16.06.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt.
Nachdem das ursprünglich von der Bundesregierung eingebrachte Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundesrat gescheitert ist, unternehmen die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP einen zweiten Anlauf.



16.06.23 - Aktueller Datenschutzbericht: Überblick über die vielfältigen Themen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Der Bericht gibt einen Überblick über die vielfältigen Themen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit, die von Hansen und ihren Mitarbeitenden im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) im vergangenen Jahr bearbeitet wurden. Zum täglichen Geschäft gehören leider auch zahlreiche Datenpannen, die vermieden hätten werden müssen – und dies selbst im sensiblen Gesundheitsbereich.

16.06.23 - "Silicon Valley Bank" (SVB ): Keine direkten Auswirkungen durch Bankpleite in USA
Nach dem Zusammenbruch der US-amerikanischen "Silicon Valley Bank" (SVB) und nach starken Kursverlusten von Bankaktien an den internationalen Börsen sehen Bundesregierung und Finanzaufsicht keine direkten Auswirkungen auf die EU. Ein Vertreter der Bundesregierung teilte nach Beratungen auf europäischer Ebene in einer Sitzung des Finanzausschusses mit, mögliche indirekte Auswirkungen würden beobachtet. Die Banken in der EU seien sehr stabil und hätten genügend Liquiditätspuffer. Überdies seien sie besser reguliert als amerikanische Banken, fasste der Vertreter der Bundesregierung das Ergebnis der Beratungen auf europäischer Ebene zusammen.

16.03.23 - Gesetzentwurf: Neuer Anlauf zum Schutz von Whistleblowern
Nachdem das ursprünglich von der Bundesregierung eingebrachte Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundesrat gescheitert ist, unternehmen die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP einen zweiten Anlauf. Sie haben das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Ziel ist unverändert, dass Hinweisgeber auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam machen können. Deutschland ist durch EU-Richtlinie 2019/1937 zur Regelung des Hinweisgeberschutzes verpflichtet und unterliegt bereits einem Vertragsverletzungsverfahren, weil es diese Richtlinie nicht fristgemäß umgesetzt hat.


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