31.07.19 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bereits seit einigen Jahren ist "Corporate Compliance" eines der dominierenden Themen in der Unternehmenspraxis und der rechtlichen Literatur
Wenn die Rechtswissenschaft auf die Kryptographie trifft, scheint es sich zunächst um eine exotische Kombination zu handeln



31.07.19 - US-Re-Exportkontrolle: Eine systematische Erläuterung im Lichte des aktuellen US-Iran-Embargos
Am 18.5.2018 kündigte US-Präsident Trump das Atomabkommen mit dem Iran, den Joint Comprehensive Plan of Action (JCPOA) vom 14.7.2015, einseitig auf.' Sämtliche Handelserleichterungen mit dem Iran, die die USA zusammen mit der EU am 16.1.2016 beschlossen hatten, sind seit dem 7.8.2018 bzw. 5.11.20182 wieder aufgehoben. Europäische Unternehmen, die Handel mit dem Iran betreiben und evtl. auch in Zukunft betreiben wollen, sollten sich aus zwei Gründen mit dem aktuellen US-Iran-Embargo durch die USA befassen.

31.07.19 - Praktische Vorgehensweise bei der Einführung eines Tax Compliance Management-Systems im Unternehmen
Bereits seit einigen Jahren ist "Corporate Compliance" eines der dominierenden Themen in der Unternehmenspraxis und der rechtlichen Literatur. Dem Steuerrecht und insbesondere dem Themenkomplex der Vermeidung steuerrechtlicher Risiken im Rahmen von (Tax-)Compliance-Systemen kam bei dieser Diskussion allerdings lange eine eher stiefmütterliche Beachtung zu. Dies irritiert, wenn man bedenkt, dass zum einen die (straf-)rechtlichen Folgen bei einem Verstoß gegen steuerrechtliche Vorschriften für Unternehmen und Mitarbeiter erheblich sein können und zum anderen, die Gefahr, einen solchen Verstoß zu begehen, dem Grunde nach jeden Tag besteht.

31.07.19 - Kriminalpolitische Herausforderungen durch Bitcoin und andere Kryptowährungen - Teil 1
Wenn die Rechtswissenschaft auf die Kryptographie trifft, scheint es sich zunächst um eine exotische Kombination zu handeln. Doch bei Schlagzeilen wie "Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdachts bei Internetwährung", hinter denen Betrugsvorwürfe an Anlegern im Umfang von mehreren hundert Millionen Euro stehen, wird der romantischen Exotik juristischer Ernst eingehaucht. Nicht zuletzt, wenn man betrachtet, dass im Juli 2018 mehr als 17 Mio. Einheiten der Kryptowährung Bitcoin im Umlauf waren. Durch die Modernisierung des Zahlungsverkehrs ist die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung mittlerweile so abstrahiert von der ursprünglichen Vorstellung der Bezahlung eines Gegenstandes mit realem Geld, dass letztlich kein spürbarer Unterschied mehr besteht zwischen der Handyzahlung mit Euro oder bspw. mit Bitcoins.


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