22.07.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Das neue Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen (SURE - Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) soll dazu beitragen, durch die Coronavirus-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen
Die EU wird die Regeln für Zeitnischen, aufgrund derer die Fluggesellschaften dazu verpflichtet sind, mindestens 80 Prozent ihrer Zeitnischen für Starts und Landungen zu bedienen, um sie für das folgende Jahr zu behalten, bis zum 24. Oktober 2020 aussetzen
22.07.20 - Die Europäische Kommission schlägt mit "SURE" ein befristetes Instrument vor, mit dem bis zu 100 Milliarden Euro zum Schutz von Arbeitsplätzen und Erwerbstätigen bereitgestellt werden sollen
Das neue Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen (SURE - Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) soll dazu beitragen, durch die Coronavirus-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen. Die finanzielle Unterstützung soll sich auf insgesamt bis zu 100 Mrd. EUR belaufen und den Mitgliedstaaten in Form von EU-Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt werden. Solche Darlehen sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, den plötzlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu bewältigen, der mit ihren Beschäftigungserhaltungsmaßnahmen einhergeht. Sie sollen es den Mitgliedstaaten insbesondere ermöglichen, die Kosten zu decken, die ihnen unmittelbar durch die Einführung oder Ausweitung nationaler Kurzarbeitsregelungen sowie ähnlicher Maßnahmen für Selbstständige entstehen, die sie in Reaktion auf die derzeitige Coronavirus-Pandemie ergriffen haben.
22.07.20 - Coronavirus: EU-Kommission legt praktische Leitlinien für die Wahrung der Freizügigkeit systemrelevanter Arbeitskräfte vor
Die EU-Kommission hat neue praktische Hinweise vorgelegt, wie sichergestellt werden kann, dass mobile Arbeitskräfte in der EU und insbesondere diejenigen, die in systemrelevanten Funktionen gegen die Coronavirus-Pandemie kämpfen, an ihren Arbeitsplatz gelangen können. Dazu gehören unter anderem Arbeitskräfte im Gesundheitsbereich und in der Lebensmittelbranche sowie in anderen wesentlichen Dienstleistungsbereichen wie Kinderbetreuung oder Altenpflege, aber auch systemrelevantes Personal in Versorgungsunternehmen. Zusammen mit den ebenfalls heute veröffentlichten Hinweisen zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU reagiert die Kommission damit auf die Forderungen der EU-Führungsspitzen vom 26. März und geht auf die praktischen Bedenken einerseits der Bürger und Unternehmen ein, die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, und andererseits der nationalen Behörden, die die Maßnahmen umsetzen.
22.07.20 - Rat der EU: EU verabschiedet Aussetzung der Regeln für Zeitnischen zur Unterstützung von Fluggesellschaften
Die EU wird die Regeln für Zeitnischen, aufgrund derer die Fluggesellschaften dazu verpflichtet sind, mindestens 80 Prozent ihrer Zeitnischen für Starts und Landungen zu bedienen, um sie für das folgende Jahr zu behalten, bis zum 24. Oktober 2020 aussetzen. Die vom Rat angenommene Ausnahmeregelung soll die Fluggesellschaften dabei unterstützen, mit dem drastischen Einbruch des Luftverkehrs aufgrund der Coronavirus-Krise zurechtzukommen. Es ist nun deutlich, dass die Krise so bald nicht beendet sein wird. Die Aussetzung der "use it or lose it"-Regel bis Oktober wird dazu beitragen, die erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Fluggesellschaften abzumildern und ihnen während der gesamten Sommersaison Sicherheit zu geben.
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