Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Verbände gegen EU-Antidiskriminierungs-Vorschrift


Diskriminierungsschutz in Deutschland durch AGG gewährleistet - BSI lehnt Initiative der EU-Kommission zur Verschärfung der geltenden Gleichbehandlungsrichtlinien ab
MIT: Verschärfung der Antidiskriminierungsrichtlinie ist Gängelung der Wirtschaft und der Bürger

(18.07.08) – Verbände und Organisationen laufen Sturm gegen die Absicht der EU-Kommission, die Anti-Diskriminierungsvorschriften erheblich auszuweiten. So sollen diese Vorschriften nach dem Willen der EU nicht nur am Arbeitsplatz gelten, sondern auch ins Zivilrecht Einzug halten wie etwa bei der Gestaltung von Verträgen im Bereich der Wohnungsvermietung. Bisher galt die EU-Richtlinie gegen die Diskriminierung von Altersgruppen, Behinderten, Homosexuellen oder Religionszugehörigkeit ausschließlich im Arbeitsleben. Lediglich die geschlechtliche Benachteiligung und die Benachteiligung von Ausländern galt auch im Zivilrecht.

"Eine weitere Verschärfung der Gesetzgebung zur Antidiskriminierung in Deutschland ist nicht notwendig", erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zu dem von EU-Kommissar Spidla präsentierten Entwurf für eine weitere Gleichbehandlungsrichtlinie.

Das Ziel, die Diskriminierung von Minderheiten zu verhindern, befürworte die BSI ausdrücklich. "Die deutsche Rechtsordnung und besonders das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährleisten dies aber bereits", so Freitag.

Die Absicht der EU-Kommission, den im Arbeitsrecht bestehenden Diskriminierungsschutz künftig auch im Zivilrecht zu verankern, sei in Deutschland schon umgesetzt. Für jeden Zugang zu und jede Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sei nach dem AGG eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten und sanktioniert. Dies gelte auch für den Wohnraum.

Eine weitere Regulierung durch eine neue Richtlinie verschärfe die bereits durch das AGG bedingte eingeschränkte Vertragsfreiheit. Vor allem die im AGG enthaltene Beweislastverteilung dürfe nicht erschwert und die Beteiligung der Antidiskriminierungsverbände nicht erleichtert werden.

Die BSI fordert die Bundesregierung auf, sich frühzeitig den Brüsseler Bestrebungen zu widersetzen und überflüssige sowie mit dem deutschen Recht nicht kompatible europäische Normen zu verhindern.

Auch der MIT-Bezirksvorsitzende der Region Osthessen, Gerd Robanus, äußert sich kritisch zu der von der EU geplanten Verschärfung der Antidiskriminierungsrichtlinie. "Dieses Vorhaben bedeutet eine weitere Bürokratisierung und Entmündigung der Unternehmen. Sie ist ein eklatanter Eingriff in die Vertragsfreiheit." Es könne nicht angehen, dass die EU Bürger und Unternehmen über den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz hinaus bevormundet werden.

"Die Menschen sind nicht alle gleich", stellt Robanus fest. Was ursprünglich einmal zur Verhinderung der Benachteiligung behinderter Menschen gedacht und somit zu befürworten war, treibe nun extreme Blüten. "Die Betriebe werden so mit Rechtsunsicherheit, Bürokratie und Mehrkosten konfrontiert. Da wird es sich jeder Unternehmer dreimal überlegen, ob er neue Mitarbeiter einstellt. Dieses kostet Arbeitsplätze", ist Robanus überzeugt. Die Bewerber, die eigentlich geschützt werden sollen, würden also ganz im Gegenteil benachteiligt.

Auf diese Art und Weise entfremdet sich die EU weiter von den Bürgern. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung lehnt die Verschärfung der Antidiskriminierungsrichtlinie ausdrücklich ab.

Wir rufen die Unternehmen darum dazu auf, sich an der Aktion der MIT gegen das Vorhaben der EU zu beteiligen und den zuständigen

EU-Kommissar, Herrn Vladimir Spidla,
Rue de Loi 20, B 1040 Brussels,
vladimir.spidla(at)ec.europa.eu,


im Sinne einer Ablehnung der Verschärfung der Antidiskriminierungsrichtlinie anzuschreiben. Es geht um die Wahrung der bürgerlichen und unternehmerischen Freiheiten in einer freiheitlichen Gesellschaft", so MIT Bezirksvorsitzender Gerd Robanus abschließend.
(MIT-Landesverband Hessen: Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft: ra)

Lesen Sie mehr zum Thema:
LAG Hamm fällt Urteil zum AGG-Missbrauch
Effektive Verteidigung gegen AGG-Hopping
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz unzureichend
Bayern lehnt EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie ab
AGG ein Kostentreiber und ein Bürokratietreiber
Gleichbehandlungsgesetz auf dem Prüfstand
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
EU-Kritik am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
EU will Antidiskriminierungsgesetz novellieren
Nach Lidl: Datenschutz und Mitarbeiterbespitzelung
Gleichbehandlungsgesetz und Lebenspartnerschaft


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen