24.08.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung hat die Europäische Kommission am 22.12.2021 den Entwurf der "Unshell"-Richtlinie (kurz ATAD III-E; S-RLE) veröffentlicht.
Allen Compliance-Bemühungen zum Trotz kommt es immer wieder zu schweren Kartellrechtsverstößen, die mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
24.08.23 - Steigende Tax Compliance durch die digitale Umsetzung der "UnsheIl"-Richtlinie (ATAD III-E)
Zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung hat die Europäische Kommission am 22.12.2021 den Entwurf der "Unshell"-Richtlinie (kurz ATAD III-E; S-RLE) veröffentlicht. Obwohl die Mitgliedstaaten bereits uber Instrumente zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung verfügen (z.B. durch ATAD I, ATAD II), besteht nach Ansicht der Europäischen Kommission weiterhin die Gefahr, dass Rechtsträger ohne minimale Substanz und wirtschaftliche Tätigkeit, sog. "shell companies" (Briefkastenfirmen), für unangemessene steuerliche Zwecke genutzt werden. Die Richtlinie sieht daher neue Offenlegungspflichten und den Entzug aller Steuervorteile vor, die eine Briefkastenfirma nach den in ihrem Mitgliedstaat geltenden Abkommen, Übereinkommen oder den einschlägigen EU-Richtlinien erlangt hat oder erlangen könnte.
24.08.23 - Trends in der Kartellverfolgung - ein Überblick über die weltweite Behördenpraxis im Jahr 2022
Allen Compliance-Bemühungen zum Trotz kommt es immer wieder zu schweren Kartellrechtsverstößen, die mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Zwar können Compliance-Programme zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen bei Kartellverfahren auch bußgeldmindernd berücksichtigt werden, doch führen sie zu keiner Enthaftung. Dementsprechend gilt es, bei der kartellrechtlichen Compliance Wachsam zu bleiben. So sollten kartellrechtliche Risiken fortlaufend bewertet werden, was auch beinhaltet, sich zur allgemeinen Risikolage und zu aktuellen Entwicklungen gezielt zu informieren. Die Verfolgungspraxis der Wettbewerbsbehörden in den einzelnen Ländern kann stark voneinander abweichen. So können etwa bestimmte Verstöße besonders scharf verfolgt werden, das Sanktionsniveau kann erheblich abweichen und es können auch verschiedene Branchen im Fokus stehen. Vor diesem Hintergrund gibt der nachfolgende Beitrag einen Überblick über die globale Kartellrechtsverfolgung.
24.08.23 - Datenschutzbehörden fordern, dass für eine Bebußung von Unternehmen im Grundsatz bereits ein dem Unternehmen zuzuordnender objektiver Pflichtenverstoß ausreichen solle
Am 25. Mai 2023 gab es eine Vielzahl von Feierlichkeiten zur fünfjährigen Geltung der DSGVO. Sie hat massive Veränderungen bei den Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten gebracht. Vor allem hat sie aber auch die Risikolandschaft gravierend verändert. Erst kürzlich hat die irische Datenschutzbehörde ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Milliarden Euro verhängt. Auch Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe sind keine Seltenheit mehr. Gleichzeitig fordern die Datenschutzbehörden in einer am 18. Januar 2023 veröffentlichten Stellungnahme zu der EuGH-Rechtssache C-807/21 "Erleichterungen" bei der Verhängung von Bußgeldern nach Art. 83 DSGVO. Die Anwendung des deutschen Bußgeldrechts würde die Sanktionierung von Unternehmen nach Ansicht der Datenschutzbehörden ansonsten erheblich erschweren.
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