14.04.22 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Organisation Digitalcourage e.V., die sich für Grundrechte und Datenschutz einsetzt, hatte in erster Instanz gegen die Speicherpflicht geklagt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden folgt der Argumentation des Vereins und zweifelt die Rechtmäßigkeit der Fingerabdruckspflicht an.
Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für verbesserte Möglichkeiten zur Einrichtung eines Betriebsrates aus und lehnt zugleich einen gesetzlichen Zwang zur Schaffung eines solchen Gremiums ab.
14.04.22 - Verwaltungsgericht hält Fingerabdruckpflicht für grundrechtswidrig
Die Organisation Digitalcourage e.V., die sich für Grundrechte und Datenschutz einsetzt, hatte in erster Instanz gegen die Speicherpflicht geklagt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden folgt der Argumentation des Vereins und zweifelt die Rechtmäßigkeit der Fingerabdruckspflicht an. Da die deutsche Speicherpflicht auf einer EU-Verordnung basiert, muss nun das EuGH entscheiden. Die Speicherpflicht gilt in Deutschland seit dem 2. August 2021. Seitdem müssen bei der Beantragung eines neuen Personalausweises die Fingerabdrücke beider Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert werden. Die Speicherung von Fingerabdrücken wurde eingeführt, um eine angeblich bessere Fälschungssicherheit bei Personalausweisen zu erreichen. Digitalcourage zweifelt an, dass dieser Zweck überhaupt erfüllt wird. Denn eine Übereinstimmung der Fingerabdrücke einer Person mit den gespeicherten Abdrücken auf ihrem Ausweis macht lediglich klar, dass der Ausweis zur Person gehört.
14.04.22 - Kein gesetzlicher Zwang zur Einrichtung von Betriebsräten
Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für verbesserte Möglichkeiten zur Einrichtung eines Betriebsrates aus und lehnt zugleich einen gesetzlichen Zwang zur Schaffung eines solchen Gremiums ab. In der Sitzung beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke, eine dahingehende Petition mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen, "soweit es um die Verbesserung der Möglichkeit geht, Betriebsräte einzurichten" und das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen". Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD votierten gegen die entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag. Mit der öffentlichen Petition wird konkret verlangt, in Deutschland ansässige Unternehmen aller Berufssparten zu verpflichten, ab einer Stärke von 15 Arbeitnehmern einen Betriebsrat zu errichten. Zur Begründung führt der Petent an, dass es in Deutschland zwar gesetzliche Vorgaben zur Bildung eines Betriebsrates gebe, "allerdings keine gesetzliche Verpflichtung hierzu".
14.04.22 - Im deutschen Finanzsystem haben sich Verwundbarkeiten gegenüber negativen wirtschaftlichen Entwicklungen und speziell am Wohnimmobilienmarkt aufgebaut
Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für verbesserte Möglichkeiten zur Einrichtung eines Betriebsrates aus und lehnt zugleich einen gesetzlichen Zwang zur Schaffung eines solchen Gremiums ab. In der Sitzung beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke, eine dahingehende Petition mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen, "soweit es um die Verbesserung der Möglichkeit geht, Betriebsräte einzurichten" und das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen". Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD votierten gegen die entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag. Mit der öffentlichen Petition wird konkret verlangt, in Deutschland ansässige Unternehmen aller Berufssparten zu verpflichten, ab einer Stärke von 15 Arbeitnehmern einen Betriebsrat zu errichten. Zur Begründung führt der Petent an, dass es in Deutschland zwar gesetzliche Vorgaben zur Bildung eines Betriebsrates gebe, "allerdings keine gesetzliche Verpflichtung hierzu".
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