09.06.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU-Kommission hat rund einhundert neue und aktualisierte Methoden für Sicherheitstests von Chemikalien in der EU angenommen.
In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sog. 50+1-Regel hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) Zusagen angeboten, um die kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen.


09.06.23 - Sicherheitstests von Chemikalien: EU-Kommission beschließt neue Verfahren ohne Tierversuche
Die EU-Kommission hat rund einhundert neue und aktualisierte Methoden für Sicherheitstests von Chemikalien in der EU angenommen. Bei den meisten dieser Methoden gibt es keine Tierversuche mehr. Chemikalien Lagerraum: In der EU müssen Tierversuche entsprechend der REACH-Verordnung (Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) zugunsten von Alternativmethoden vermieden werden. Testmethoden, bei denen Tiere verwendet werden, dürfen nur als letztes Mittel und nach vorheriger Genehmigung durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) durchgeführt werden. Mit den neuen Vorschriften werden in REACH direkt auf international anerkannte Prüfmethoden verwiesen, wodurch langwierige Verfahren vermieden werden. Damit kommt die EU-Kommission der Forderung nach, die Einführung von Alternativen ohne Tierversuche zu beschleunigen.

09.06.23 - Verordnung über Medizinprodukte: längerer Übergangszeitraum für Umstellung beschlossen
Der Rat der Europäischen Union hat den Vorschlag der Kommission angenommen, den benannten Stellen und Herstellern mehr Zeit für die Zertifizierung von Medizinprodukten einzuräumen und damit das Risiko von Versorgungs-Engpässen zu mindern. Dies folgt auf die positive Abstimmung des Europäischen Parlaments im vergangenen Monat. Der Legislativvorschlag sieht einen längeren Übergangszeitraum für die Anpassung an neue Vorschriften der Verordnung über Medizinprodukte vor. Es soll sichergestellt werden, dass darauf angewiesene Patienten und Patientinnen weiterhin Zugang zu Medizinprodukten haben.

09.06.23 - DFL legt Zusagenangebot im 50+1-Verfahren vor
In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Einschätzung der sog. 50+1-Regel hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) Zusagen angeboten, um die kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamts auszuräumen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir begrüßen das von der DFL vorgelegte Zusagenangebot, das einen wichtigen Schritt zur Beendigung des Verfahrens darstellen kann. Nach unserer vorläufigen Einschätzung können die Beibehaltung der 50+1-Grundregel und die Streichung der Möglichkeit der Gewährung von Förderausnahmen geeignet sein, unsere kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen."


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