt worden war, kein Schadensersatzanspruch wegen dieser Namensnennung zusteht.

Bundesarbeitsgericht

  • Frage der Tariffähigkeit des DDN

    Nimmt ein Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag Bezug, werden die Regelungen des in Bezug genommenen Tarifvertrags inkorporierter Teil des verweisenden Tarifvertrags. Als solcher gelten sie unmittelbar und zwingend zwischen den an den Verweisungstarifvertrag gebundenen Parteien eines Arbeitsvertrags. Das gilt auch für den Fall, dass am Abschluss des in Bezug genommenen Tarifvertrags eine nicht tariffähige Partei beteiligt gewesen sein sollte.

  • Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)

    Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem er diesem wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags als Schadensersatz.

  • Betriebratswahlrecht & Führungskräfte

    Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Das gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.

  • Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

    Die Parteien streiten über die Abgeltung von sieben Tagen gesetzlichen Mindesturlaubs aus dem Jahr 2023. Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. Januar 2019 bis zum 30. April 2023 als Betriebsleiter beschäftigt. Im Jahr 2023 war er von Beginn an bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durchgehend arbeitsunfähig erkrankt und deshalb nicht in der Lage, seinen Urlaub aus diesem Jahr in Anspruch zu nehmen.

  • Cloud-basierte Software für Personalverwaltung

    Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die Cloud-basierte Software für Personalverwaltung "Workday" zu testen.

Datenschutz und Compliance

  • Social-Media-Strategien rechtskonform?

    In den verbundenen Verfahren des Bundespresseamts (BPA) sowie von Meta Platforms Ireland Ltd. (Meta) gegen die BfDI fand vor der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln die mündliche Verhandlung zur Frage des rechtmäßigen Betriebs einer Facebook-Seite ("Fanpage") der Bundesregierung statt. Das Gericht hatte der Klage zum Teil stattgegeben und den Bescheid der BfDI aus dem Jahr 2023 aufgehoben. Die Klage von Meta wurde in drei von vier Punkten abgewiesen.

  • Einblicke aus der Praxis

    KI-Modelle, insbesondere große Sprachmodelle (sog. LLMs - Large Language Modells) können personenbezogene Informationen wortgetreu und sinngemäß aus ihren Trainingsdaten wiedergeben. Ergebnisse aus KI-Systemen können dementsprechend Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulassen. Dieses Problem beschäftigt Aufsichtsbehörden weltweit spätestens seit der Veröffentlichung von ChatGPT und der damit einhergehenden massiven Verfügbarkeit von neuen KI-Angeboten für Verbraucherinnen und Verbraucher.

  • Schutz durch Datenschutz-Priorisierung

    Der stellvertretende Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andreas Hartl, hat vom 18. bis 19. Juni 2025 am Roundtable der Datenschutzbehörden der G7 in Ottawa teilgenommen. Neben einer Mitteilung, in der die Schritte für die künftige Zusammenarbeit vereinbart wurden, haben sich die G7-Datenschutzbehörden auch auf ein "Statement on Promoting Responsible Innovation and Protecting Children by Prioritizing Privacy" (Erklärung zur Förderung verantwortungsbewusster Innovation und Schutz von Kindern durch Datenschutz-Priorisierung) geeinigt.

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

Kartellrecht

  • Vertikalzusammenschlüsse in digitalen Märkten

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der alleinigen Kontrolle der Salesforce Inc. (Salesforce) über die Informatica Inc. (Informatica) freigegeben. Salesforce mit Sitz in den USA ist der weltweit größte Anbieter von Software für Customer-Relationship-Management (CRM). Informatica, ebenfalls mit Sitz in den USA, ist ein Anbieter von Datenmanagement- und -integrationslösungen, die von vielen Unternehmen aus diversen Branchen genutzt werden, um Daten des Unternehmens zentral zu verarbeiten - zunehmend auch in der Cloud.

  • Leitplanken des Kartellrechts beachten

    Die Open Grid Europe GmbH (OGE), die Betreiberin des größten Gasfernleitungsnetzes in Westdeutschland, plant den Bau einer CO2-Pipeline in Kooperation mit dem ostdeutschen Gasfernleitungsnetzbetreiber ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) und eine weitere CO2-Pipeline in Kooperation mit der belgischen Fluxys S.A. (Fluxys). Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im einstelligen Milliardenbereich hat OGE das Bundeskartellamt um Hinweise gebeten, falls kartellrechtliche Bedenken gegen die beiden Projekte bestehen.

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.


