28.06.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Einführung des sogenannten "legislativen Fußabdrucks" und des "exekutiven Fußabdrucks".
Unternehmen sind regelmäßig einer Vielzahl von Compliance-Risiken ausgesetzt.


28.06.22 - Einführung des sogenannten "legislativen Fußabdrucks" und des "exekutiven Fußabdrucks"
Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Lobbyregistergesetzes vorgelegt, der neben der Kürzung der geltenden Ausnahmeregelungen bei der Registrierungspflicht von Interessenvertretern auch die Einführung des sogenannten "legislativen Fußabdrucks" und des "exekutiven Fußabdrucks" vorsieht. Danach sollen Ministerien und Behörden verpflichtet werden, sämtliche Kontakte zu Interessenvertretern zu dokumentieren. Für die Bundesregierung sollen dem Entwurf zufolge auch Referenten in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden statt wie bislang vorgeschrieben neben den Kabinettsmitgliedern lediglich Parlamentarische und beamtete Staatssekretäre sowie Abteilungs- und Unterabteilungsleiter. Zudem soll Gesetzentwürfen künftig als "legislative Fußspur" eine Auflistung der Interessenvertreter sowie der externen Berater und Sachverständigen beigefügt werden müssen, die bei der Erstellung der Gesetzesvorlage mitwirkten oder berücksichtigt wurden.

28.06.22 - Mehr als nur Antikorruption und Kartellrecht – die Challenger Rolle von Compliance
Unternehmen sind regelmäßig einer Vielzahl von Compliance-Risiken ausgesetzt. Allein der aktuelle Risikokatalog vom Deutschen Institut für Compliance e. V. (DICO)l weist für Unternehmen über 30 verschiedene Compliance-Themenfelder auf, deren Bandbreite von "Arbeitssicherheit" bis "Versicherungsrecht" reicht. Verschärfte neue regulatorische Anforderungen, wie bspw. das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz die Verordnung zur Taxonomie der Europäischen Union sowie ganz aktuell die weltweit verhängten umfassenden Sanktionspakete im Zusammenhang mit der russischen Invasion in die Ukraine, stellen Unternehmen zudem vor große Herausforderungen, die vielfältigen Risiken zu steuern und Schäden abzuwenden. Wertvolle Hinweise für die Praxis, wie sich die spezifischen Risiken im Unternehmen ermitteln und sich entsprechende Verantwortlichkeiten und Prozesse organisieren lassen, bietet der DICO-Standard zur Compliance-Risikoanalyse."

28.06.22 - Praktische Herausforderungen im Konzern durch die EU-Hinweisgeberrichtlinie
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die EU-Hinweisgeberrichtlinie bis spätestens 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen, was den wenigsten Ländern fristgerecht gelang. Inzwischen hat die Europäische Kommission Aufforderungsschreiben an nahezu alle Mitgliedstaaten verschickt. Es ist also davon auszugehen, dass in den kommenden Wochen und Monaten zahlreiche nationale Umsetzungsgesetze ergehen, um die einzelstaatlichen Risiken aufgrund verspäteter Richtlinienumsetzung zu minimieren. Für Unternehmen, die in mehreren EU Mitgliedstaaten lokale Gesellschaften unterhalten, wird es nahezu ein Ding der Unmöglichkeit sein, auf die jeweils neu entstehenden lokalen Rechtslagen umgehend zu reagieren.


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