27.08.20 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die FDP-Fraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, von der Einführung einer Finanztransaktionsteuer wegen der negativen Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersvorsorge Abstand zu nehmen
Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor
27.08.20 - Bayern will härtere Strafen bei digitalen Angriffen auf Krankenhäuser und andere kritische Infrastrukturen
Es ist Aufgabe des Staates, für Sicherheit in einer zunehmend digitalen Welt zu sorgen. In der Corona-Krise zeigt sich, wie sehr die Gesellschaft auf den störungsfreien Betrieb besonders von Krankenhäusern und anderen kritischen Infrastrukturen (z.B. Strom- und Wasserversorgung, Telekommunikation) angewiesen ist. Erst im März 2020 mussten nach einem Cyber-Angriff sämtliche IT-Systeme in der Universitäts-Klinik im tschechischen Brünn heruntergefahren, Operationen abgesagt und Patienten in andere Häuser verlegt werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich warnt: "Cyber-Angriffe können zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit, zu Versorgungsengpässen oder anderen schwerwiegenden Folgen führen. Im Extremfall – etwa beim Ausfall von Beatmungsgeräten – können Cyber-Angriffe sogar Menschenleben fordern."
27.08.20 - Die FDP-Fraktion hatte die Bundesregierung aufgefordert, von der Einführung einer Finanztransaktionsteuer wegen der negativen Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersvorsorge Abstand zu nehmen
Die FDP-Fraktion hat sich mit ihrer Forderung nach einem Verzicht auf die geplante Aktiensteuer nicht durchsetzen können. In einer von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses lehnten sowohl die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD als auch die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Antrag ab. Die FDP-Fraktion stimmte für ihren Antrag, die AfD-Fraktion enthielt sich.
27.08.20 - Gesetzentwurf: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen - Steuersenkung soll vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 30. Juni 2021 gültig sein
Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Steuersenkung soll vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 30. Juni 2021 gültig sein, heißt es in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt allerdings von der Steuersenkung ausgenommen. Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt werden. Daneben enthält der Entwurf weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungssteuergesetz.
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