19.09.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


Öffentliche Aufträge sollen nach Gesetzgeberwillen nur an zuverlässige und gesetzestreue Unternehmen vergeben werden
Die Deutsche Bundesregierung wird so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen, der geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorsehen wird



19.09.18 - Die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hinweisgeberschutz werdenderzeit sorgfältig geprüft und diskutiert
Die Deutsche Bundesregierung begrüßt die Vorschläge der EU-Kommission zur Stärkung des Schutzes von Whistleblowern. Die einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen zum Hinweisgeberschutz würden derzeit sorgfältig geprüft und diskutiert, schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Bundesregierung werde sich aktiv in die Verhandlungen des Richtlinienvorschlags in der Ratsarbeitsgruppe einbringen. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung stehe noch am Anfang und sei noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Die Frage der Erforderlichkeit und Angemessenheit werde derzeit im Einzelnen überprüft.

19.09.18 - Bundesregierung will wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch
Die Deutsche Bundesregierung wird so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen, der geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorsehen wird. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten hatten die Belastung vor allem kleiner Onlineshops durch Abmahnungen thematisiert. Bei geringfügigen Fehlern kämen auf die Webseitenbetreiber hohe Kosten zu.

19.09.18 - Bitkom kritisiert Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2018
Eine neue Regelung im Jahressteuergesetz 2018 könnte den Online-Handel schwer belasten. Darauf weist der Digitalverband Bitkom anlässlich der anstehenden Kabinettsbefassung mit dem Gesetzentwurf hin. Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2018 erlegt allen in Deutschland tätigen Online-Händlern eine zusätzliche Registrierungspflicht für umsatzsteuerliche Zwecke auf. Wer auf Online-Marktplätzen Waren verkaufen will, muss demnach künftig einen Nachweis über seine umsatzsteuerliche Registrierung bei einem deutschen Finanzamt vorweisen. Gleichzeitig sollen Betreiber elektronischer Marktplätze für Umsatzsteuer haften, die von Online-Händlern auf ihrer Plattform nicht abgeführt werden. Laut Entwurf können die Marktplatzbetreiber diese Haftung nur vermeiden, wenn sie verschiedene Daten ihrer Händler aufzeichnen und deren umsatzsteuerliche Registrierung verifizieren.

19.09.18 - Die Einführung des Wettbewerbsregisters fügt dem Sammelsurium an Registern ein weiteres hinzu
Öffentliche Aufträge sollen nach Gesetzgeberwillen nur an zuverlässige und gesetzestreue Unternehmen vergeben werden. Daher sind öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren verpflichtet, Unternehmen dahingehend zu prüfen. Nach bisherigem Stand gibt es aber kein einheitliches Register, das über solche Verstöße und damit über Ausschlussgründe vom Verfahren Auskunft geben würde. So existieren auf Landesebene verschiedene, unterschiedlich geregelte "Korruptionsregister", die neben dem bundesweiten Bundeszentralregister (BZR) und Gewerbezentralregister (GZR) zusammen einen Überblick über die Zuverlässigkeit des Unternehmens gewähren sollen.


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