Schwerpunkt: IT-Sicherheit & Compliance

An der Umsetzung von Compliance im Unternehmen sind viele Abteilungen beteiligt. Dazu zählen nicht nur die Interne Revision, Rechtsabteilung, das Risiko-Management oder Anti-Fraud-Management, sondern auch die Konzernsicherheit. Vor allem die IT-Sicherheit ist integraler Bestandteil einer umfassenden nicht nur die IT abdeckenden Compliance-Strategie im Unternehmen.

Hier geht es zum Schwerpunkt: "IT-Sicherheit im Kontext von Compliance"

Recht

Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Abgleich biometrischer Lichtbilder zulässig

    Die Bundesregierung hat der Auffassung der Fraktion Die Linke widersprochen, wonach die in Paragraf 15b des Asylgesetzes enthaltende Regelung zum automatisierten Abgleich biometrischer Lichtbilder mit allgemein öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten aus dem Internet nicht mit geltenden Recht vereinbar sei, weil zu diesem Abgleich in der EU nicht zugelassene Systeme mit künstlicher Intelligenz verwendet werden müssten.

  • Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken

    Die Frage von höheren Eigenkapitalanforderungen für Anlagen von Versicherungen und Banken in Aktien und Anleihen mit Bezug zu fossilen Brennstoffen fallen in die Zuständigkeit der Europäischen Union. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/1068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/818).

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

  • Fossile Heizungen regulatorisch ausgeschlossen

    Aus Sicht der Monopolkommission haben die regulatorischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kombination mit den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) den Effekt, dass es zu einer De-facto-Aufteilung der Gemeindegebiete zwischen den Netzbetreibern entlang der in der Wärmeplanung festgesetzten voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete kommt.

  • Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

    Nach Auffassung der AfD-Fraktion stellt eine "überbordende Bürokratie" die höchste Hürde für Landwirte in ihrem beruflichen Alltag dar. In einer Kleinen Anfrage (21/314) wollen die Abgeordneten der AfD von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob sie die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Neubewertung der 194 Vorschläge der Länder zum Bürokratieabbau sowie die Einführung von Bürokratie-Praxischecks umsetzen werde.

  • Keine Infos zum KI-Modell Claude Opus 4

    Der Deutsche Bundesregierung liegen keine weiterführenden Informationen zu Details des KI-Modells Claude Opus 4 der US-amerikanischen Firma Anthropic und dessen Verhaltensweisen vor. Das schreibt sie in ihrer Antwort (21/968) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/823). Auf die Frage nach den Plänen zur Verhinderung "unkontrollierbaren" Verhaltens von KI-Modellen verweist die Bundesregierung auf die am 1. August 2024 in Kraft getretene KI-Verordnung.

Compliance-Kiosk

Unser Zeitschriftenportfolio
Unser Zeitschriftenportfolio Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ), Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC), Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG), Zeitschrift Interne Revision (ZIR)


Die "Corporate Compliance Zeitschrift" zeigt Haftungsfallen und bietet praxisgerechte Lösungen zur regelkonformen Führung eines Unternehmens – für kleine und mittlere Betriebe ebenso wie für Konzernunternehmen.

Die Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) - Prävention und Aufdeckung in der Compliance-Organisation - will Standards und Best Practices für das Compliance-Management setzen.

Die Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis - adressiert als deutschsprachige Fachzeitschrift konsequent und direkt alle Corporate Governance-Organe der Unternehmen und deren Wirtschaftsprüfer.

Die Zeitschrift Interne Revision (ZIR) - Fachzeitschrift für Wissenschaft und Praxis vermittelt auf dem Gebiet der Internen Revision den aktuellen Stand wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse.

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Brennpunktinhalte im Überblick

Google Street View & Datenschutz

  • "Google Street View" startet in Kürze

    In Kürze startet "Google Street View" für die 20 größten Städte in Deutschland. Im Vorfeld hatten die Bewohner dieser Städte die Möglichkeit, einen Antrag auf Unkenntlichmachung ihrer Häuser noch vor der Veröffentlichung der Street View-Bilder zu stellen. Trotz großer Bemühungen kann es vorkommen, dass einige Häuser in den 20 Städten auf den Street View-Bildern zu sehen sein werden, die eigentlich unkenntlich gemacht sein sollten.

  • Widersprüche gegen "Google Street View"

    Nach Angaben von Google haben rund drei Prozent der Haushalte gegen den Bilderdienst "Street View" Widerspruch eingelegt. In 20 Großstädten hatten die Einwohner Gelegenheit, noch vor dem Start des Dienstes die Abbildung ihrer Hausfassaden abzulehnen. Dies ist auch weiterhin möglich.

