26.11.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die allgemeinen Sorgfaltspflichten, insbesondere die Identifizierung des Vertragspartners sowie des wirtschaftlichen Berechtigten, stellen die zentralen Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes (GwG) dar
Das US-Justizministerium (Department ofjustice, DOJ) hat seine Bewertungskriterien für Compliance-Programme nachgeschärft


26.11.20 - Aktuelle Entwicklungen in den USA - Neuer Leitfaden zur Bewertung von Compliance-Programmen
Das US-Justizministerium (Department ofjustice, DOJ) hat seine Bewertungskriterien für Compliance-Programme nachgeschärft. Am 1.6.2020 hat das DOJ eine neue Fassung seines Leitfadens zur "Evaluation of Corporate Compliance Programs" ("Leitfaden") veröffentlicht? Bemerkenswert ist dabei insbesondere die Öffnungsklausel, die den Eintritt fremder Rechtsordnungen in das US-Recht ermöglicht. Mittelbar sind damit nationale Vorgaben etwa des Strafprozessrechts, des Arbeitsrechts und des Datenschutzrechts von US-Strafverfolgungsbehörden zu berücksichtigen.

26.11.20 - Kein "nachträgliches CE" des Betreibers, sondern nur Compliance mit der BetrSichV bei rechtswidrigen Altmaschinen
Wenn Maschinen nicht CE-gekennzeichnet - und zuvor nicht die Konformitätsbewertungs- und Sicherheitspflichten erledigt worden - sind, hat der Hersteller sie rechtswidrig in Verkehr gebracht. Der nur betreibende Arbeitgeber ist aber kein Wirtschaftsakteur gemäß Produktsicherheitsrecht (s. Wilrich, Arbeitsschutz in Recht und Praxis [ARP] Heft 6/2020) und daher nicht verpflichtet, den Fehler zu korrigieren und die Umsetzung der EG-Maschinenrichtlinie inkl. Ausstellung der EG-Konformitätserklärung und Anbringung der CE-Kennzeichnung nachzuholen.

26.11.20 - "Know-Your-Customer" oder doch "Know-Your-Contracting-Party"?
Die allgemeinen Sorgfaltspflichten, insbesondere die Identifizierung des Vertragspartners sowie des wirtschaftlichen Berechtigten, stellen die zentralen Verpflichtungen des Geldwäschegesetzes (GwG) dar - sie sind die "Kardinalpflichten" der Geldwäscheprävention." Schon nach den üblichen Begrifflichkeiten - "Know-Your-Costumer"-Prinzip (KYC) - scheint der Fokus dabei ausschließlich auf den Kunden gerichtet. In der Literatur wird auch dementsprechend vertreten, dass die Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten auf die Kundenseite beschränkt sei.


####################

Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?

Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.

Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht´s wirklich nicht!

Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren

Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.

Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.


####################


Weitere Meldungen

25.11.20 - Alea iacta est: Das neue COSO-Framework: Down- oder Upgrade für Compliance-Systeme?

25.11.20 - Compliance vor und bei Cyberangriffen - Pflichten der Geschäftsleitung und deren konkrete Umsetzung in der Praxis

25.11.20 - Auswirkungen des VerSanG auf die Managerhaftung


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen