16.09.19 - Compliance- & Governance-Newsletter
Nachhaltige Compliance-Programme behandeln immer auch das Thema Kartellrecht
Compliance-Maßnahmen in Unternehmen müssen in der Lage sein, Rechtsverstöße wirksam zu unterbinden, ohne die wirtschaftliche Betätigung des Unternehmens zu lähmen
16.09.19 - Preisbindung der zweiten Hand" - Compliance im Bereich des vertikalen Kartellrechts
Nachhaltige Compliance-Programme behandeln immer auch das Thema Kartellrecht. Der Fokus lag häufig auf dem horizontalen Kartellrecht, also der verbotenen Absprache zwischen Wettbewerbern und den Fragen des horizontalen Informationsaustausches. Spätestens die Bußgeld-Entscheidungen der EU-Kommission v. 24.7.2018 gegen vier namhafte Unternehmen der Elektronikindustrie iHv 111 Mio. EUR im Bereich des vertikalen Kartellrechts (und dabei vor allem wegen Preisbindung der zweiten Hand als bezweckter Wettbewerbsbeschränkung) zeigen aber, dass viele Unternehmen zu Recht auch im vertikalen Bereich die Compliance-Arbeit nun intensivieren.
16.09.19 - Compliance für Start-ups - geringere Anforderungen auch im Konzern?
Compliance-Maßnahmen in Unternehmen müssen in der Lage sein, Rechtsverstöße wirksam zu unterbinden, ohne die wirtschaftliche Betätigung des Unternehmens zu lähmen. Eine Compliance-Struktur müsste deshalb nicht nur den spezifischen Risiken eines Unternehmens nach Branche, Märkten und Geschäftspartnern Rechnung tragen, sondern auch der Größe des Unternehmens. Geringe Mitarbeiterzahl, wenig ausgeprägte Arbeitsteilung und flache Hierarchien lassen deshalb eine geringere Kontrolldichte zu: Denn wenn die Geschäftsleitung in alle wesentlichen Geschäftsvorfälle selbst involviert ist, ist die Gefahr von Rechtsverstößen unter Umgehung der Unternehmensleitung schlicht geringer.
16.09.19 - Unternehmensinterne Verstöße und "Whistleblowing": Zum Grundrechtsschutz der Beteiligten und den Anforderungen an eine einfachrechtliche Regelung
Im Unternehmenskontext bezeichnet "Whistleblowing" das Geben von Hinweisen auf Missstände innerhalb einer organisatorischen Einheit durch einen involvierten oder zufällig hierauf aufmerksam werdenden Unternehmensangehörigen. Hinweise aus der Mitte heraus bieten zumeist den ersten greifbaren Anknüpfungspunkt für die Aufklärung unternehmensinternen Fehlverhaltens. Oftmals wird ein solches ohne den entscheidenden Hinweis erst gar nicht bekannt. Aufgrund der unmittelbaren Sachnähe können Whistleblower auch im weiteren Verlauf eine verlässliche Informationsquelle darstellen.
####################
Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?
Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.
Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!
Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.
Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.
####################
Weitere Meldungen
13.09.19 - Kriminalpolitische Herausforderungen durch Bitcoin und anderen Kryptowährungen - Teil 2
13.09.19 - Die geldwäscherechtliche Verpflichtung von Güterhändlern bei Zahlungen mit Kryptowährungen
13.09.19 - Mysterium Compliance vor dem Hintergrund der Vorstands- und Aufsichtsratsverantwortung
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>