  • Forderung: Unbürokratisches Widerspruchsregister

    Anlässlich der Veröffentlichung der Widerspruchszahlen zum Google-Dienst "Street View" erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Ich kenne kein vergleichbares System, bei dem so viele Menschen in so kurzer Zeit der Verwendung ihrer Daten widersprochen haben - und das sogar schon vor Inbetriebnahme des Dienstes. Die hohe Zahl der Widersprüche gegen Google Street View zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber entscheiden wollen, welche Daten über sie im Internet veröffentlicht werden.

  • Veröffentlichung der Street View-Bilder

    Seit April 2009 kann jeder Mieter und Hausbesitzer in Deutschland einen Antrag bei Google einreichen, damit noch vor dem Start von Street View das Bild seines Hauses oder seiner Wohnung unkenntlich gemacht wird. Zunächst gab es die Möglichkeit, diese Anträge per Brief zu stellen, seit einigen Monaten zusätzlich auch mit Hilfe eines Online-Tools.

  • Datenschutz bei "Google Street View"

    Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen sollen vor der Übermittlung durch das Internet unkenntlich gemacht werden. Des Weiteren muss auch Eigentümern, Mietern oder Fahrzeughaltern das Recht eingeräumt werden, der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wie sie beispielsweise von "Google Street View" demnächst auch in Deutschland angeboten werden.

  • "Einbruchstourismus" durch Google Street View?

    Noch bis zum 15. Oktober 2010 haben Hauseigentümer die Möglichkeit, mittels eines Widerspruchs (www.google.de/streetview) zu verhindern, dass Aufnahmen ihrer Häuser künftig beim Google-Dienst Street View abrufbar sind. Doch wer jetzt vorschnell handelt und Pro und Contra eines Widerspruches nicht sorgfältig abwägt, könnte sich später unter Umständen ärgern, mein die naiin (no abuse in internet).

  • Ausweitung der Widerspruchsfrist bei Google

    Ein spezielles Google-Gesetz wird es wohl nicht geben. Staat dessen prüft die Bundesregierung offensichtlich, wie generell der Datenschutz bei der Verwendung von Geodaten gehandhabt werden soll. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zeigt sich derweil zufrieden darüber, dass der öffentliche Druck auf Google das Unternehmen in bestimmten Punkten zum Einlenken gezwungen habe.

  • Google verstärkt Datenschutz bei Street View

    Nach fast zweijähriger Vorbereitung steht Google kurz vor der Einführung des Dienstes Street View in den 20 größten Städten Deutschlands. In dieser Zeit habe sich das Unternehmen mit den deutschen Datenschutzbehörden kontinuierlich über die Ausgestaltung des Dienstes unter besonderer Beachtung des Schutzes der Privatsphäre der deutschen Bevölkerung verständigt, erklärt Google in einer Pressemitteilung.

  • "Google Street View Online-Tool" verfügbar

    Nach einer gröberen Start-Panne, bei der Anwendern des Internet Explorers der Zugang zum angekündigten Google Street View-Online-Tool für einige Stunden nicht zur Verfügung stand, kann seit dem 17.10.2010 auf www.google.de/streetview die Unkenntlichmachung von Häusern angestoßen werden.

  • Klarstellung zu "Google Street View"

    In einer Presseerklärung bessert Google ihre Eigeninformation hinsichtlich des Dienstes "Google Street View" nach. Das Unternehmen teilte mit: Der Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern/Wohnungen in Street View-Bildern ist seit April 2009 möglich und kann auch nach dem Start des Dienstes dauerhaft gestellt werden. Unkenntlichmachungen sind endgültig und lassen sich nicht rückgängig machen.

  • Google Street View gehe zu weit und zu schnell

    Anlässlich der Ankündigung von Google zum Start von Google Street View erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil: "Die Forderungen aus der Koalition nach einer gesetzlichen Regelung zum angekündigten Start von Google Street View sind ein Offenbarungseid: Es ist das Versäumnis der Bundesregierung, dass sie - - trotz monatelanger Diskussion - keinen verlässlichen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat. Es wäre aber Aufgabe der Bundesregierung gewesen, die vielen offenen Fragen die mit dem Projekt Google Street View verbunden sind und der sehr zurückhaltenden Kommunikation des Unternehmens zum Schutz von Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten einen Gesetzentwurf zur Darstellung von öffentlichen Räumen und zum Schutz vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen."

  • Street View: Politik bezieht Stellung gegen Google

    Nach dem angekündigten Schnellstart von Google "Street View" mehren sich die Stimmen in der Politik, die Google mit gesetzlichen Auflagen belegen wollen. So fordern Politiker der CDU und FDP, ein Gesetz zu erlassen, das wichtige Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzfragen im Hinblick auf den Google-Dienst regelt. Die gesetzlichen Auflagen sollen unabhängig davon erlassen werden, ob Google ihre Zusagen beziehungsweise die Forderungen von Datenschützern erfülle oder nicht.

