27.02.25 - Compliance- & Governance-Newsletter


"EUDR ante portas" – oder doch nicht? Bis zum 30.12.2024, dem ursprünglichen Datum der Anwendung der EU Deforestation Regulation (EUDR), schien die Zeit bereits sehr knapp.
In fast jedem vierten Unternehmen der DAX-Familie ist ein Vorstandsmitglied mit einem Hintergrund in der Wirtschaftsprüfung vertreten.



27.02.25 - Zwingende Voraussetzung für jedes unter die EUDR fallende Erzeugnis ist eine Geolokalisierung des Ursprungsorts
"EUDR ante portas" – oder doch nicht? Bis zum 30.12.2024, dem ursprünglichen Datum der Anwendung der EU Deforestation Regulation (EUDR), schien die Zeit bereits sehr knapp. Jedoch wurde auf Initiative der EU-Kommission vom 2.10.2024 mit Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates das Anwendungsdatum auf den 30.12.2025 für große Unternehmen und für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf den 30.6.2026 verschoben. Da am 14.11.2024 das Europäische Parlament weitere Änderungen, insbesondere die Einführung der Länderkategorie "kein Risiko", annahm, muss nun über das Trilog-Verfahren noch ein informeller Kompromiss gefunden und von Rat und Parlament verabschiedet werden.

27.02.25 - Verstöße gegen die Cooling-off-Phase nach § 43 Abs. 3 WPO verringern das Vertrauen in die Wirtschaftsprüfung
In fast jedem vierten Unternehmen der DAX-Familie ist ein Vorstandsmitglied mit einem Hintergrund in der Wirtschaftsprüfung vertreten. Unsere Daten zeigen, dass die Ernennung zum DAX-Vorstand meist einige Jahre nach der Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung erfolgt. In einigen Fällen geschah der Wechsel jedoch sehr schnell. § 43 Abs. 3 WPO sieht bei einem Wechsel zu ehemaligen Mandaten eine zweijährige Cooling-off-Phase vor. In einem Fall scheint dagegen verstoßen worden zu sein. Das Wirtschaftsprüferexamen gilt als eine der schwierigsten Prüfungen. Die Prüfungsgebiete werden in § 4 der Wirtschaftsprüferprüfungsordnung (WPO) aufgeführt und näher konkretisiert. Hierzu zählen neben dem Prüfen selbst u. a. auch Rechnungslegung nach HGB und IFRS, Unternehmensbewertung, Investitionsrechnung, Finanzierung, Kostenrechnung, Controlling, Abschlussanalyse, Risikofrüherkennung und Risikomanagement, Unternehmensführung sowie Wirtschaftsrecht und Steuerrecht.

27.02.25 - Finfluencer haben sich als digitale Meinungsführer neben Finanzanalysten oder der Finanzpresse am Kapitalmarkt positioniert
Die Popularität und Reichweite von Finfluencern haben zuletzt stark zugenommen. Dadurch werden sie zunehmend auch als relevante Kapitalmarktakteure der "Financial Community" und potenzielle Informationsintermediäre wahrgenommen. Finfluencer Relations können dabei sowohl eine Chance als auch ein Risiko für Unternehmen darstellen. Spätestens seit der Covid-19-Pandemie hat die "Financial Community" einen neuen etablierten Player: Finanz-Influencer bzw. Finfluencer, die sich neben anderen traditionellen und einflussreichen Kapitalmarktakteuren wie etwa Finanzanalysten oder auch der Finanzpresse positionieren. Aber wer sind diese neuen potenziellen Informationsintermediäre und einflussreichen "sozialen Finanzflüsterer" der Generationen Z und Y?


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