26.04.18 - Compliance- & Governance-Newsletter


In den letzten zehn Jahren hat sich durch die REACH-Verordnung, das Herzstück des EU-Chemikalienrechts, der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erheblich verbessert, und es wurden Alternativen zu Tierversuchen gefördert
Terroristische Inhalte sind vor allem in den ersten Stunden ihres Auftauchens besonders gefährlich, da sie sich rasch verbreiten und für die Bürger sowie die Gesellschaft im weitesten Sinne große Risiken darstellen



26.04.18 - Zehn Jahre REACH: Sicherere Chemikalien für Verbraucher, Arbeitnehmer und Umwelt
In den letzten zehn Jahren hat sich durch die REACH-Verordnung, das Herzstück des EU-Chemikalienrechts, der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erheblich verbessert, und es wurden Alternativen zu Tierversuchen gefördert. Darauf aufbauend schlägt die Kommission Maßnahmen vor, die die Durchführung der Verordnung weiter erleichtern sollen. Chemikalien sind in jeder Hinsicht Teil unseres Lebens: am Arbeitsplatz ebenso wie in Konsumgütern wie Kleidung, Spielzeug, Möbeln und Elektrogeräten. Sie spielen eine wichtige Rolle in unserem Alltag, doch können bestimmte Stoffe eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen. Die veröffentlichte REACH-Überprüfung zeigt, dass Unternehmen und Behörden in der EU dank der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) für die sichere Verwendung von Chemikalien und einen schrittweisen Ausstieg aus der Herstellung und Verwendung gefährlicher Stoffe sorgen.

26.04.18 - Überprüfung der REACH-Verordnung: Bei den vier REACH-Verfahren handelt es sich um Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
REACH ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (EG 1907/2006). Diese wichtige EU-Rechtsvorschrift zu Chemikalien zielt darauf ab, den Schutz menschlicher Gesundheit und der Umwelt zu verbessern, Alternativen zu Tierversuchen zu fördern sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der chemischen Industrie in der EU zu stärken. Bei den vier REACH-Verfahren handelt es sich um Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Registrierung: Hersteller und Einführer von Chemikalien müssen die Risiken ermitteln und beherrschen, die mit den von ihnen hergestellten und vermarkteten Stoffen verbunden sind. Bis zum 31. Mai 2018 müssen alle in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellten, eingeführten oder in der EU in Verkehr gebrachten Chemikalien registriert werden. Ohne Registrierung dürfen keine Stoffe in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden.

26.04.18 - Europäische Kommission stärkt die Reaktion der EU auf illegale Online-Inhalte
In ihrer Mitteilung vom September 2017 über den Umgang mit illegalen Online-Inhalten sagte die Europäische Kommission zu, dass sie die Fortschritte überwachen und bewerten werde, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die rasche und proaktive Erkennung und Entfernung illegaler Online-Inhalte zu gewährleisten, einschließlich eventueller Legislativmaßnahmen zur Ergänzung des bestehenden Rechtsrahmens. Als Folgemaßnahme empfiehlt die Europäische Kommission eine Reihe operativer Maßnahmen – ergänzt durch die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen – die von den Online-Plattformen und den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind, um diese Arbeit weiter voranzutreiben, bevor sie darüber befindet, ob Rechtsvorschriften notwendig sind. Diese Empfehlungen gelten für alle Formen illegaler Inhalte: terroristische Inhalte, Aufstachelung zu Hass und Gewalt, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen.

26.04.18 - Was gilt als illegaler Online-Inhalt? Empfehlung der Europäischen Kommission für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten
Terroristische Inhalte sind vor allem in den ersten Stunden ihres Auftauchens besonders gefährlich, da sie sich rasch verbreiten und für die Bürger sowie die Gesellschaft im weitesten Sinne große Risiken darstellen. Angesichts dieser Dringlichkeit sowie der Forderungen von EU-Staats- und Regierungschefs und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen und der G7 bilden terroristische Inhalte einen besonderen Schwerpunkt der Empfehlung: Diese sollten innerhalb einer Stunde, nachdem die Plattform von den Strafverfolgungsbehörden und Europol einen entsprechenden Hinweis erhielt, entfernt werden. Grundlage hierfür sind die laufenden Arbeiten, durch die gemeinsam mit der Industrie im Rahmen verschiedener freiwilliger Initiativen sichergestellt werden soll, dass das Internet frei von illegalen Inhalten ist. Außerdem sollen die im Zusammenhang mit weiteren Initiativen ergriffenen Maßnahmen verstärkt werden.


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