12.01.18 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die gesetzliche Vorgabe des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG zur Überwachung der Wirksamkeit des IR-Systems durch den Aufsichtsrat ist abstrakt gehalten
Aktuell befindet sich die Unternehmenspublizität in einem Veränderungsprozess hin zu einer differenzierten Darstellung der unternehmerischen Wertschaffung
12.01.18 - Auswirkungen der Digitalisierung auf die Rechnungslegung
Auch in einer zunehmend digitalisierten Welt wird eine aussagekräftige Berichterstattung erforderlich sein. Allerdings könnte es in der vielerorts derzeit zu durchlaufenden Transformationsphase an Planungssicherheit für Unternehmensleiter, Anteilseigner und sonstige Stakeholder mangeln. So können sich die abgebildeten Verhältnisse von Erträgen, Aufwendungen und deren Quellen erheblich ändern. Diese Warnungen sind dem am 17.10.2017 veröffentlichten IDW-Positionspapier zu den Folgen der Digitalisierung zu entnehmen. Wesentliche Inhalte und weitere Stimmen aus der Prüfungspraxis werden nachfolgend zusammengetragen.
12.01.18 - Einfluss der Gender Diversity im Aufsichtsrat auf die externe Abschlussprüfung
Vor dem aktuellen regulatorischen Hintergrund (vgl. dazu Teil A in ZCG 05/2017) zielt die vorliegende empirische Untersuchung darauf ab, erstmals für den deutschen Kapitalmarkt den Einfluss der Frauenförderung im Aufsichtsrat auf die externe Abschlussprüfung zu analysieren. Die Ergebnisse der multivariaten Regressionsanalyse zeigen nachfolgend, dass die relative Häufigkeit von Frauen im Aufsichtsrat mit steigenden Prüfungshonoraren einhergeht. Überdies werden Interaktionsvariablen zur Analyse der Effekte der Frauenförderung im Aufsichtsrat auf den Zusammenhang zwischen inhärenten Risikofaktoren und Prüfungshonorar berücksichtigt.
12.01.18 - Das Wahlrecht zur Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung
Aktuell befindet sich die Unternehmenspublizität in einem Veränderungsprozess hin zu einer differenzierten Darstellung der unternehmerischen Wertschaffung. In diesem Kontext gewinnt insbesondere das Integrated Reporting mit seinem im Dezember 2013 durch das International Integrated Reporting Council verabschiedeten Rahmenwerk zunehmend an Relevanz. Aufgrund seiner Freiwilligkeit auf der einen und des prinzipienbasierten Ansatzes auf der anderen Seite bietet dieses Berichtsformat den Unternehmen jedoch erhebliche Freiheitsgrade im Hinblick auf die Ausgestaltung eines integrierten Berichts.
12.01.18 - Ein Quick-Check-Modell für Aufsichtsräte - Modell wurde als Orientierungshilfe für Aufsichtsräte, Vorstände oder Revisionsleitungen entwickelt
Die gesetzliche Vorgabe des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG zur Überwachung der Wirksamkeit des IR-Systems durch den Aufsichtsrat ist abstrakt gehalten. In der praktischen und berufsständischen Perspektive existieren aber durchaus Ansätze zur Beurteilung der (Angemessenheit und) Wirksamkeit von IR-Systemen. Auf deren Basis wurde ein Quick-Check-Modell entwickelt, das als Orientierungshilfe für Aufsichtsräte, Vorstände oder Revisionsleitungen verstanden werden kann. Damit lässt sich ein Minimum dessen sicherstellen, was in Bezug auf die Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des IR-Systems erforderlich ist, um höchstpersönlichen Überwachungspflichten nachzukommen.
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