  • Kritik an rascher "Google Street View"-Einführung

    Die Begeisterung für Googles angekündigten "Frühstart" von "Google Street View" hält sich bei bundesdeutschen Datenschützern in engen Grenzen. Die Google-Ankündigung kam gerade für die zuständige Datenschutzbehörde in Hamburg ziemlich überraschend, da sie hinsichtlich der Umsetzung des zugesagten Widerspruchsrechts der Betroffenen noch wichtige Fragen offen sieht.

  • Google führt "Street View" in Deutschland ein

    Google hat bekanntgegeben, ihr Produkt "Street View" für die 20 größten Städte Deutschlands bis Ende des Jahres einzuführen. Durch die Straßenansichten mit einem Radius von 360 Grad können Nutzer ihre Stadt virtuell erkunden, Wegbeschreibungen abrufen oder den Dienst für die Wohnungssuche nutzen.


Fachbeiträge

Compliance Management

  • PCI-DSS & Personalisierung von Shared Accounts

    Über privilegierte Benutzerkonten, wie sie IT-Administratoren besitzen, ist prinzipiell ein problemloser Zugriff auf alle unternehmenskritischen Daten möglich - auch auf Kundendaten. Im Zuge der Bankenkrise wird von Aufsichtsbehörden verstärkt kontrolliert, ob Finanzinstitute und deren Dienstleister hier adäquate Sicherheitsmaßnahmen zur Überwachung dieser Zugänge ergreifen. Vor allem ist die Einhaltung von regulatorischen Compliance-Anforderungen aus den MaRisk oder PCI-DSS Gegenstand von Überprüfungen.

  • Compliance und Access Governance

    Bei der regelkonformen Erfüllung von Governance Risk Compliance (GRC)-Vorgaben im Unternehmen kommt dem durchgängigen Reporting eine Schlüsselrolle zu - eine Aufgabe für die Interne Revision. Als zugrundeliegender organisatorischer Rahmen empfiehlt sich das Three-Lines-of-Defense-Modell, hier dargestellt im Bereich einer übergreifenden Access Governance. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass sämtliche Vorschriften nachhaltig erfüllt werden. Auf Skandale in der Finanzindustrie, wie etwa die Manipulation des Libor-Zinssatzes, haben die Regulierungsbehörden mit Erweiterungen der bestehenden Gesetze reagiert. Die derzeit auf europäischer Ebene in Abstimmung befindliche Basel-III-Richtlinie (CRD IV) und deren aktuelle deutsche Auslegung im Rahmen des MaRisk-Rundschreibens vom 7.12.2012 mit rechtsverbindlicher Gültigkeit zum 1.1.2013 rücken nun verstärkt in den Fokus der Internen Revision.

  • Wenn der Lizenzprüfer zweimal klingelt

    Die Anzahl der Lizenz-Audits hat sich in den vergangen Jahren jeweils verdoppelt. Allein 2012 wurden durch Hersteller, die in der Business Software Alliance (BSA) organisiert sind, 6.000 Audits durchgeführt. Microsoft bekam 430 Mio. Euro für anfällige Nachlizenzierungen und Schadensersatzansprüche. Ein lukrativer Markt für Softwarehersteller, denn die meisten Unternehmen sind falsch lizenziert. Laut dem Marktforschungsunternehmen Gartner Group liegt die Wahrscheinlichkeit für ein Unternehmen, einem Software-Audit unterzogen zu werden, bei 65 Prozent. Software-Audits sind also längst kein Phänomen mehr, das nur große Firmen trifft. Microsoft überprüft beispielsweise immer häufiger Mittelständler mit 300 bis 500 PCs. Aber wie werden diese Unternehmen ausgewählt?

  • Benchmark-Studie zu Compliance-Management

    Zur Sicherstellung eines wirksamen Compliance-Managements ist es empfehlenswert, sich an den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Prüfung von Compliance-Management-Systemen zu orientieren (1). An Hand der aktuellen Compliance-Studie (2), wird insbesondere die Bedeutung des Ineinandergreifens von Compliance-Risikomanagement, einer entsprechenden Compliance-Programmentwicklung und einer daran anschließenden kontinuierlichen Überwachung der Wirksamkeit des Compliance-Systems aufgezeigt. Wenn Unternehmen diesen Regelprozess ihrem Compliance-Management-System zu Grunde legen, dann schaffen sie eine Basis für eine kontinuierliche Überwachung und Optimierung der Wirksamkeit ihrer Compliance-Vorhaben - und können damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der rechtlichen Sorgfalts- und Überwachungspflichten leisten.

