29.08.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Obgleich Compliance-Programme zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen weit verbreitet sind kommt es immer wieder zu schweren Kartellrechtsverstößen.
In den vergangenen Jahren hat sich zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass internationaler Menschenrechtsschutz auch durch deutsche/europäische Unternehmen geleistet werden müsse.



29.08.22 - Trends in der Kartellverfolgung - ein Überblick über die weltweite Behördenpraxis im Jahr 2021
Obgleich Compliance-Programme zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen weit verbreitet sind und seit Inkrafttreten der 10. GWB-Novelle im Januar 20211 diese auch bei Verfahren vor dem Bundeskartellamt bußgeldmindernd berücksichtigt werden können, kommt es immer wieder zu schweren Kartellrechtsverstößen, die mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Dementsprechend gilt es bei der kartellrechtlichen Compliance wachsam zu bleiben. So sollten kartellrechtliche Risiken fortlaufend bewertet werden und dies beinhaltet auch, sich zur allgemeinen Risikolage und zu aktuellen Entwicklungen gezielt zu informieren.

29.08.22 - Referentenentwurf der Koalition zum Hinweisgeberschutzgesetz - Stellungnahme des Deutschen Instituts für Compliance (DICO e. V.)
Am 13.4.2022 wurde durch das Bundesministerium der Justiz (im Folgenden: BMJ) der offizielle Referentenentwurf (im Folgenden: HinSchG-E) für ein "Stammgesetz" zum Hinweisgeberschutz in Form eines nationalen Umsetzungsgesetzes zur EU-Hinweisgeber-Richtlinie 2019/1937 (im Folgenden: Richtlinie) vorgelegt. Das BMJ bat zugleich Verbände, Fachpublikum um Stellungnahmen zum Gesetz. Bis zum Stichtag 11.5.2022 gingen 45 Rückmeldungen ein.2 Während Wirtschaftsverbände den Entwurf als zu weitgehend kritisieren, beklagen andere, dass die Schutzregelungen nicht weit genug gingen und Hinweisgeber nicht ausreichend geschützt würden, z.B. bei der Meldung von Verstößen "nur" gegen interne Unternehmensvorgaben.

29.08.22 - Die "Lieferkette" als Anknüpfungspunkt der Compliance-Verpflichtungen nach dem LkSG
In den vergangenen Jahren hat sich zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass internationaler Menschenrechtsschutz auch durch deutsche/europäische Unternehmen geleistet werden müsse. Bemühungen, solche Schutzstandards über freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen zu erreichen, zeitigten keine ausreichenden Erfolge. Über die Parteigrenzen hinweg gab es deshalb Zustimmung zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung im Deutschen Bundestag. Der deutsche Gesetzgeber hat damit einerseits auf festgestellte Missstände, andererseits aber auch auf die gesteigerte öffentliche Aufmerksamkeit reagiert und am 22.7.2021 das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


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