20.04.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat den Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Index ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat Leitlinien zu den Betroffenenrechten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Im Fokus steht dabei das Auskunftsrecht, mit dem Betroffene unter anderem in Erfahrung bringen können, welche Daten Unternehmen und Behörden über sie gespeichert haben.



20.04.22 - Korruptionswahrnehmungsindex 2021: Deutschland kommt nicht voran
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat den Korruptionswahrnehmungsindex (Corruption Perceptions Index, CPI) veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Index ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er listet 180 Staaten und Gebiete nach dem Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption auf einer Skala von 0 (hohes Maß an wahrgenommener Korruption) bis 100 (keine wahrgenommene Korruption) auf. Dänemark, Neuseeland und Finnland belegen mit 88 Punkten den ersten Platz. Fragile oder autoritär regierte Staaten wie Südsudan (11 Punkte), Somalia und Syrien (beide 13 Punkte) stehen auf den untersten Plätzen. International setzt sich der Trend fort, dass Staaten, die rechtsstaatliche und demokratische Institutionen beschneiden und Menschenrechte verletzen, eine steigende Korruptionswahrnehmung erleben. So gehören Ungarn (-12 Punkte) wie auch die Türkei (-11 Punkte) zu den Staaten, die im Verlauf der letzten zehn Jahre weltweit am meisten Punkte verloren haben. Diese Entwicklungen sind besorgniserregend und verdeutlichen, wie eng die Einhaltung rechtsstaatlicher und demokratischer Grundsätze mit der Vermeidung von Machtmissbrauch und Korruption verknüpft sind.

20.04.22 - Auskunftsersuchen darf nicht alleine unter Verweis auf einen hohen Bearbeitungsaufwand abgelehnt werden
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat Leitlinien zu den Betroffenenrechten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Im Fokus steht dabei das Auskunftsrecht, mit dem Betroffene unter anderem in Erfahrung bringen können, welche Daten Unternehmen und Behörden über sie gespeichert haben. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt die gemeinsamen Leitlinien: "Das Recht auf Auskunft ist das grundlegende Betroffenenrecht und wird von den Bürgerinnen und Bürgern häufig in Anspruch genommen. Allerdings lässt der entsprechende Artikel der DSGVO allein einen großen Interpretationsspielraum. Der EDSA sorgt hier nun für mehr Klarheit und Einheitlichkeit." Die Leitlinien legen insbesondere fest, welche Daten vom Auskunftsrecht erfasst sind und dass Betroffenen im Regelfall eine Kopie der Daten und nicht nur eine Zusammenfassung zu übergeben ist.

20.04.22 - Kein gesetzlicher Mindestlohn für Pflichtpraktikum als Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums
Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Klägerin beabsichtigte, sich an einer privaten, staatlich anerkannten Universität um einen Studienplatz im Fach Humanmedizin zu bewerben. Nach der Studienordnung ist u.a. die Ableistung eines sechsmonatigen Krankenpflegedienstes Zugangsvoraussetzung für den Studiengang. Vor diesem Hintergrund absolvierte die Klägerin bei der Beklagten, die ein Krankenhaus betreibt, in der Zeit vom 20. Mai bis zum 29. November 2019 ein Praktikum auf einer Krankenpflegestation. Die Zahlung einer Vergütung wurde nicht vereinbart. Mit ihrer Klage hat die Klägerin unter Berufung auf das Mindestlohngesetz (MiLoG) Vergütung in Höhe von insgesamt 10.269,85 Euro brutto verlangt. Sie hat geltend gemacht, sie habe im Rahmen einer Fünftagewoche täglich 7,45 Stunden Arbeit geleistet. Ein Vorpraktikum vor Aufnahme eines Studiums sei kein Pflichtpraktikum im Sinne des MiLoG, daher greife die gesetzliche Ausnahme von der Vergütungspflicht nicht ein.


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