  • Lizenzierungsmodelle zukunftssicher gestalten

    Heutzutage sind die Lizenzierungs- und Preiskalkulationsmodelle nach dem System "Pay-per-Use" ein bei Anwendern und Herstellern gleichermaßen heiß diskutiertes Thema. Theoretisch machen diese Modelle dem Anwender ein praktisches und kostengünstiges Angebot: Er zahlt nur für die Dinge, die er auch wirklich benutzt. Die hohen Investitionskosten für den Lizenzerwerb entfallen ebenso wie die laufenden Wartungskosten. Zudem bieten diese Modelle ein hohes Maß an Flexibilität. Die Kunden können die Software nutzen, wann, wo und wie sie es möchten.

  • Remittance-Services und Bekämpfung von Geldwäsche

    Der Mobile-Remittance-Bereich (mobile Geldüberweisungen) wird in den meisten Ländern durch Gesetze geregelt, welche die gesamte Bandbreite von "relativ neu" bis hin zu "altbekannt" abdecken. Ihre Einhaltung wird von einer oder auch mehreren Regulierungsbehörden beaufsichtigt. Das so entstehende Umfeld kann unübersichtlich sein, besonders für Unternehmen (ohne banktechnischen Hintergrund), die nie zuvor mit derartigen Regelungen, Lizenzvergabebestimmungen oder Compliance-Anforderungen konfrontiert wurden. Die Kenntnis des Umfelds und die gekonnte Orientierung in den Wirrungen eines neuen, gerade erst entstehenden Marktes kann sich als Wettbewerbsvorteil erweisen und dem betreffenden Unternehmen einen Vorsprung vor Konkurrenten verschaffen, die weniger gut gerüstet sind. Dies gilt auch für Mobile Network Operators (MNOs), die länderübergreifende Remittance-Dienstleistungen anbieten möchten.

  • Wertschöpfung durch Compliance

    Finanzskandale sowie verstärkte Bemühungen um Verbraucher- und Anlegerschutz haben in der vergangenen Dekade zu einer Flut neuer Gesetze und Regularien geführt: Sarbanes-Oxley Act (SOX), Basel II, Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS), Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und 8. EU-Richtlinie (auch EuroSOX genannt) seien hier beispielhaft genannt. Trotz der umfangreichen Regelungen hat die Finanzkrise aufgezeigt, dass nach wie vor substanzielle Schwachstellen in der Corporate Governance und im Risikomanagement von Finanzinstituten bestehen.

  • Wie man Outsourcing-Risiken gezielt steuert

    Das Management von Vertragsrisiken gewinnt vor allem in der Finanz- und Wirtschaftskrise erheblich an Bedeutung: Es gehört zu den ständigen Aufgaben der Unternehmensleitung, auch solche Risiken zu erkennen und die notwendigen Kontroll- und Überwachungssysteme einzuführen. So können Unternehmen ihre Bonität verbessern und das Vertrauen von Share- und Stakeholdern sichern. Doch viele Unternehmen haben Lücken im Risikomanagement und verkennen den Handlungsbedarf.

  • Novell Payment Card Industry Solution

    IDC believes that much of PCI compliance can be achieved through a strong identity and security management (ISM) implementation. Identity and access management (IAM) enterprise strategies are being widely adopted as a way to create a more reliable and cost-effective security infrastructure driven by economic and compliance considerations. IAM automates and simplifies the process of enabling access to trusted network resources, activating and deactivating (provisioning) of accounts, and creating and managing access rights policies, cards, and other privileges from across the enterprise.

  • Integration von Sicherheit- und Systemmanagement

    In Ihrem Unternehmen kommen unzählige Plattformen, Verzeichnisse, Systeme und Anwendungen zum Einsatz, die alle verwaltet und betreut werden müssen. Sie müssen für eine ordnungsgemäße Verwaltung dieser komplexen Infrastruktur sorgen, da Ihre wertvollen Ressourcen ansonsten im Laufe der Zeit erhöhten Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten verursachen. Wenn Ihr Managementprogramm nicht umfassend genug ist, stellen ungeschützte Geräte womöglich sogar eine Sicherheitsbedrohung für Ihre gesamten Systeme dar. Es stellt sich also die Frage, wie sich die einzelnen Managementaufgaben integrieren und automatisieren lassen und wie Sie gleichzeitig Herausforderungen hinsichtlich Governance, Risiko und Compliance (GRC) bewältigen können.

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