Verbände gegen EU-Antidiskriminierungs-Vorschrift
Diskriminierungsschutz in Deutschland durch AGG gewährleistet - BSI lehnt Initiative der EU-Kommission zur Verschärfung der geltenden Gleichbehandlungsrichtlinien ab
MIT: Verschärfung der Antidiskriminierungsrichtlinie ist Gängelung der Wirtschaft und der Bürger
(18.07.08) – Verbände und Organisationen laufen Sturm gegen die Absicht der EU-Kommission, die Anti-Diskriminierungsvorschriften erheblich auszuweiten. So sollen diese Vorschriften nach dem Willen der EU nicht nur am Arbeitsplatz gelten, sondern auch ins Zivilrecht Einzug halten wie etwa bei der Gestaltung von Verträgen im Bereich der Wohnungsvermietung. Bisher galt die EU-Richtlinie gegen die Diskriminierung von Altersgruppen, Behinderten, Homosexuellen oder Religionszugehörigkeit ausschließlich im Arbeitsleben. Lediglich die geschlechtliche Benachteiligung und die Benachteiligung von Ausländern galt auch im Zivilrecht.
"Eine weitere Verschärfung der Gesetzgebung zur Antidiskriminierung in Deutschland ist nicht notwendig", erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zu dem von EU-Kommissar Spidla präsentierten Entwurf für eine weitere Gleichbehandlungsrichtlinie.
Das Ziel, die Diskriminierung von Minderheiten zu verhindern, befürworte die BSI ausdrücklich. "Die deutsche Rechtsordnung und besonders das seit 2006 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährleisten dies aber bereits", so Freitag.
Die Absicht der EU-Kommission, den im Arbeitsrecht bestehenden Diskriminierungsschutz künftig auch im Zivilrecht zu verankern, sei in Deutschland schon umgesetzt. Für jeden Zugang zu und jede Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sei nach dem AGG eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verboten und sanktioniert. Dies gelte auch für den Wohnraum.
Eine weitere Regulierung durch eine neue Richtlinie verschärfe die bereits durch das AGG bedingte eingeschränkte Vertragsfreiheit. Vor allem die im AGG enthaltene Beweislastverteilung dürfe nicht erschwert und die Beteiligung der Antidiskriminierungsverbände nicht erleichtert werden.
Die BSI fordert die Bundesregierung auf, sich frühzeitig den Brüsseler Bestrebungen zu widersetzen und überflüssige sowie mit dem deutschen Recht nicht kompatible europäische Normen zu verhindern.
Auch der MIT-Bezirksvorsitzende der Region Osthessen, Gerd Robanus, äußert sich kritisch zu der von der EU geplanten Verschärfung der Antidiskriminierungsrichtlinie. "Dieses Vorhaben bedeutet eine weitere Bürokratisierung und Entmündigung der Unternehmen. Sie ist ein eklatanter Eingriff in die Vertragsfreiheit." Es könne nicht angehen, dass die EU Bürger und Unternehmen über den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz hinaus bevormundet werden.
"Die Menschen sind nicht alle gleich", stellt Robanus fest. Was ursprünglich einmal zur Verhinderung der Benachteiligung behinderter Menschen gedacht und somit zu befürworten war, treibe nun extreme Blüten. "Die Betriebe werden so mit Rechtsunsicherheit, Bürokratie und Mehrkosten konfrontiert. Da wird es sich jeder Unternehmer dreimal überlegen, ob er neue Mitarbeiter einstellt. Dieses kostet Arbeitsplätze", ist Robanus überzeugt. Die Bewerber, die eigentlich geschützt werden sollen, würden also ganz im Gegenteil benachteiligt.
Auf diese Art und Weise entfremdet sich die EU weiter von den Bürgern. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung lehnt die Verschärfung der Antidiskriminierungsrichtlinie ausdrücklich ab.
Wir rufen die Unternehmen darum dazu auf, sich an der Aktion der MIT gegen das Vorhaben der EU zu beteiligen und den zuständigen
EU-Kommissar, Herrn Vladimir Spidla,
Rue de Loi 20, B 1040 Brussels,
vladimir.spidla(at)ec.europa.eu,
im Sinne einer Ablehnung der Verschärfung der Antidiskriminierungsrichtlinie anzuschreiben. Es geht um die Wahrung der bürgerlichen und unternehmerischen Freiheiten in einer freiheitlichen Gesellschaft", so MIT Bezirksvorsitzender Gerd Robanus abschließend.
(MIT-Landesverband Hessen: Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft: ra)
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