26.04.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Sicherheit in der Informationstechnologie findet unter Sachverständigen durchweg wenig Zustimmung.
Die Debatte zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz) läuft seit Jahren.
26.04.21 - Nur 6,5 Stunden Rückmeldefrist: Scheinbeteiligung bei Lieferkettengesetz
Die Debatte zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz) läuft seit Jahren. Nun liegt endlich ein Referentenentwurf auf dem Tisch. Doch statt einen umfassenden Beteiligungsprozess zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Transparency Deutschland und den weiteren Stakeholdern das Gesetz zugeschickt – verbunden mit der Rückmeldefrist für die Einreichung einer Stellungnahme am selben Tag um 19 Uhr. Dazu erklärt Helena Peltonen-Gassmann, stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Wir sagen: So geht es nicht! Die Einbindung von Zivilgesellschaft und Verbänden liefert wichtige inhaltliche Anregungen und ermöglicht es, Meinungen und Expertise aus Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft einzuholen und darf nicht unter die Räder kommen.
26.03.21 - Um Zweifel an der Integrität der BaFin auszuschließen, soll Beschäftigten der BaFin der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt werden
Die Bundesregierung möchte das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt wieder herstellen. Ihr Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität - FISG (19/26966) sieht eine Reihe von Maßnahmen vor. Das bisherige, auf freiwillige Mitwirkung der geprüften Unternehmen ausgerichtete Bilanzkontrollverfahren soll grundlegend reformiert werden. Die Bundesanstalt für Bilanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll hoheitliche Befugnisse erhalten, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Zudem soll die BaFin ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen erhalten sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren.
26.04.21 - IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Entwurf "blickt mehr zurück als gestaltend nach vorn", sagte Sebastian Artz vom Bitkom
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Sicherheit in der Informationstechnologie findet unter Sachverständigen durchweg wenig Zustimmung. Die Teilnehmer einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat begrüßten das Vorhaben eines "IT-Sicherheitsgesetzes 2.0" zwar im Grundsatz als "richtig und wichtig", befanden es in der vorliegenden Fassung aber für völlig ungenügend. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung das seit 2015 bestehenden IT-Sicherheitsgesetz fortschreiben. Vorgesehen sind unter anderem erweiterte Eingriffbefugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie neben der technischen Kontrolle von Bauteilen der Netz-Infrastruktur auch eine Überprüfung der politischen Vertrauenswürdigkeit der Hersteller.
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